Führerscheinstelle will mir Führerschein entziehen

6 Antworten

noch einmal:

Substitution und Führerschein

Grundsätzlich vertragen sich die Einnahme von Opiaten oder anderen psychotropen Substanzen und das Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander. Gelangt die Straßenverkehrsbehörde über die Substitutionsbehandlung eines Führerscheininhabers in Kenntnis (auch ohne, dass der jenige am Steuer aufgefallen ist), so kann sie dessen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzweifeln. Der Führerscheininhaber muss dann nachweisen, dass er in der Lage ist verantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen. Welche Anforderungen im konkreten Fall gestellt werden, ist über die Führerscheinstelle zu erfragen.

Die Feststellung der Fahrtauglichkeit erfolgt durch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die u. a. vom TÜV oder der MPU GmbH durchgeführt wird. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 500-700 Euro. Für die positive Beurteilung bei der MPU muss in der Regel Folgendes vorgelegt werden:

Ein ärztliches Attest, das fahreignungsbeeinflussende psychiatrische Erkrankungen ausschließt. Schriftlicher Nachweis über eine Substitutionsbehandlung von mindestens einem Jahr (Substanz, Dosis, Häufigkeit). Nachweis über Beikonsumfreiheit über einen Zeitraum von einem Jahr. Die Kontrollen finden unregelmäßig und kurzfristig bei anerkannten Untersuchungsstellen statt. Untersucht werden folgende Stoffe: Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain, Opiate, Phencyclidin und Alkohol. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer regelmäßigen supportiven Therapie (Psychosoziale Betreuung, Selbsthilfegruppe, Gesprächstherapie), die eine Auseinandersetzung mit der Suchtproblematik dokumentiert.

Die MPU selber besteht aus einer medizinischen Untersuchung mit Blut- und Urinuntersuchung, einem Reaktions-, Leistungs- und Konzentrationstest und einer psychologischen Untersuchung. Neben den Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung müssen auch alle anderen ev. entstehenden Kosten vom Betroffenen getragen werden.

Es empfiehlt sich, nicht unvorbereitet in die MPU zu gehen. Die Durchfallquote bei Menschen ohne eine vorbereitende Maßnahme (Therapie o. ä.) liegt bei 80%.

Quelle: http://www.drogenberatung-wuppertal.de/information.php#substitution_sobo

also, ich finde das auch ein Ding der Unmöglichkeit ...mannomann. Ist dein Anwalt denn ein Fachanwalt für Strassenverkehrsrecht? Dann wird er auch wissen, was zu tun ist. Mit der "Dame" zu telefonieren wird nichts bringen...denn sie selber hat es ja nicht veranlasst.

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 12:59

von wem wird es denn veranlasst?

nixi001  09.09.2012, 23:12
@Maja250

na, lach, nicht von der "tante" ...frag mal deinen anwalt

Hallo Maja

zuerst einmal ein Missverständnis aus dem Weg räumen:

Seit wann kann das Strassenverkehrsamt ohne gerichtlichen Beschluss den Führerschein einziehen?

die Fsst braucht kein gerichtlichen Beschluss um die Fahrerlaubnis zu entziehen, siehe den §46FeV

(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

dann noch folgendes:

dann kam ein Brief vom Strassenverkehrsamt die haben mir eine Strafe von 500 Euro Bussgeld, 1 Monat Fahrverbot und 4 punkte angehangen

die Fsst vergibt keine Strafen, das macht ein Richter. wenn der Richter dir jetzt eine OwI gegeben hat, hat die Fsst auch einen Grund nach §14 FeV eine MPU von dir zu verlangen, denn eine MPU wird bei harten Drogen immer gefordert.

außerdem kann kein Anwalt der Welt gegen eine MPU-Aufforderung angehen, weil das nichts mit dem Strafrecht, sondern mit dem Verwaltungsrecht (Verwaltungsakt) zu tun hat.

Das sollte dein Anwalt eigentlich wissen. Er sollte sich lieber darauf besinnen die OWI aus der Welt zu schaffen, denn dann hat die Fsst auch keine Veranlassung für den Entzug.

wie lange hast du den Bußgeldbescheid denn schon? hat dein Anwalt auch innerhalb der 2 Wochen Einspruchsfrist auch den Einspruch eingelegt?

edit:

bin ich seit einigen Jahren in einem Subtitutionsprogramm

das könnte auch ein Grund sein

ginatilan  09.09.2012, 14:16

edit:

Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substituiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungsfähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien/BGLL%203.12.htm

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 14:23
@ginatilan

wie gesagt ich nehme ja schon seit mindestens 2 jahre Suboxone und kein Meta mehr und unter dem Mittel habe ich ja auch meinen Führerschein gemacht

