Beschwerden über das Prüfungsamt - an wen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ach du großer Mist! Bist du sicher, dass die schon zu haben? Google mal nach deinem Prüfungsamt. Ich habe hier eins gefunden (sicher nicht deins), aber da stehen Öffnungszeiten dran. Die sind ja sicher bei euch so ähnlich:

http://studienangelegenheiten.fhws.de/startseite.html

Sehe nur, scheinbar haben die hier nur vormittags offen, ohje... . 

Dann habe ich das gefunden:

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-10/pruefung-anfechten-klausur

Evtl. kannst du Widerspruch einlegen, wenn du die Prüfung nicht schaffst, oder die Note zu schlecht ist, weil du heute erst erfahren hast, dass du morgen mitschreiben musst.

Über die Seite oben bin ich da drauf gestoßen:

https://www.studentenwerke.de/de/content/so-finden-sie-uns

Versuch mal, ob du da jemanden erreichen  kannst. Ich würde nur nicht zu viel Zeit verschwenden. Wenn niemand dran geht, dann nütze die Zeit lieber, damit du noch ein bisschen lernst. 

Ich drücke die Daumen, dass du das hinbiegen kannst, und dass das nicht womöglich das Aus ist. Aber es ist ja die erste Prüfung, die darfst du ja noch mal wiederholen... . Ich weiß, das ist kein Trost... . 

Drücke feste die Daumen!

Schieda 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:44

Hallo, vielen Dank für deine Mühen!

Das Prüfungsamt is hier das von Erlangen, Öffnungszeiten 8-30 - 12 Uhr. Ans Telefon geht niemand..

Zum Thema Anfechten werde ich mich mal schlau  machen, obwohl es natürlich schon ein großer Aufwand wegen so einem Fehler/Missverständnisses wäre.

Versuch weiterhin jemanden zu erreichen, finde allerdings auf der ganzen Website nirgends einen Kontakt, der für so einen Fall in Frage kommt...

Danke nochmal :)

polarbaer64  10.10.2016, 14:48
@Schieda

Habe mal ein wenig rumgeklickt:

https://www.studentenwerke.de/de/content/gesch%C3%A4ftsstelle

Am ehesten der hier:

Rechtsfragen und Personalentwicklung
Referatsleiter
Jürgen Hennecka
Tel: +49 (0)30/297727-50
juergen.hennecka(a)studentenwerke.de

Ruf doch einfach mal da an, der wird dir schon sagen, wer der oder die richtige ist.

Speichere den Schriftverkehr mit dem Prüfungsamt ab, als Beweis wegen der Kurzfristigkeit.

Schieda 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:57
@polarbaer64

Habe jetzt mal nach dem Studentenwerk bei uns geschaut, die bieten zwar Rechtsberatung an (gehe mal davon aus, das fällt am ehesten in diesen Bereich), aber nur persönlich und alle zwei Wochen.

Ich hab extra per Email kommuniziert, damit ich auch nachweisen kann, was vorgefallen ist.

Es ist wirklich frustrierend. 13 Vorlesungen mit je 40 Folien, an einem halben Tag - klingt ziemlich unmöglich für mich.

polarbaer64  10.10.2016, 15:00
@Schieda

Glaub´ ich dir :o( . Aber wenn du niemanden erreichst, musst du das zumindestens versuchen, und dann gehst du gleich zum nächsten Beratungstermin, der möglich ist. Da kann man sicher auch noch hinterher was machen... . Also hilft jetzt nur: GF abschalten, und lesen, lesen, lesen... . Iss ein Schoki für die Nerven. Alles Gute :o) !

Kannst ja mal nach der Prüfung berichten, wie´s gelaufen ist. 

polarbaer64  12.10.2016, 21:40
@polarbaer64

Oh, danke für´s Sternchen :o) .

Wie ist es denn jetzt gelaufen, hast du was erreichen können? Prüfung geschrieben? Ich hoffe, der Kopf ist noch dran... . 

Attest bekommen ist relativ simpel: Wenn du zum Arzt gehst und sagst "ich war von dann bis dann erkältet" (jetzt bei dem herbstlichen Wetter ja nicht so ungewöhnlich). Das kann der Arzt eh nicht mehr nachprüfen und wird dir dann ne Krankschreibung ausstellen.

Eine Möglichkeit wäre noch, dass du zur Klausur erscheinst und bei der Frage, ob sich "alle prüfungsbereit fühlen" stehst du auf und sagst "Nein". Dann wirst du schonmal nicht einfach als "fehlend" eingetragen und hast dann eben genug Zeit, dir beim Arzt ne Krankmeldung zu holen.

Das Einfachste wird aber sein, dass du zum Prüfungsamt gehst (ja, persönlich! Keine Mail, kein Anruf!) und die Sachlage erklärst, damit dir da kein Fehlversuch für die Prüfung eingetragen wird.

Schieda 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:33

Danke schon mal, das Attest muss ja vom jeweiligen Tag sein, also müsste ich wenn dann morgen krank genug sein für ein Attest.

Ich wäre ja heute noch zum Prüfungsamt gefahren, allerdings haben die nur bis 12 Uhr auf und die Mail kam um ca. 11:30., hätte ich also nicht mehr geschafft.

Denkst du, wenn ich morgen zum Prüfungsamt gehe, anstatt zur Prüfung, könnte das eine Lösung sein?

TraugottM  10.10.2016, 14:43
@Schieda

Hm, dass der Attest vom jeweiligen Tag sein muss höre ich zum ersten mal. Es gibt auch Krankheiten, bei denen man das Haus einfach nicht verlassen kann (Norovirus z.B.).

Ja, du kannst natürlich auch morgen zum PA gehen statt zur Klausur.

