Beschwerden über das Prüfungsamt - an wen?
Hallo zusammen,
ich hab ein ziemlich großes Problem. Und zwar geht es um meine Nachklausuren an der Uni: bei einer Prüfung im Juni war ich krank, morgen wäre die Nachholklausur. Da ich aber noch eine andere Klausur schreiben muss, wollte ich mich für die Prüfung morgen abmelden. Durch irgendeinen Fehler war ich aber sowieso nicht angemeldet. Deshalb hab ich an das Prüfungsamt meiner Uni geschrieben, ob mein Attest ordnungsgemäß war, weil ich nicht angemeldet bin und mich deshalb gewundert hab. Diese Mail hab ich bereits vor zwei Wochen abgeschickt!! Heute kam die Antwort, kurz und knapp : "Ich habe Sie angemeldet!"
Aber das wollte ich gar nicht! Ich hab nichts dergleichen in der Email verlangt, lediglich gefragt ob mit dem Attest alles gepasst hat. Selbstständig von der Prüfung anmelden kann man sich nicht mehr (das muss mindestens 3 Werktage vorher geschehen). Ich hab wiederum geschrieben, dass ich das nicht wollte, und die Damen möge mich bitte wieder abmelden. Ihre Antwort: "Sie müssen die Nachklausur mitschreiben." Im Portal für die Prüfungen steht jetzt außerdem "Pflichtanmeldung", was eigentlich nur der Fall ist, wenn man die Prüfung schon einmal nicht bestanden hat. Aber ich hab sie ja noch nicht geschrieben.
Für heute haben die im Prüfungsamt Feierabend, ich erreiche niemanden, morgen ist die Klausur, und ich habe noch nichts gelernt. (Weil ich ja eigentlich gar nicht mitschreiben wollte!).
Langer Rede kurzer Sinn: Weiß jemand, was ich tun kann? Wo kann ich mich beschweren, melden, rumheulen (kein Witz, ich bin fertig mit den Nerven) ?
Und falls ich niemanden erreiche: Mit welcher Krankheit bekommt man am besten ein Attest? o.O
Ich bin wirklich verzweifelt, und für jeden Rat dankbar...
Liebe Grüße
2 Antworten
Ach du großer Mist! Bist du sicher, dass die schon zu haben? Google mal nach deinem Prüfungsamt. Ich habe hier eins gefunden (sicher nicht deins), aber da stehen Öffnungszeiten dran. Die sind ja sicher bei euch so ähnlich:
http://studienangelegenheiten.fhws.de/startseite.html
Sehe nur, scheinbar haben die hier nur vormittags offen, ohje... .
Dann habe ich das gefunden:
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-10/pruefung-anfechten-klausur
Evtl. kannst du Widerspruch einlegen, wenn du die Prüfung nicht schaffst, oder die Note zu schlecht ist, weil du heute erst erfahren hast, dass du morgen mitschreiben musst.
Über die Seite oben bin ich da drauf gestoßen:
https://www.studentenwerke.de/de/content/so-finden-sie-uns
Versuch mal, ob du da jemanden erreichen kannst. Ich würde nur nicht zu viel Zeit verschwenden. Wenn niemand dran geht, dann nütze die Zeit lieber, damit du noch ein bisschen lernst.
Ich drücke die Daumen, dass du das hinbiegen kannst, und dass das nicht womöglich das Aus ist. Aber es ist ja die erste Prüfung, die darfst du ja noch mal wiederholen... . Ich weiß, das ist kein Trost... .
Drücke feste die Daumen!
Habe mal ein wenig rumgeklickt:
https://www.studentenwerke.de/de/content/gesch%C3%A4ftsstelle
Am ehesten der hier:
Rechtsfragen und Personalentwicklung
Referatsleiter
Jürgen Hennecka
Tel: +49 (0)30/297727-50
juergen.hennecka(a)studentenwerke.de
Ruf doch einfach mal da an, der wird dir schon sagen, wer der oder die richtige ist.
Speichere den Schriftverkehr mit dem Prüfungsamt ab, als Beweis wegen der Kurzfristigkeit.
Habe jetzt mal nach dem Studentenwerk bei uns geschaut, die bieten zwar Rechtsberatung an (gehe mal davon aus, das fällt am ehesten in diesen Bereich), aber nur persönlich und alle zwei Wochen.
