Ex Partner gibt mir die Sachen nicht wieder?

4 Antworten

Hallo, rechtlich gesehen kannst du ja beweisen das die Dinge dir gehören. Oder?
Mit dem Geldlichen Dingen ist es schwer da du ja wahrscheinlich kein zinsloses Darlehen mit Unterschrift vergeben hast.
Also im Endeffekt alles wo du nachweisen kannst das es deines ist etc.
Kannst du dir eigentlich ziemlich einfach wiederholen.
Die hast die Nachweise und zeigst Sie somit wegen Unterschlagung oder sogar Betrug an.
Du könntest auch probieren bei ihr vorbei zu gehen und wenn Sie es dir nicht gibt rufst du bei der Polizei an das diese vorbei kommen und zeigst denen die Nachweise Rechnungen etc.
Dann dürfte alles recht schnell gehen.
Wegen deinem Geld könntest du sie vielleicht Privat verklagen aber nur wenn du auch die Nachweise hast über die geliehenen Summen.
Der Richter würde somit wahrscheinlich sogar außergerichtlich entscheiden das Sie dir das Geld wieder gibt auch wenn es in Raten ist.
Mfg

paasii  24.03.2017, 09:31

ja noch nicht aber die Dame nimmt ja etwas was nicht ihr gehört. Also ist das demnach doch Schein ein Anfang der Unterschlagung oder sehe ich da was falsch?

AnglerAut  24.03.2017, 09:27

Die Polizei hat damit nichts zu tun, die sind nicht zuständig. Es liegt auch keine Straftat vor.

Da kannst die Herausgabe seines Eigentums verlangen. Also alles, was nachweislich deines ist. Versuche zuerst einen Beweis zu bekommen, dass die Sachen auch hat, z.b. Indem sie dir schreibt, dass sie es dir nicht gibt oder behalten wird. Dann sieht es für dich damit sehr gut aus. Das geliehene Geld wirst du leider nicht wieder sehen, außer du kriegst sie auch da dazu, dir zu schreiben, dass sie das nicht zurück zahlen wird.

lexus1989 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 09:22

Muss sie eine Bestätigung über jede Kleinigkeit schreiben die sie theoretisch noch hat, oder reicht es wenn sie mir im allgemein die Herausgabe verweigert. Darüber das sie mir geld schuldet, aber sie hat halt die Aussage gemacht, das sie es entscheidet wieviel sie mir wieder gibt.

AnglerAut  24.03.2017, 09:26
@lexus1989

Es kommt darauf an, wie clever sie ist. Um die Herausgabe zu erwirken musst du den Gegenstand benennen, nachweisen, dass er dir gehört und dass sie ihn hat. Wenn sie dies nun glaubhaft bestreiten kann, stehst du vor einem Problem.

Die Aussage mit dem Geld hilft dir schon mal. gut wäre es auch, wenn du den Betrag genannt hättest und sie ihn nicht bestreitet. 

Wenn du ausreichend Text von ihr hast, dann würde ich ihr mit Einschreiben eine Aufforderung mit Frist setzen und dann notfalls klagen.

Rechtlich kannst du das erhoffen wo du dein Eigentum beweisen kannst. Wenn du Rechnungen/Darlehensvertrag etc. vorweisen kannst

Wenn du belegen kannst oder jemand bezeugen kann, dass es dein Eigentum ist, dann könntest du sie anzeigen.

lexus1989 
Beitragsersteller
 24.03.2017, 09:17

Ich habe über alle sachgegenstände Rechnungen auf meinen Namen.

LongDong87  24.03.2017, 09:29
@lexus1989

Dann hol es dir wieder.