Mir wird Diebstahl vorgeworfen, bin jedoch Unschuldig - weiteres Vorgehen bzw was ist aus dem Brief zu entnehmen?
Hallo Community,
Folgendes Szenario mir wird von einer guten Dame Diebstahl vorgeworfen, ich solle angeblich Taschen durchwühlt haben und nach Wertgegenständen Ausschau gehalten haben.
Das ganze passierte in einer Sporthalle
Nach sportlichen Aktivitäten begab ich mich zu der Sporthalle in den Duschraum und wollte mich waschen, währendessen hatte zur gleichen Zeit eine Kindergruppe einen Sportkurs in gleicher Etage . Die gute Frau jedoch solle jedoch gesehen haben wie ich mich des Diebstahls versucht habe . Nun wurde ich zu Unrecht angeklagt und beschuldigt
Meine Unschuld kann ich dadurch beweisen dass ich keine Tasche dabei hatte, ich zum Zeitpunkt des Eintreffen von dem Sportleiter mich im Duschraum aufhielt . Die Polizei beim Eintreffen und Durchsuchung bei mir nichts gefunden haben
Meine Frage ist wird es zu einem Verfahren kommen, werde aus folgendem Brief nicht schlau und wie sollte ich weiter vorgehen ?
Vielen Dank im Vorraus
2 Antworten
Das ist eine Anklageschrift gegen dich wegen Diebstahls. Du kannst innerhalb einer Woche ab Zustellung dich schriftlich dazu einlassen, damit es nicht zur Hauptverhandlung ( Gerichtstermin ) kommt. Lass das aber bitte unbedingt sein.
Warte ab, ob die Anklage zugelassen wird und du sodann einen Termin zur Hauptverhandlung erhältst.
Bei einer Gerichtsverhandlung ist auch immer ein Freispruch möglich. Kannst du vielleicht deinen Sportlehrer als Zeugen für dich einbinden?
Wenn nicht, kannst du nur hoffen, dass die Polizisten bei der Wahrheit bleiben und für dich, bzw. neutral aussagen. Im Übrigen gibt es offenbar keinerlei Beweise gegen dich.
Was könnte die Frau nur für ein Problem mit dir haben?
Wie alt bist du? Wundert mich, dass hier - wenn - kein Strafbefehl erlassen wurde. Wahrscheinlich bist du mindestens 21 .
Alle waren gegen dich? Komisch. Warum nur? :/
Da du 19 bist, kann Jugendstrafrecht ( grundsätzlich keine Geldstrafe möglich, mildere Bestrafungen ) oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Das sollte dich aber nicht interessieren, denn du bist unschuldig. Schlecht ist nur, wenn mehrere Zeugen gegen dich aussagen. Dann kommt es darauf an, wie glaubwürdig dich der Richter einschätzt. Ob sich Zeugen vielleicht widersprechen.
Gegen das Urteil des Amtsgericht kannst du Berufung einlegen. Mach das bei allem außer einem Freispruch auch unbedingt. Dann wird erneut verhandelt. Diesmal vor dem Landgericht.
Es gibt nur eine ,,Zeugin'' , jedoch halten die anderen Kursteilnehmer zu ihr . Die anderen haben nichts gesehen , können also weder meine Unschuld beteuern noch der ,,Zeugin'' zustimmen. Da sie die gute Dame aber kennen und mich nicht ich also ein Fremder bin , möchten sie mir nicht glauben.
Hmm, was nen Mist. Aber objektiv gibt es nur Behauptungen, du könntest dieses und jenes getan haben. Ich würde entspannt bleiben.
Ich kenne das: Vor einer Woche hatte ich eine Verhandlung. 2 Sachen, bin absolut unschuldig. Ergebnis: einmal Freispruch und einmal Geldstrafe. Trotz keinerlei Beweisen. Nur wegen Glauben das es nicht anders sein kann.
Bin ehrlich gesagt auch recht entspannt aber das einzige was ich mehr als die Pest hasse ist , wenn ich zu unrecht büßen muss. Das ist doch nicht gerechtfertigt... Hast du keinen Einspruch eingelegt bei der Geldstrafe ? oder wollte du es einfach hinter dir haben.. denke ein Anwalt hätte dir da raus helfen können oder nicht?
Da denken wir gleich. Das war schon die Berufungsverhandlung. Bei der Erstinstanz gab es für beides Geldstrafen. Bei beiden Verhandlungen hatte ich einen Rechtsanwalt. Wir legen Revision ein.
Okay dann wünsch ich dir viel Erfolg , wird schon gut gehen ^^
Dir aber auch. :)
Hey , gibt es mittlerweile irgendwelche Neuigkeiten diesbezüglich?
Kann es sein, dass du auf Anraten von Internetexperten nicht zur Polizei gegangen bist, als du die Möglichkeit zu einer Einlassung bekommen hast??!!
Wenn du der Polizei nicht mitgeteilt hast, dass du ein Alibi hast, bzw. nicht der Täter bist, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die alte Dame die Wahrheit angezeigt hat. Jetzt stehst du (unnötiger Weise!) als Angeklagter vor Gericht.
Viel Glück, denn jetzt wir ein Richter innerhalb von 30 Minuten feststellen müssen, wer die Wahrheit aussagt.
Wie sieht es denn aus wenn man zu unrecht verurteilt wurde?
Dann mußt du einen 2. Versuch starten, was Zeit und Geld kostet
Lieber die Strafe dann annehmen? Kann mir gerade keinen Anwalt leisten ... Das Urteil lautet Sozial stunden und Freizeitarrest , könnte man jetzt noch privat mit dem Richter reden und ihn vielleicht doch noch zum Umdenken bringen
Danke , die Frau selbst konnte nur gebrochen deutsch reden , was sie für ein Problem mit mir hat, weiß ich ehrlich gesagt selbst nicht. Möchte sie aber keineswegs als schlechten Menschen bezeichnen. Einen zeugen habe ich nicht, lediglich der Sportlehrer und einige Eltern des Kurses waren da , die allesamt aber zusammen hielten und gegen mich waren. Bin 19 Jahre alt und noch Schüler