Führerschein zu unrecht weggenommen, wann bekomme ich ihn wieder?
Long story short: wurde völlig zu unrecht wegen Körperverletzung und Fahrerflucht angeklagt, Verhandlung war noch gar nicht, aber mein Schein ist am Freitag eingezogen worden. Mein Anwalt hat schon eine Stellungnahme geschrieben, doch natürlich liegt ein WE dazwischen. Ich durfte mich noch nicht mal dazu äußern, dabei kann ich meine Unschuld per Sachbearbeiter für Verkehrsunfälle beweisen.
Muss ich jetzt so lange warten, bis die Verhandlung durch ist, bis ich meinen Führerschein wieder habe, falls die Behörden nicht auf das Schreiben meines Anwalts reagieren? Damit stürzen die mich (Studentin) in den finanziellen Ruin!
Hat da jemand Erfahrung mit? :/
6 Antworten
Informieren die Anwälte heutzutage nicht mehr über die weiteren Schritte und Aussichten?
Deine Fahrerlaubnis wurde offenbar vorläufig entzogen.
Das passiert immer dann, wenn die FE auch im folgenden Strafverfahren durch ein Urteil mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtskräftig entzogen werden wird.
Diese Entscheidung trifft ein Richter und sie hat in aller Regel auch Hand und Fuß.
Das weiß natürlich auch Dein Anwalt.
Warum er Dich darüber nicht aufgeklärt haben soll, weiß ich nicht.
Also, Deine FE wirst Du sehr wahrscheinlich erst in einigen Monaten neu erteilt bekommen können, dieses eine Wochenende jetzt ist also eher Dein kleinstes Problem. Wie lange das wirklich dauert, kann man nicht sagen, Du sagst ja auch nicht, was passiert ist.
Ich habe Dir geschrieben, was passieren wird.
Würdest Du sagen, was vorgefallen ist, könnte man das Strafmaß vielleicht etwas genauer abschätzen.
Aber wie schon gesagt, wenn die FE vorläufig entzogen wurde, ist zu 99% sicher, das dies auch im Urteil bestätigt wird. Vom Tattag bis zum Urteil dauert es schon mal 2-3 Monate, dann folgt eine Sperre die auch oft mehrere Monate beträgt.
Wenn Dir die Wahrheit nicht passt, darfst Du nicht mir böse sein.
Es geht ihr nicht um die Wahrheit, sondern um die vorwurfsvolle Antwort.
Sachverhalt: ich bin wegen eines aggressiven Typs, der mir den Außenspiegel abgerissen hat, zur Polizei und er hat daraufhin behauptet, ich hätte ihn umgefahren und seie dann geflüchtet. Dabei hat er danach nicht die Polizei / den Rettungsdienst gerufen, war nicht im Krankenhaus und hat auch sonst zu 99% keine Beweise außer erfundene Zeugen... ich weiß noch nicht genau, was er ausgesagt hat, weil ich die Akte noch gar nicht sehen durfte. Wenn ich deswegen meinen Schein für mehrere Monate verliere verlasse ich diesen sch***s „Rechtsstaat“ sowas von....
Ich fasse mal zusammen:
Du gehst als Erste zur Polizei und erstattest Anzeige, weil Dir jemand den Spiegel angerissen hat. Der Unfallbeteiligte sagt daraufhin aus, Du hättest ihn angefahren, vor Deiner Anzeige hat er aber nichts deswegen unternommen.
Das kann ich nur so unkommentiert stehen lassen, da muss Dein Anwalt helfen.
Genau ! Ich verstehe auch überhaupt nicht, weshalb der Richter mir bei diesem Sachverhalt überhaupt den Schein vorläufig abnimmt. Deswegen hoffe ich ja, dass ich den schnell wieder bekomme.. :3 was mir eben Probleme macht sind diese „Zeugen“. Aber sobald mir ein Sachbearbeiter bestätigt, dass es so nicht passiert sein kann, muss der Fall ja wohl gegessen sein
Auch wenn ich dir glauben möchte, bezweifle ich, dass sich der Unterschied zwischen "absichtlich abgerissen" und "beim Umholzen einer Person beschädigt" so leicht feststellen lässt.
Ein Gutachter kann mir beweisen, dass sich der Unfall, wie der Typ ihn schildert, so NICHT stattgefunden haben kann. Niemals habe ich damit jemanden umgefahren, das ginge gar nicht (keine Dellen/ Schäden, kein neuer Lack nach Reparatur und sowas).
der Anspruch auf das recht der Polizei Dokumente einzubehalten ist in dem moment in dem keine Straftat vorliegt verwirkt wenn sie beweisen können ohne Zweifel das es nicht ihre schuld war dann kriegen sie den zurück wenn nich dann wohl erst nach dem Prozess
Dein Anwalt kann dir die Frage sicherlich viel besser beantworten.
Ich gehe davon aus, dass dies aber wegen des anhängigen Strafverfahrens von der Entscheidung des Gerichts abhängt.
Das Verfahren kann auch eingestellt werden, wenn vorab ausreichend Beweise vorliegen, dass ein Schuldspruch eh nicht möglich ist, bzw. muß dann eingestellt werden.
Das müsste ein guter Anwalt aber hinkriegen....
Mit leeren Händen wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben. Irgendwelche Indizien, die für eine Schuld sprechen scheint es also zu geben.
Mein Anwalt hat schon eine Stellungnahme geschrieben...
Dann solltest Du nicht ein Laienforum, sondern Deinen Anwalt befragen, der ist nämlich vom Fach.
jaa.. aber ich das regt mich so auf und jetzt das Wochenende nur still da zu sitzen noch mehr.. vielleicht ist hier jemandem ja schon mal was Ähnliches passiert
das Wochenende nur still da zu sitzen
Dann fahr Bus oder Bahn. Hast ja keinen Hausarrest.
Das kann dir jetzt nur noch dein Anwalt sagen.
Mein Gott, die Frage war ja auch nicht nach dem genauen juristischen Sachverhalt sondern ob jemand Erfahrung damit hat, also bei dem der Führerschein ebenfalls eingezogen wurde, und der mir sagen kann, wie lang etc. Dass das vorläufig ist und mit der Wahrscheinlichkeit zusammenhängt, weiß ich natürlich und mein Anwalt wird mich am Montag klar weiter aufklären. Meine Hoffnung war eben, dass jemand vielleicht schon ähnliches durchgemacht hat.