Antrag auf Fahrerlaubnis - ABGELEHNT wg. btm.. - Hauptwohnsitz ändern?
Liebe Community! Ich habe ein kleines Problem.
Kurzer hintergrund:
Ich musste im Jahr 2009 bereits eine MPU machen.
Folgender Fall: Im November 2014 wurde in meinem Besitz eine nicht geringe Menge an Betäubungsmitteln gefunden. Dies hat dazu geführt, dass ich wegen des Handels an BTM angeklagt und letzen Endes auch Verurteilt worden bin.
Vor der Verurteilung hatte ich bereits einen Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt, dieser wurde mir etwa 3 Monate vor der Verhandlung in Hinsicht auf die bevorstehende Verhandlung (und da ich den Polizisten angeblich gesagt hätte, dass ich Gras geraucht habe) Abgelehnt.
Für einen neuen Antrag muss ich das Ergebnis der Verhandlung mitteilen.
Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich (und wahrscheinlich), dass ich erst noch eine MPU machen muss bevor ich den Führerschein machen kann? Immerhin habe ich ja "nur Gras geraucht" und nicht noch ein Fahrzeug betrieben. Ich hab nicht mal einen Führerschein.
meine zweite Frage:
Ist es möglich seinen Hauptwohnsitz zu ändern um an einen anderen Sachbearbeiter einer anderen Behörde zu gelangen, der womöglich nicht das Selbe Bild von mir hat wie die Bearbeiterin die bereits meine damalige MPU bearbeitet hat?
Ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problemchen behilflich sein.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank! :)
7 Antworten
- Hauptwohnsitz ändern?
..ich kann mir absolut nicht vorstellen, daß sich dann die Entscheidung ändern wird. Es wird dir ganz sicher hinterher rennen!
Scherzkeks, deine Papiere verfolgen dich in ganz Dland. Bevor du keine erneute MPU erfolgreich bestanden hast, wird kein Führerscheinantrag genehmigt. Mit Pech bekommst noch ein Drogenscreening obendrauf. Die Dauer kann schon 1/2 Jahr betragen.
Vergiss die Variante im europäischem Ausland den FS erwerben zu wollen; in Dland ist der eh ungültig. Die MPU steht.
Ich gehe davon aus, dass die Ablehnung der Fahrerlaubnis als Versagung im Fahreignungsregister des KBA gespeichert ist. Auf den KBA-Eintrag haben alle Fahrerlaubnisbehörden Zugriff.
Bevor du nun deine Zelte abbrichst und irgendwo neu aufbaust, solltest du zunächst beim KBA nachfragen, ob und welche Daten von dir gespeichert sind.
"Nicht geringe Menge" heißt glaube ich (zumindest bin ich letztens über eine Liste gestolpert) wohl über 7,5 Gramm.
Die meisten "ich kiffe nur mal" Leute werden eher mit 1 Gramm oder weniger ertappt.
Kann ich schon verstehen, dass da, nachdem 2009 es schon nicht lief und 2014 es wieder Probleme gab, man sich da hemmt, ob du dich mal gebessert hast...
Auch ein Ortswechsel hilft nicht. Die fordern deine Akte an.
Frag bei der Führerscheinstelle nach, unter welchen Bedingungen dem Antrag stattgegeben wird.
Vermutlich wirst Du um MPU und Abstinenznachweis nicht herum-kommen.