Andere Frage: Was passiert, wenn du die Klausur durch die Dusseligkeit des PA jetzt tatsächlich mit "nicht bestanden" angerechnet bekommst? Dein wievielter Fehlversuch wäre denn das? Wenn das keine weiteren Konsequenzen hat und du dir sicher bist mit genügend Lernen die Klausur locker bestehen zu können, würde ich mir glatt überlegen, die Klausur erst nächstes Jahr zu schreiben... ist zwar auch sch*, aber bestimmt bedeutend weniger Stress. :/

Schieda 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:50
@TraugottM

In der Prüfungsordnung steht, dass das Attest vom selben Tag sein muss, wie die Prüfung. Auch wenn der Arzt mir ein Attest ausstellt, das z.B. für eine Woche gilt, muss ich für jeden Prüfungstag ein eigenes Attest vorlegen.

Also, so gesehen habe ich Glück im Unglück, das wäre mein Erstversuch, und wenn ich durchfalle habe ich noch mindestenes einen, nur will man ja ungern einen Versuch verschwenden, wenn man von vorn herein weiß, dass man nicht bestehen wird.

Ich habe auch schon überlegt, einfach jetzt zu lernen, so gut es geht, hinzugehen und dann einfach im nächsten Sommersemester zu schreiben. Nur wie gesagt wäre der Versuch dann weg, das wäre schon ärgerlich.

TraugottM  10.10.2016, 15:04
@Schieda

Wie wäre es sonst mit "Magenschmerzen"? Die kann ein Arzt auch nicht so ohne weiteres nachprüfen und wenn man Magenschmerzen hat, sieht man auch nicht unbedingt gleich krank aus.

Hast du mal einen Link zur Prüfungsordnung? Das interessiert mich jetzt nämlich. Weil, wie gesagt, bei ner Infektion mit Noroviren KANN man das Haus einfach nicht verlassen. Entweder man hängt über der Kloschüssel oder man siecht im Bett vor sich hin... und ja, ich spreche da aus eigener Erfahrung. :/

Schieda 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 15:15
@TraugottM

Also eine ziemliche Erkältung habe ich sowieso. Falls sich das nicht bis morgen lösen lässt, hab ich damit vielleicht ja Glück.

Hier mal der relevante Auszug:

Nichtteilnahme an den Prüfungen - Fehlen bei der Prüfung wegen Krankheit

Kann ein Kandidat aus triftigen Gründen zu einem

Prüfungstermin nicht erscheinen. so ist Folgendes

zu beachten:

Die Gründe für die Prüfungsunfähigkeit müssen

unverzüglich

, d. h. ohne schuldhaftes Zögern,

schriftlich beim Prüfungsausschuss (Prüfungsamt

) angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Der

Antrag muss Name, Adresse, Studiengang, Matr

ikelnummer, die versäumte Prüfung und das

Prüfungsdatum enthalten.

Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest

beizufügen,

das grundsätzlich auf

einer

ärztlichen Untersuchung am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit

beruhen muss. Bei

Computerausdrucken achten Sie darauf, dass das

Attest mit dem Arztstempel versehen ist.

Zur KlarsteIlung weisen wir auf Folgendes hin:

Nicht ausreichend für die Annahme der

Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest, das sich darauf beschränkt, dem Kandidaten

Prüfungsunfähigkeit zu attestieren

. Es ist nicht Sache des Arztes, die Prüfungsunfähigkeit

festzustellen. Die Prüf

ungsunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff.

Ob seine Vorausse

tzungen gegeben sind,

ist eine Rechtsfrage, die nach der ständigen hö

chstrichterlichen Verwaltungsrechtssprechung der

Prüfungsausschuss (bzw. im Streitfalle das

Verwaltungsgericht) anhand der vom ärztlichen

Sachverständigen ihm zugänglich zu machenden Befunde in eigener Verantwortung zu beantworten

hat. Der attestierende Arzt hat damit die Stellung

eines Sachverständigen. Seine Feststellung, ob der

Kandidat prüfungsunfähig ist, muss für den Prüfung

sausschuss oder von ihm beauftrage Ärzte seines

Vertrauens nachvollziehbar sein. deshalb

muss das ärztliche Attest folgenden Anforderungen

genügen:

- Das ärztliche Attest muss di

e aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten

körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funk

tionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret

und nachvollziehbar beschreiben, dass der Pr

üfungsausschuss daraus schließen kann, ob am

Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat.

Das heißt, bei ambulanter oder

anderer hausärztlicher Behandlung müssen aus de

m ärztlichen Zeugnis die Hindernisse für die

Teilnahme an der Prüfung klar hervorgehen, z.

B. Bettruhe, objektive Unfähigkeit, sich ohne

erhebliche Beschwerden oder, ohne die Krankheit

zu verschlimmern, zum Ort der Prüfung zu

begeben und/oder dort sich der Prüfung zu unterziehen oder Ähnliches.

- Das ärztliche Attest braucht keine medizinisc

he Diagnose zu enthalten. Es bestehen jedoch keine

Bedenken, dass der Arzt von sich aus sta

tt einer ausführlichen Schilderung von Funk-

tionsstörungen eine Diagnose in das Attest ei

nträgt, wenn damit die Prüfungsunfähigkeit

plausibler begründet werden kann, ohne dass der Kandidat dadurch unverhältnismäßig

bloßgestellt wird.

- Im Allgemeinen genügt das Attest eines nieder

gelassen Arztes nach Ihrer Wahl. Der Prü-

fungsausschuss kann nach der einschlägigen

Rechtsprechung aber auch die Vorlage einer

ärztlichen Bescheinigung eines Arztes seines Vertrauens verlangen.