Ich hab extra per Email kommuniziert, damit ich auch nachweisen kann, was vorgefallen ist.
Es ist wirklich frustrierend. 13 Vorlesungen mit je 40 Folien, an einem halben Tag - klingt ziemlich unmöglich für mich.
Glaub´ ich dir :o( . Aber wenn du niemanden erreichst, musst du das zumindestens versuchen, und dann gehst du gleich zum nächsten Beratungstermin, der möglich ist. Da kann man sicher auch noch hinterher was machen... . Also hilft jetzt nur: GF abschalten, und lesen, lesen, lesen... . Iss ein Schoki für die Nerven. Alles Gute :o) !
Kannst ja mal nach der Prüfung berichten, wie´s gelaufen ist.
Oh, danke für´s Sternchen :o) .
Wie ist es denn jetzt gelaufen, hast du was erreichen können? Prüfung geschrieben? Ich hoffe, der Kopf ist noch dran... .
Attest bekommen ist relativ simpel: Wenn du zum Arzt gehst und sagst "ich war von dann bis dann erkältet" (jetzt bei dem herbstlichen Wetter ja nicht so ungewöhnlich). Das kann der Arzt eh nicht mehr nachprüfen und wird dir dann ne Krankschreibung ausstellen.
Eine Möglichkeit wäre noch, dass du zur Klausur erscheinst und bei der Frage, ob sich "alle prüfungsbereit fühlen" stehst du auf und sagst "Nein". Dann wirst du schonmal nicht einfach als "fehlend" eingetragen und hast dann eben genug Zeit, dir beim Arzt ne Krankmeldung zu holen.
Das Einfachste wird aber sein, dass du zum Prüfungsamt gehst (ja, persönlich! Keine Mail, kein Anruf!) und die Sachlage erklärst, damit dir da kein Fehlversuch für die Prüfung eingetragen wird.
Danke schon mal, das Attest muss ja vom jeweiligen Tag sein, also müsste ich wenn dann morgen krank genug sein für ein Attest.
Ich wäre ja heute noch zum Prüfungsamt gefahren, allerdings haben die nur bis 12 Uhr auf und die Mail kam um ca. 11:30., hätte ich also nicht mehr geschafft.
Denkst du, wenn ich morgen zum Prüfungsamt gehe, anstatt zur Prüfung, könnte das eine Lösung sein?
Hm, dass der Attest vom jeweiligen Tag sein muss höre ich zum ersten mal. Es gibt auch Krankheiten, bei denen man das Haus einfach nicht verlassen kann (Norovirus z.B.).
Ja, du kannst natürlich auch morgen zum PA gehen statt zur Klausur.
Andere Frage: Was passiert, wenn du die Klausur durch die Dusseligkeit des PA jetzt tatsächlich mit "nicht bestanden" angerechnet bekommst? Dein wievielter Fehlversuch wäre denn das? Wenn das keine weiteren Konsequenzen hat und du dir sicher bist mit genügend Lernen die Klausur locker bestehen zu können, würde ich mir glatt überlegen, die Klausur erst nächstes Jahr zu schreiben... ist zwar auch sch*, aber bestimmt bedeutend weniger Stress. :/
In der Prüfungsordnung steht, dass das Attest vom selben Tag sein muss, wie die Prüfung. Auch wenn der Arzt mir ein Attest ausstellt, das z.B. für eine Woche gilt, muss ich für jeden Prüfungstag ein eigenes Attest vorlegen.
Also, so gesehen habe ich Glück im Unglück, das wäre mein Erstversuch, und wenn ich durchfalle habe ich noch mindestenes einen, nur will man ja ungern einen Versuch verschwenden, wenn man von vorn herein weiß, dass man nicht bestehen wird.
Ich habe auch schon überlegt, einfach jetzt zu lernen, so gut es geht, hinzugehen und dann einfach im nächsten Sommersemester zu schreiben. Nur wie gesagt wäre der Versuch dann weg, das wäre schon ärgerlich.
Wie wäre es sonst mit "Magenschmerzen"? Die kann ein Arzt auch nicht so ohne weiteres nachprüfen und wenn man Magenschmerzen hat, sieht man auch nicht unbedingt gleich krank aus.
