Führerschein Erste Hilfe Kurs erneut ablegen?
Hallo zusammen,
Ich weiß, dass wahrscheinlich 50% der Antworten lauten werden, dass meine Frage im falschen Forum ist oder dass ich dumm bin... Ich stele sie trotzdem mal :)
Ich habe am 05. Juli 2014 an einen Lehrgang "lebensrettende Sofortmaßnahmen" (inklusive Helm abnehmen, aus dem Auto ziehen, Mund-zu-Mund-Beatmung) für abgelegt für den B-Führerschein teilgenommen. Jetzt, 4 Jahre später und nach einer Gesetzesänderung, habe ich mich für den A-Führerschein angemeldet, wofür ich erneut einen Antrag auf Fahrerlaubnis abgeben muss. Hierfür soll nach §19 Fev eine Teilnahmebestätigung an einem Erste-Hilfe-Kurs abegegeben werden. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob meine Bescheinigung von damals (siehe angehängtes Bild) noch gültig ist, oder ob ich erneut einen Kurs ablegen muss.
Es wäre super, wenn ihr eure Meinung zu dem Thema (zu dem Thema, nicht zu mir) abgeben könntet... Bevor ich den Antrag abschicke mit einer eventuell nicht mehr gültigen Bescheinigung.
Danke schon malund viele Grüße!
10 Antworten
Die Bestimmungen haben sich letztes Jahr geändert, somit ist er nicht mehr gültig. Du musst wohl einen neuen machen. Beim Roten Kreuz sind manche sogar kostenlos
Hi,
Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob meine Bescheinigung von damals (siehe angehängtes Bild) noch gültig ist, oder ob ich erneut einen Kurs ablegen muss.
grundsätzlich laufen Erste-Hilfe-Nachweise für den Führerschein nach § 19 FeV nicht ab.
Das Problem, dass sich hier stellt ist die zu kurze Kursdauer des "alten" LSM-Kurses - mittlerweile werden nach § 19 FeV 9 Unterrichtseinheiten in Erster Hilfe gefordert, welche der LSM-Kurs nicht erreicht.
Demnach wirst Du wohl einen neuen Kurs besuchen müssen - Auffrischung in Erster Hilfe tut keinem weh, das sind durchaus gut investierte 35 €.
LG
Gerne!
Grund für das ganze ist die Vereinheitlichung der EH-Ausbildung vor ein paar Jahren - die Trennung zwischen LSM ("kleiner EH-Kurs", 8 UE für Auto und Motorrad) und "großem EH-Kurs" (16 UE, für Bus, LKW, Personenbeföderung) wurde aufgehoben.
Übergangsweise galt die Bescheinigung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen noch bis zum 21.10.2017 (FeV §76 Abs.11b).
Deine Bescheinigung ist daher nicht mehr zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig.
der ist heute nicht mehr Gültig, seit Oktober 2017 gelten andere Bestimmungen.
Es schadet nix das aufzufrischen. Der EH-Kurs mit mind. 9 UE ist Pflicht
Eigendlich nicht, aber eine Auffrischung ist auf jedenfall nicht verkehrt.
Danke für diese sehr kompetente Antwort! Dann habe ich das richtig verstanden. Schaden tut es ja sowieso nicht. :)