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 14:11

Also ich kann dir nur das sagen was in den briefen steht die gekommen sind und das ist vom Strassenverkehrsamt mit dem Bußgeld, Fahrverbot und den 4 Punkten der Brief kam am 19.7.2012 und der andere Brief von der "Verkehrssicherung und-lenkung Fanhrerlaubnis" kam 6.9.2012 und die wollen den Führerschein ganz einziehen oder wie die es geschrieben haben zur beaufwahrung einziehen. Und die wollen jetzt das ich denen 1 Jahr vorlege das ich Clean bin. ich bin schon seit einigen Jahren in einem Subtitutionsprogramm erst mit Methadon und seit ca. 2 Jahren nehme ich Suboxone und auch mit dem Mittel habe ich auch meinen Führerschein gemacht weil mir vom Arzt und von meinem Drogenberater gesagt wurde es wäre kein Problem damit nen Führerschein zu machen wenn man auf das Mittel eingestellt ist.

ginatilan  09.09.2012, 14:29
@Maja250

siehe meinen zweiten Beitrag, da steht es drin

ginatilan  09.09.2012, 14:33
@Maja250

kam am 19.7.2012

du solltest einen anderen Anwalt suchen, der Bußgeldbescheid ist schon seit langen rechtskräftig!!

dagegen kann er nicht mehr angehen, das muss er aber wissen.

Ich denke, da wirst du kaum was machen können. Lass das deinen Anwalt machen, lass dich vielleicht auch nochmal ärztlich beraten ob es einen Test gibt der einwandfrei nachweist, dass du Buprenorphin bekommst und keine Drogen und lass dir bescheinigen, dass das die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Notfalls musst du bis vor die höchste Instanz ziehen.

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 12:17

ich hab schon alles dreifach bescheinigen lassen von meinem Arzt und von meinem Drogenberater und ich war jetz am Donnerstag erst wieder bei meinem Arzt und habe mir auch nochmal urin unter aufsicht abnehmen lassen was soll ich denn nur noch alles tun damit man mit glaubt das ich nichts konsumiert habe. Nur weil das labor zu unfähig war den Bluttest vernünftig zu untersuchen hab ich jetzt die Arschkarte?!! Das kann doch echt nicht wahr sein!!!!

angy2001  09.09.2012, 12:56
@Maja250

Da das Verfahren vor Gericht eingestellt worden ist, kann auch die Führerscheinstelle dir den nicht wegnehmen - wie begründen die denn das ?

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 13:02
@angy2001

ja die begründen das so...da bei mir harte Drogen im Blut gefunden wurden ich nicht für den verkehr geeignet bin...und das ist ja das was ich nicht verstehe...das Gericht hat alles eingestellt da der test ungültig ist wie können die mir dann einfach den führerschein abnehmen? ich könnte mir nur vorstellen das die die Akte vom gericht nicht gesehen haben ansonsten habe ich auch keinen anderen rat

Franticek  09.09.2012, 13:34
@Maja250

Der Bluttest darf gar nicht verwertet werden. Wenn schon das Gericht den als "ungültig" ansieht, dann darf(!) er auch nicht von der Führerscheinstelle herangezogen werden. De facto gibt es für die Führerscheinstelle keinen Bluttest, da gibt es ein Verwertungsverbot. Das sollte die Füherscheinstelle aber auch wissen, das ist ein Ansatzpunkt für deinen Anwalt.

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 13:49
@Franticek

Ja das sehr ich und mein Anwalt ganz genauso und ich hoffe das mein Anwalt da noch irgendwas machen kann. Das schlimme an der ganzen sache ist ja auch noch das ich meinen Job dadurch verliere weil ich da als lagerist und Fahrer eingestellt bin. Also ich bin im moment echt am ende mit meinen Nerven.

Seit wann kann das Strassenverkehrsamt ohne gerichtlichen Beschluss den Führerschein einziehen? Frage da mal nach der Rechtsgrundlage.

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 13:13

ist das strassenverkehrsamt und die führerscheinstelle eigentlich das selbe? Weil das Strassenverkehrsamt hatte mir ja eine Strafe von 500 Euro bussgeld, 4 Punkte und 1 monat ververbot gegeben und dann kam noch ein brief von der Führerscheinstelle und die wollen mir den Führerschein komplett entziehen.

Bernd2012  09.09.2012, 13:47
@Maja250

Das sind zwei verschiedene behördliche Stellen. Frage am Montag mal beim Strassenverkehrsamt persönlich nach, wie in Deinem Fall vorzugehen ist.

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 13:53
@Bernd2012

ich hatte ja eigentlich vor am Montag bei der führerscheinstelle mal anzurufen um mal mit der dame zu sprechen wie die dazu kommen mir den führerschein ohne Grund entziehen zu wollen aber du meinst besser beim strassenverkehrsamt?

ginatilan  09.09.2012, 13:54
@Bernd2012

da sollte er lieber zur Fsst gehen:)

ginatilan  09.09.2012, 13:54
@Maja250

welche § stehen denn auf dem schriftlichen Entzug?

Bernd2012  09.09.2012, 14:00
@Maja250

Am besten rufst Du erst beim Strassenverkehrsamt an und dann zur Sicherheit noch bei der Führerscheinstelle. So kannst Du gar nichts falsch machen.

ginatilan  09.09.2012, 14:09
@Bernd2012

Am besten rufst Du erst beim Strassenverkehrsamt an

die verbinden dann mit der Fsst:)

Maja250 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 14:25
@ginatilan

also ich hab hier §§46, 47 und 73