Führerschein nicht ganz abbezahlt?
Wie sieht es rein rechtlich aus wenn man mit dem Fahrlehrer abgesprochen hat das man jetzt 2 Tsd.€ bezahlt und die restlichen 500€ nächsten Monat bezahlt und er noch nicht mich deswegen angesprochen hat.
Würde ich eine Geldstrafe bekommen? Müsste er mich erst dreimal verwarnen bis es eine Straftat ist?
bitte nur ernste Antworten
8 Antworten
Wie sieht es rein rechtlich aus wenn man mit dem Fahrlehrer abgesprochen hat das man jetzt 2 Tsd.€ bezahlt und die restlichen 500€ nächsten Monat bezahlt und er noch nicht mich deswegen angesprochen hat.
Also so richtig schlau werde ich jetzt daraus nicht... Sofern ich es richtig verstanden haben, hattest Du mit dem Fahrlehrer abgesprochen, dass Du zunächst € 2.000,-- bezahlst und einen Monat später dann die restlichen 500,--? Wenn das abgesprochen war, sollte es auch keine Probleme geben.
Das Einzige was mich verwirrt, ist der Teil, dass er Dich deswegen noch nicht angesprochen hat. Wenn noch kein Monat vorbei ist, muss er Dich ja nicht darauf ansprechen, höchstens dann, wenn jetzt sechs Wochen vergangen sind und Du die 500,-- € noch nicht bezahlt hast...
Es wird wohl weniger eine Straftat sein als ein Vergehen im Zivilrecht.
Der Fahrlehrer könnte dir eine Mahnung oder gleich einen Mahnbescheid schicken. Irgend wann käme es zur Pfändung... Gerichtsvollzieher u. s. w.
Hi, Zivilrechtliche Forderungen führen nicht zu einer Straftat.
Er wird aber irgendwann auf die ausstehenden Beträge ansprechen, sonst wird er einfach die Ausbildung aussetzen.
Achso, naja Dann wäre der Fragesteller im Zahlungsverzug und die Fahrschule könnte Inkassomaßnahmen einleiten. Dazu bedarf es auch keiner Mahnung, wahrscheinlich wird aber dennoch eine kommen.
Der Weg zum Betrug ist ein bißchen weit. Dafür müsste man nachweisen, dass er nie vorhatte zu bezahlen.
Ein bißchen schwierig, auch da nicht feststeht wieviel genau der Führerschein kosten wird.
So wie ich verstanden hab, hat er auch 2000,- bezahlt und nur 500 stehen noch aus.
Er will ganz bewusst, das Mahnverfahren abwarten. Das grenzt jedenfalls an eine Betrugsabsicht.
Geldschulden sind Bringschulden!!
Du musst Dich darum kümmern dass er sein Geld bekommt und er ist nicht verpflichtet Dich (mehrfach) zu erinnern. Er kann auch direkt zum Gericht gehen und einen Mahnbescheid erwirken oder ein Inkassobüro beauftragen.
Strafbar als Betrug wäre es, wenn Du vorher schon gewusst hast, dass du die € 500 nicht bezahlen kannst und den Fahrlehrer getäuscht hast
Du bist im zahlungsverzug. Es werden Mahnungen mit mahngebühren folgen. Verschiedene Stufen.
Danach geht es dann zum Gericht und der vollzieher kann klingeln
Scheinbar wurde hier ja der Führerschein bereits ausgehändigt, und der Fragesteller will jetzt die Restzahlung (erst einmal) nicht leisten. Das könnte man auch als vorsätzlichen Betrug betrachten.