Welches Datum zählt bei der Anmietung eines Autos?
Hallo. Ich habe meinen Führerschein 2014 erworben und musste ihn aufgrund einer Namensänderung 2016 erneuern. Jetzt steht als Ausstellungsdatum das Datum von September 2016 und hinten bei den Klassen das alte Datum 2014 Beim den meisten Anbietern muss man ja eine min. Fahrpraxis von 1 Jahr haben, um ein Auto mieten zu können. Meine Frage nun, welches Datum wird da jetzt abgesehen? Denn durch das neue Ausstellungsdatum hätte ich sozusagen noch kein Jahr um.
Vielen Dank!
5 Antworten
Die müssen natürlich das Ausstellungsdatum angeben, aber für die Mietfirma zählt natürlich das Datum, wann Du die Fahrerlaubnis bekommen hast
Alles korrekt !
Wenn die Neuausstellung nur aufgrund einer Änderung erfolgt ist, dann gilt natürlich weiterhin das Datum der Fahrerlaubnis hinter den Klassen.
Nur wenn man seinen Führerschein aus anderen Gründen "verloren" hat, er also entzogen wurde, gilt das Datum des Neuantrages.
Im Übrigen muss man den Führerschein nicht neu ausstellen lassen, nur weil man seinen Namen geändert hat, nur der Ausweis muss korrekt sein, der Führerschein ist kein Ausweisdokument. Ich habe 20 Jahre einen falschen Namen und eine falsche Adresse drin gehabt, das gibt keine Probleme.
Es gilt nicht das Ausstellungsdatum , sondern das Datum seit dem du in Besitz der jeweiligen Klasse bist . Also 2014
Das alte Datum von 2014.
Das ist bei den Klassen ja ersichtlich.
Natürlich das "Erteilungsdatum", also 2014.