Fallengelassene Anzeige im erweiterten Führungszeugnis?

4 Antworten

Wenn es nicht zur Anklage kam gewöhnlich nicht.
Noch Fragen?

Hallo DerHazeing,

die Anzeige wurde juristisch betrachtet nicht fallengelassen, sondern das Verfahren gegen Dich wurde eingestellt.

Du hast doch sicherlich auch eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass das Verfahren wegen Körperverletzung (gem. § 223 StGB) nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Ein eingestelltes Verfahren nach § 153 StPO wird nicht in das Bundeszentralregister kurz BZR eingetragen.

  • das Führungszeugnis und
  • das erweiterte Führungszeugnis

enthält nur Auszüge aus dem BZR. Was nicht im BZR eingetragen ist, steht folglich auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.

Im übrigen gilt, dass nicht einmal jede Verurteilung im erweiterten Führungszeugnis steht. Insbesondere wenn Verurteilungen wegen Körperverletzung, durch die auf

a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist,

wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird nicht eingetragen.

Schöne Grüße        
TheGrow

Im BZR und somit im Führungszeugnis, auch im erweiterten, stehen nur rechtskräftige Verurteilungen.

TheGrow  22.07.2016, 15:54

Im BZR und somit im Führungszeugnis, auch im erweiterten, stehen NUR rechtskräftige Verurteilungen

UND

  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (§ 10),
  • Vermerke über Schuldunfähigkeit (§ 11),
  • gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18,
  • nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1).

So viel ich weiss stehen da nur Verurteilungen drinnen.Bei dir war es wohl eine einstellung