Führungszeugnis bei neuem Arbeitgeber
Guten Morgen, ich habe ein großes Problem.... Mein Lebensgefährte hat einen neuen Arbeitgeber gefunden und am Wochenende den Arbeitsvertrag bekommen. Dort wird nun auch ein Führungszeugnis gefordert. Leider hat er dort aber mind. 2 Einträge die bestimmt noch nicht gelöscht sind. Diese haben aber nichts mit Diebstahl zu tun sondern einmal Körperverletzung mit Inhaftierung (vor ca. 9 Jahren) und Alkohol am Steuer vor 1 Jahr. Kann der Arbeitgeber deshalb den Vertrag sofort in der Probezeit wieder kündigen, muß er das Führungszeugnis überhaupt vorlegen oder kann er es auch verweigern? Er hat unheimliche Angst das ihm hier jetzt wieder Steine in den Weg gelegt werden. Danke für die Antworten!!
12 Antworten
Das kommt darauf an, welche Tätigkeit dein LG ausübt. Andererseits sind Kündigungen innerhalb der ersten 6 Monate ohnehin ohne Angabe von Gründen mit (meistens) verkürzter Frist zulässig, so dass ein rotes Führungszeugnis natürlich dazu führen kann, ohne dass der ArbG diesen Grund offen legt.
Das BAG hat aber bereits geurteilt, dass die Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses grds. unzulässig ist, weil dort eben auch Eintragungen enthalten sein können, die zum Anstellungsverhältnis keinen Bezug haben und da das BDSG regelt, dass der ArbG nur Daten erheben darf, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, wäre es grds. möglich, die Vorlage zu verweigern. Aber auch in diesem Fall gilt: innerhalb der ersten 6 Monate ist eine Kündigung möglich und sei es wegen Nichtvorlage des Führungszeugnisses, woraus der ArbG evtl. schließt, das der ArbN wohl etwas zu verbergen haben könnte.
Er steht ja zu seinen Fehlern und möchte nun nur endlich ein "normales" Leben mit einem vernünftigem Arbeitsverhältnis haben. Hierbei handelt es sich im Übrigen um eine Arbeitsstelle als Verkäufer. Leider werden ihm hier oft Steine in den Weg gelegt, wie soll er wieder normal Leben wenn er keinen vernünftigen Job findet. Wobei das mit dem Alkohol weiß sein neuer Arbeitgeber, dieses hat er angegeben.
Wenn der AG ein Führungszeugnis verlangt muss er es auch vorlegen. Er sollte es beantragen (zur vorlage beim AG) und evtl. mal in die Schublade legen. Mit dem Arbeitsvertrag evtl. erst nur die Quittung vorlegen das er es beantragt hat. U. U. "vergisst" der AG es dann später. M. E. sollte die alte Strafe eigentlich nicht mehr aufgeführt sein. Alkohol am Steuer wird für den Job kaum relevant sein, es sei denn er müsste in der neuen STelle auch hin und wieder dienstlich fahren.
Diese haben aber nichts mit Diebstahl zu tun sondern einmal Körperverletzung mit Inhaftierung (vor ca. 9 Jahren) und Alkohol am Steuer vor 1 Jahr.
Nicht weniger schlimm als Diebstahl.
Kann der Arbeitgeber deshalb den Vertrag sofort in der Probezeit wieder kündigen, muß er das Führungszeugnis überhaupt vorlegen oder kann er es auch verweigern?
In der Probezeit muss der AG nicht begründen weshalb er kündigt. Wenn er die Vorlage verweigert, macht er sich noch eher verdächtig als wenn er ein offenes Gespräch mit dem Chef sucht.
Es gibt Führungszeugnisse mit unterschiedlicher Aussagekraft. Das "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" hat - da kannst du sicher sein - alle gültigen Eintragungen, während ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einem Arbeitgeber nicht die kompletten Eintragungen aufzeigt.
Abgesehen davon müsste die Eintragung wegen Körperverletzung von vor 9 Jahren bereits gelöscht sein. Nur Sexualdelikte werden erst nach 10 Jahren gelöscht (§§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten), alle anderen bereits nach 5 Jahren.
Was ich machen würde: ich würde mir das Führungszeugnis, welches dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden soll, zu mir schicken lassen, also nicht direkt zu dem Arbeitgeber. Dann kannst du die aktuellen Eintragungen sehen, und im Falle des Falles, die Löschung der alten Eintragung beantragen.