Zu spät umgemeldet?
Ich bin vor ca. einem Jahr umgezogen und hab vergessen mich umzumelden. Kann ich nicht einfach das Datum des Einzuges auf der wohnungsbestätigung ändern um der Geldstrafe zu entgehen?
4 Antworten
Vom Fälschen rate ich ab - zum einen fliegt das auf (weil ja der Vermieter auch neue Mieter melden muß), zum anderen wird das teurer als die Geldbuße
Lass dir eine neue Wohnungsgeberbestätigung geben.
Solch unsinnige Ratschläge sollte man nicht geben.
Der Vorschlag hat sehr wohl einen Sinn, denn das ist die allereinzige Möglichkeit um sicher zu gehen, dass die Fragestellerin keine Strafe bekommen kann. Das Einwohnermedeamt schau sich nur die Wohnungsgeberbestätigung an, dass die Angaben vollständig sind. Der Vermieter wird dadurch keine Probleme bekommen, denn die Fragestellerin wohnt ja tatsächlich dort. Ein Bußgeld würde er nur bekommen, wenn er für jemand eine Bestätigung ausstellt, der gar nicht dort wohnt. Es ist sicherlich nicht 100% korrekt, da auf dem Formular auch das Einzugsdatum angegeben werden muss.Aber ich sehe in der Praxis keinerlei Probleme, wenn er eine neue Bescheinigung ausstellt, weil das vom Amt nicht weiter hinterfragt wird.
falsche Angaben machen, denn auch dies ist strafbar
Das ist kein Betrug, den du hier als Straftatbestand nennst. Betrug bedeutet, dass man sich einen Vermögensvorteil verschafft, also wenn man jemanden um Geld betrügt. Und das ist hier ja ganz offensichtlich nicht gegeben.
Anmeldungen wie z.B. für Strom, Gas falsch.
Nein. Diese Anmeldungen sind von der Meldung im Einwohnermeldeamt völlig unabhängig. Ich kann jederzeit Strom und Gas für eine Wohnung anmelden, in der ich nicht selber wohne. Man muss nicht in der Wohnung wohnen um einen Vertrag mit dem Versorger schließen zu dürfen.
Hast du den von mir zitierten § überhaupt gelesen?
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn ja wären dir die Worte "oder einem Dritten" aufgefallen.
Für die Zukunft empfehle ich dir zuerst einmal die §§ richtig zu lesen und wenn du sie nicht verstehst, einfach auf solche unsinnigen Kommentare zu verzichten.
Außerdem solltest du wissen, dass in vielen Städten in Deutschland die Versorgung für Gas und Strom durch Eigenbetriebe der jeweiligen Stadt statt findet.
Und manche Städte überprüfen zwischenzeitlich ob dies mit den Einwohnermeldedaten zusammen passt.
Man muss nicht in der Wohnung wohnen um einen Vertrag mit dem Versorger schließen zu dürfen.
Habe ich auch nicht behauptet. Möglich wäre ja auch, dass es sich um eine Geschäftsanschrift handelt.
Nur benötigt man von dem Hauseigentümer eine Bestätigung.
Ich kenne den Paragraphen mit dem Betrug und weiß was er bedeutet. Und dieser Paragraph kann hier nicht angewendet werden. Betrug meint etwas anderes.
Du kannst allenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz ableiten, mehr nicht.
Natürlich ist es nicht ganz korrekt, wenn eine neue Wohnungsgeberbestätigung mit aktuellem Datum ausgestellt wird. Da stimme ich dir zu. Aber es ist trotzdem die einzige Chance, einem Bußgeld zu entgehen. Das Datum auf der bestehenden zu ändern funktioniert keinesfalls zu diesem Zweck.
In der Praxis hinterfragt das Einwohnermeldeamt die Bestätigung nicht sondern wird einfach bearbeitet. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es Konsequenzen hat. Das war es, was ich dir gern erklären wollte. Was die Fragestellerin daraus macht ist ihre eigene Entscheidung und Verantwortung.
Aus deinem Text kann man nur erkennen, dass du keine Ahnung hast!
Und was dann mit der gez ?
Nach der Ummeldung im Einwohnermeldeamt meldest du dich dann online beim Rundfunkbeitragservice um.
Dann käme noch eine Straftat - Urkundenfälschung hinzu.
Aber Du weisst schon was eine Fälschung ist?
Solch unsinnige Ratschläge sollte man nicht geben.
Kein Wohnungseigentümer würde wegen einem Mieter falsche Angaben machen, denn auch dies ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Außerdem wären dann alle damit zusammenhängenden Anmeldungen wie z.B. für Strom, Gas falsch.