Gekifft und am nächsten tag angehalten und musste Pinkeln?

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Hallo Schmidt204,

auf Dich kann Garnichts weiter zukommen.

Die angebotene Urinprobe hättest Du übrigens ablehnen können, denn Niemand ist verpflichtet Urin für einen Drogenschnelltest abzugeben.

In Deinem Fall, war es aber offensichtlich ein Vorteil, dass Du freiwillig Urin abgegeben hast. Die Polizisten haben vor Ort die Urinprobe auf verbotene Substanzen getestet und der Test kann nur zu Deinem Vorteil negativ ausgefallen sein. Hätte der Test positiv auf Drogen angeschlagen, hätte die Polizei weitere Maßnahmen getroffen.

Insbesondere hätte die Polizei:

  1. Dir die Weiterfahrt untersagt,
  2. Dich mit zum Polizeirevier oder zum Krankenhaus genommen und eine Blutentnahme durchgeführt, denn der Urintest hätte selbst wenn er positiv ausgefallen wäre keine Beweiskraft

Die Rechtsgrundlage für die Blutentnahme lautet wie folgt:

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§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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Da aber wie gesagt in Deinem Fall keine Blutprobe entnommen wurde kann Dir jetzt im nachhinein auch nicht bewiesen werden, dass Du verbotene Substanzen im Blut hattest.

Fraglich ist, ob Du um die Blutentnahme auch herumgekommen wärst, wenn Du die Urinprobe abgelehnt hättest, denn der negativ ausgefallen Schnelltest Deines Urin auf BTM hat den Anfangsverdacht auf BTM entkräftet.

Zwar langt die Ablehnung einer Urinprobe nicht als Begründung für eine Blutprobe, aber hätten weitere konkrete Anhaltspunkte wie:

  • Fahrauffälligkeiten
  • ungewöhnliche Aussprache
  • ungewöhnliche Pupillenreaktionen
  • ungewöhnlicher Gang

auf BTM vorgelegen, hätte man sicherlich eine Blutentnahme angeordnet und dabei wäre wahrscheinlich der BTM - Konsum nachgewiesen worden.

Schöne Grüße
TheGrow

Ein Urintest ist vor Gericht überhaupt nicht als Beweismittel zugelassen. Wäre dieser jetzt positiv ausgefallen hätten dich die Beamten mit zur Dienststelle genommen. Dort wäre ein Arzt angerufen worden und dir wäre Blut abgenommen worden. Wenn die dir kein Blut abgenommen haben können die dir meines Wissens nichts Gerichtverwertbares nachweisen.

Grüße

Im Urin ist es auf jeden Fall noch nachweisbar. Ich selbst lebe nicht in Deutschland und kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht aus. Ich weiss aber das Bayern meist dreifach so hart bestraft wie andere Laender.  Aber es kommt auf jeden Fall noch was auf dich zu. 

Nachweis im Urin: 2 Tage bis 12 Wochen (Dauer hängt vom Konsum ab - einmalig/regelmäßig)

Kumpel von mir hatte sein Lappen 6 Monate weg und 500€ Bußgeld + 2 Punkte

hast du denn gesagt dass du gekifft hast oder gar keine angaben gemacht?

Schmidt204 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 01:07

keine angaben gemacht