Hast du mal einen Link zur Prüfungsordnung? Das interessiert mich jetzt nämlich. Weil, wie gesagt, bei ner Infektion mit Noroviren KANN man das Haus einfach nicht verlassen. Entweder man hängt über der Kloschüssel oder man siecht im Bett vor sich hin... und ja, ich spreche da aus eigener Erfahrung. :/
Also eine ziemliche Erkältung habe ich sowieso. Falls sich das nicht bis morgen lösen lässt, hab ich damit vielleicht ja Glück.
Hier mal der relevante Auszug:
Nichtteilnahme an den Prüfungen - Fehlen bei der Prüfung wegen Krankheit
Kann ein Kandidat aus triftigen Gründen zu einem
Prüfungstermin nicht erscheinen. so ist Folgendes
zu beachten:
Die Gründe für die Prüfungsunfähigkeit müssen
unverzüglich
, d. h. ohne schuldhaftes Zögern,
schriftlich beim Prüfungsausschuss (Prüfungsamt
) angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Der
Antrag muss Name, Adresse, Studiengang, Matr
ikelnummer, die versäumte Prüfung und das
Prüfungsdatum enthalten.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest
beizufügen,
das grundsätzlich auf
einer
ärztlichen Untersuchung am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeitberuhen muss. Bei
Computerausdrucken achten Sie darauf, dass das
Attest mit dem Arztstempel versehen ist.
Zur KlarsteIlung weisen wir auf Folgendes hin:
Nicht ausreichend für die Annahme der
Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest, das sich darauf beschränkt, dem Kandidaten
Prüfungsunfähigkeit zu attestieren
. Es ist nicht Sache des Arztes, die Prüfungsunfähigkeit
festzustellen. Die Prüf
ungsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff.
Ob seine Vorausse
tzungen gegeben sind,
ist eine Rechtsfrage, die nach der ständigen hö
chstrichterlichen Verwaltungsrechtssprechung der
Prüfungsausschuss (bzw. im Streitfalle das
Verwaltungsgericht) anhand der vom ärztlichen
Sachverständigen ihm zugänglich zu machenden Befunde in eigener Verantwortung zu beantworten
hat. Der attestierende Arzt hat damit die Stellung
eines Sachverständigen. Seine Feststellung, ob der
Kandidat prüfungsunfähig ist, muss für den Prüfung
sausschuss oder von ihm beauftrage Ärzte seines
Vertrauens nachvollziehbar sein. deshalb
muss das ärztliche Attest folgenden Anforderungen
genügen:
- Das ärztliche Attest muss di
e aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten
körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funk
tionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret
und nachvollziehbar beschreiben, dass der Pr
üfungsausschuss daraus schließen kann, ob am
Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat.
Das heißt, bei ambulanter oder
anderer hausärztlicher Behandlung müssen aus de
m ärztlichen Zeugnis die Hindernisse für die
Teilnahme an der Prüfung klar hervorgehen, z.
B. Bettruhe, objektive Unfähigkeit, sich ohne
erhebliche Beschwerden oder, ohne die Krankheit
zu verschlimmern, zum Ort der Prüfung zu
begeben und/oder dort sich der Prüfung zu unterziehen oder Ähnliches.
- Das ärztliche Attest braucht keine medizinisc
he Diagnose zu enthalten. Es bestehen jedoch keine
Bedenken, dass der Arzt von sich aus sta
tt einer ausführlichen Schilderung von Funk-
tionsstörungen eine Diagnose in das Attest ei
nträgt, wenn damit die Prüfungsunfähigkeit
plausibler begründet werden kann, ohne dass der Kandidat dadurch unverhältnismäßig
bloßgestellt wird.
- Im Allgemeinen genügt das Attest eines nieder
gelassen Arztes nach Ihrer Wahl. Der Prü-
fungsausschuss kann nach der einschlägigen
Rechtsprechung aber auch die Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung eines Arztes seines Vertrauens verlangen.
Hallo, vielen Dank für deine Mühen!
Das Prüfungsamt is hier das von Erlangen, Öffnungszeiten 8-30 - 12 Uhr. Ans Telefon geht niemand..
Zum Thema Anfechten werde ich mich mal schlau machen, obwohl es natürlich schon ein großer Aufwand wegen so einem Fehler/Missverständnisses wäre.
Versuch weiterhin jemanden zu erreichen, finde allerdings auf der ganzen Website nirgends einen Kontakt, der für so einen Fall in Frage kommt...
Danke nochmal :)