Führerscheinprüfung während der Ausbildung
Mein Sohn hat letztes Jahr die theoretische und prsktische Führerscheinprüfung abgelegt. Beide Termine hat er während der Berufsschule gelegt. Er hat dann für die Schule eine Entschuldigung bekommen, die er dort vorgelegt hat. Jetzt hat ihm sein Arbeitgeber nachträglich zwei Urlaubstage dafür abgezogen. Ist das Rechtens? Denn wenn wäre es nur einer, da er ja nicht jeweils den ganzen Tag weg war.
5 Antworten
Also, Innerhalb der Dualen Ausbildung ist der Schüler verpflichtet die Schule genauso wie den Arbeitgeber zu betrachten. Da der junge Herr die Kraftfahrzeugserlaubnis wahrscheinlich Privat gemacht hat (ohne Anweisung seines Vorgesetzten) ist dies eine vollkommen Private angelegenheit. Der Schüler ist verpflichtet Private Termine, in seine Freizeit zu legen und nicht wie er es gemacht hat, die Schule/ Arbeit dafür zu schwänzen.
Kurz: Der Arbeitgeber handelte vollkommen im Recht, war sogar noch freundlich, da man das Schwänzen auch als Arbeitsverweigerung ansehen könnte und der Arbeitgeber damit sogar das Recht hat, ihren Sohn, Abzumahnen bzw. da es mehrmals vorgekommen ist , ihn zu Kündigen.
Wenn man mit seinem vorgestzten spricht und diesrm vorgaukelt dass es ohne autoführerschein schwer wãre zur arbeit zu kommen?
Ist das Rechtens? Denn wenn wäre es nur einer, da er ja nicht jeweils den ganzen Tag weg war.
Wenn er nicht in der Schule war, hätte er auf der Arbeitsstelle erscheinen müssen. Wenn du jetzt nur einen halben Urlaubstag pro Termin rechnest, dann hätte er den Rest des Tages arbeiten müssen...Hat dein Sohn aber nicht, also werden ihm zwei volle Tage Urlaub abgezogen...Er hätte die Entschuldigung/Bescheinigung der Fahrschule ausserdem nicht nur in der Schule sondern auch beim Arbeitgeber vorlegen müssen!
Der Auszubildende muss während der Schule eigentlich eh von der Arbeit freigestellt werden.
Ich denke daher nicht, dass das Rechtens ist... bin mir aber nicht 100%ig sicher.
klar doch.. FS ist doch privat!