Polizeiliches Führungszeugnis werde ich trotzdem noch eine Haltergenehmigung bekommen (Listenhunde)?
Also vor ein Paar Wochen hatte ich eine kleinere Auseinandersetzung es kam die Polizei und wir beide haben eine Anzeige (Körperverletzung) bekommen der Angriff ging aber von ihm aus. Problem ist nur das ich keinen zeugen habe und er definitiv mehr einstecken musste.
Ich bin jetzt 15, wenn ich Arbeit habe eine Wohnung und zeit will ich aber einen Listenhund haben, nein nicht als Schwanzverlängerung sie tun mir einfach wegen den Vorurteilen leid und sie finden schwerer ein Zuhause als ein Labrador oder Co.
Dazu brauche ich aber das Führungszeugnis um die Genehmigung zu bekommen (NRW) wird jetzt alles wegen dieser Lappalie zerstört oder ist das egal? Kann ich es irgendwie löschen lassen?
6 Antworten
ich hatte mal einen Pitbull, der aber leider an einem Herzfehler verstorben ist. Da ich in der Zwischenzeit umgezogen war, und ich wieder so einen Hund wollte, hab ich mal auf dem Ordnungsamt nachgefragt, wie den so die Auflagen im Ort wären (im vorherigen Ort gab es kaum Auflagen, nicht mal eine erhöhte Listenhundsteuer, dabei sind beide Ortschaften im gleichen Landkreis)
Mir wurde dann gesagt, ich bräuchte ein erweitertes Führungszeugnis - also kein normales.
Also du solltest dich erstmal in deiner Gemeinde erkunden, wie es bei dir im Ort so aussieht.
Und, du solltest dich nicht so festlegen, auf Listenhunde. Ja, ich weiß, daß es tolle Hunde sind, ich hatte selbst schon mehrere (AmStaff und Pitbull). Aber in der Regel darf man solche Hunde in Deutschland nur aus dem Tierheim holen. Und nicht immer findet man dort welche. Nach dem Tod meines Pitbulls wollte ich wieder so ein Hund, aber ich hab mehrere Tierheime in meiner Gegend besucht, und da war kein Listenhund dabei (nur einer, der nicht vermittelt werden durfte). Dafür gab es viele andere Hunde, die auch ein Zuhause suchten. Darum hab ich jetzt einen Mischling daheim. Sie ist zwar nicht so verschmust wie der Pitbull war, aber ich liebe sie deswegen nicht weniger.
Wikipedia zu "Führungszeugnis" (Deutschland):
Aus Gründen der Resozialisierung wurde ein gestaffeltes System von Fristen[1]
geschaffen, nach deren Ablauf gespeicherte Verurteilungen zunächst
nicht mehr in ein Führungszeugnis gelangen und schließlich vollständig
aus dem Register gelöscht werden (§ 34, § 46 BZRG).
aber auch:
Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG).
Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister
stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch
gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen
werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5
oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG)).
Wenn du verurteilt wirst, dann musst du warten bis die Frist abgelaufen ist.
Aber mehr kann ich nicht dazu sagen. Keiner weiß ob du verurteilt wirst und wie hoch die Strafe sein wird.
Ansonsten ist google dein Freund. Probleme wirst du haben, wenn sie das erweiterte Führungezeugnis wollen. Da bleiben die Sachen drin, soweit ich gelesen habe.
Kann ich es irgendwie löschen lassen?
Nein, kannst Du nicht - und Leute wie Du, die sich bereits mit 15 so rumprügeln, dass sie wegen Körperverletzung angezeigt werden, sind auch völlig ungeeignet einen solchen Hund zu haben
Sorry, aber wenn Dich jemand schlägt und Du wehrst Dich, wirst Du nicht wegen Körperverletzung angezeigt - da musst Du schon ganz schön zugeschlagen oder getreten haben, bis Du als 15jähriger eine Anzeige bekommst.
Und ausserdem: Ein Listenhund ist kein " normaler" Hund - dazu gehören Rassen, die durchaus als Waffe benutzt werden können, genau deshalb stehen sie nämlich auf der Liste
Der Anfang der Antwort war gut, aber der Rest ...
Und ausserdem: Ein Listenhund ist kein " normaler" Hund - dazu gehören Rassen, die durchaus als Waffe benutzt werden können, genau deshalb stehen sie nämlich auf der Liste
Das ist falsch. Die Rassen die auf der Liste stehen, sind willkürlich gewählt. Jedes Bundesland hat eine eigene Rassenliste. Der Dobermann ist beispielsweise nur in Brandenburg dabei, in allen anderen Bundesländern gilt er nicht als gefährlicher Hund. Der Kangal steht nur in Hamburg und Hessen drauf.
Und dann gibt es noch den Bandog, der gar keine offizielle Rasse ist ...
Du siehst, diese Listen sagen gar nichts aus.
Davon abgesehen: man kann jeden Hund zur Waffe (also scharf) machen, unabhängig von der Rasse.
Und eine kleine Erläuterung zu "Kampfhunden" (auch wenn ich den Begriff "Kampfhund" hasse) - die Hunde, die zu Hundekämpfen genutzt wurden, die wurden ja extra so trainiert, daß sie NICHT auf Menschen losgingen, damit der Hund nach einem Kampf nicht auf seinen Halter losging.
Ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen über 60 Tagessätzen.
Und die hast du ja nicht. Dein Führungszeugnis ist also sauber.
wieso noch nicht?
Es muss heißen: "Die hast du ja noch nicht!"
Seit wann 60 Tagess. 90 so gut ich weis. 3 Mon. auf Bew. auch nicht.
Hallo.
Da wird nicht groß was kommen, vielleicht paar Sozialstunden. Die kommen nicht ins Bundeszentralregisterauszug.
Ah okay beim nächsten mal lass ich mich verprügeln. solchen Hund? Es ist ein Hund. normaler Hund. ich lasse mich doch nicht angreifen, und Wehr mich nicht Also bitte.