Zu Unrecht beschuldigt fahrerflucht?
Hallo ich bin echt verzweifelt:( heute stand die Polizei vor meiner Tür und sagte ich solle ein Spiegel in einem Stadtteil abgefahren haben , in diesem ich überhaupt nicht war ! Kennzeichen und Auto hat das vermeintliche Opfer von mir beschrieben allerdings war ich weder dort noch ist an meinem Spiegel irgendwas zu sehen ! Vorallem hätte ich dieses doch bemerkt ! Sein Spiegel soll wohl komplett abgerissen sein . Jetzt habe ich echt Angst das diesem glauben geschenkt wird. Da ich A . Noch in der probezeit bin . B . Das unter fahrerflucht läuft. Und C. Dringend meinen Führerschein für die Arbeit brauche. Und zu guter letzt ....Ich war das nicht!!! Und kein anderer fährt mein Auto. Was hat mich zu erwarten . Ich hatte das Gefühl die Polizei glaubt mir , aber woher hat der mein Kennzeichen Auto Farbe...etc. Bitte um hilfreiche Antworten!!
8 Antworten
Dringender Rat: Rechtsanwalt. Nur der hat die Einsicht auf die Ermittlungsakten. Also Einsicht darauf, was die Polizei bis jetzt wirklich weiß und woher. Anschließend steht es dir frei, Anzeige gegen den Zeugen zu erstatten. Denn auch falsche Beschuldigungen sind eine ernste Sache.
Mach dir mal nicht so den Kopf. Wenn es so einfach gehen würde andere Leute zu beschuldigen, dann würde das echt jeder machen.
Ich kann ja auch einfach selbst einen Schaden an meinem PKW verursachen und ein X-Beliebiges Fahrzeug beschreiben was ich irgendwo gesehen habe.
Es muss nachgewiesen werden das du es tatsächlich warst. Kannst du beweisen, dass du es nicht warst, dann hast du ein Alibi und das zählt.
Hast du kein Alibi, ist das auch erstmal nicht so schlimm, denn dann müssen sie trotzdem erst beweisen das du es warst.
Mach mal keine Panik. Nur mal angenommen du hättest den Spiegel des anderen mitgenommen, dann würde man das an deinem Auto erkennen durch Kratzer oder eine Beule
so was ähnliches ist einem kollegen passiert
ich würde mir einen anwalt suchen, der bissel bock hat was zu machen
oder du hast ein gutes alibi
Hallo,
also.. Du bist so lange unschuldig, bis Deine Schuld bewiesen ist. DU musst überhaupt nichts beweisen. Man muss Dir ganz klar beweisen, dass Du es gewesen bist.
Wenn Du tatsächlich dort nicht gewesen bist, dann kann Dir der Typ auch nicht beweisen, dass Du es gewesen bist. Ich frage mich nur, woher er Deinen Autotyp und das Nummernschild kennt.
Gruß