Datum auf neuem Führerschein nach MPU?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Führerschein entzogen bekommen, da ich mit meinem Auto unter Alkoholeinfluss gefahren bin. Der alte Führerschein wurde vernichtet und nachdem ich ein Jahr später (Sperrfrist) die MPU bestanden habe, habe ich einen neuen Führerschein erhalten.
Auf dem neuen Führerschein steht jedoch nun auf beiden Seiten das Datum der Erstellung des neuen Führerscheins und nicht das Datum wann ich ehemalig meinen ,,ersten“ Führerschein erhalten/bestanden habe.
1. Ist das richtig so?
2. Heißt das jetzt auch ich habe eine erneute Probezeit auferlegt bekommen habe (war nie die Rede von)?
4 Antworten
Hi,
1. Ist das richtig so?
Ja - deine alte Fahrerlaubnis wurde ja entzogen, sie war demnach zwischenzeitlich gar nicht mehr vorhanden. Daher sind neues Ausstellungsdatum (für den Führerschein) als auch neues Erteilungsdatum (für die jeweiligen FS-Klassen) notwendig.
2. Heißt das jetzt auch ich habe eine erneute Probezeit auferlegt bekommen habe (war nie die Rede von)?
Nein. Wurde die Probezeit einmal absolviert, ist keine neue Probezeit vorgesehen (siehe auch § 2a StVG).
LG
wiegip Fragesteller vor 9 Stunden
Beispielsweise ich würde meinen Führerschein verlieren: dann würde aber das Ausstellungsdatum des ehemaligen Führerscheins auf dem neuen stehen, richtig?
Nein, sobald du deinen FE entzogen bekommst und dann wieder eine Neuerteilung erhältst, steht immer wieder das aktuelle Datum der Erteilung auf dem FS. Alle "alten" Ausstellungsdaten sind Geschichte..
Hierzu noch:
2. Heißt das jetzt auch ich habe eine erneute Probezeit auferlegt bekommen habe (war nie die Rede von)?
Wenn du bei deinem FE-Entzug noch in der Probezeit warst, wird diese um 2 Jahre verlängert, hattest du keine Probezeit mehr, gibt es auch keine neue...
- Das ist richtig so. Die alte Fahrerlaubnis ist erloschen. Es gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 FeV). Ausnahmen: Keine neue Prüfung und - damit die Antwort zu
- - keine Probezeit, wenn die alte Probezeit bereits abgelaufen war. Wenn nicht, gibt es noch eine Restprobezeit.
1. Ja richtig!
2. Nein
ich schließe mich an !
Beispielsweise ich würde meinen Führerschein verlieren: dann würde aber das Ausstellungsdatum des ehemaligen Führerscheins auf dem neuen stehen, richtig?