Anprobetermin Brautmoden outlet versäumt, Geldforderung rechtens?

6 Antworten

Also, du sprichst von einer Bestätigungsmail. Damit erfolgte die Belehrung, ein "ich wurde nicht darauf hingwiesen" kann also nicht zutreffen, oder?

Klar kann das gefordert werden, in der Zeit wurden andere Kunden nicht angenommen und somit entstand WIEDERHOLT ein Verdienstausfall, da du nicht erschienen bist und auch nichts kauftest. Das würde ich mir auch bezahlen lassen.

Normalerweise sagt man einen Termin ab, wenn man diesen nicht wahrnehen kann und zwar rechtzeitig.

Wenn dann auch noch ein zweiter Termin ohne Information nicht wahrgenommen wird, ist das ärgerlich für das Geschäft.

Wenn es heisst, dass auch bei Versäumnis des 2. Termins eine Gebühr fällig wird, ist das eindeutig. Dann darf das Geschäft eben nur ein Termin berechnen, also 50.--€ und keine 100.--€.

Wenn du dein Brautkleid in dem Geschäft kaufst, dann wird die gezahlte Gebühr auf den Kaufpreis angerechnet. Insofern entsteht dir wirklich kein Schaden.

Ob die 100.--€ auf den Kaufpreis aufgerechnet werden und dir dann vergütet, wäre eine andere Frage.

Ob eine solche Gebühr, auch wenn vertraglich vereinbart zulässig ist, dürfte rechtlich umstritten sein. Das Geschäft müsste in so einem Falle nachweisen, dass dem wirklich ein Schaden entstanden ist, weil du die vereinbarten Termine nicht eingehalten hast. Diesen Nachweis zu erbringen, ist aus meiner Sicht nicht einfach. Da müsste es in dem Geschäft zugehen, wie in einer Arztpraxis.

Wenn ein Termin vereinbart ist und man nicht kommt, hat das Geschäft für denselben Zeitpunkt sicher keinen anderen Termin vereinbart. Insofern entsteht für das Personal höchstens eine Pause, welches dich bedienen würde.

Dass ein Geschäft für Brautmoden ganztags so ausgelastet ist, dass ihm für den Fall der Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Kunden ein Schaden entsteht, möchte ich bezweifeln.

Habe eher den Eindruck, dass das Geschäft mit dieser Gebühr sicher gehen will,dass du dein Brautkleid dort auch kaufst, um die 100.--€ nicht zu verlieren.

Du kannst das Kleid noch immer kaufen. Dann werden die EUR 50,00 angerechnet.

Ob solche Rechnungen für "Nichterscheinen" zulässig sind, ist juristisch höchst umstritten. Es gibt für Rechnungen von Ärzten für ausgefallene Termine völlig unterschiedliche Urteile verschiedener Gerichte.

  • Das Amtsgerichts Diepholz (Urteil vom 26. Juni 2011, Az.: 2 C 92/11) bejaht den Anspruch.
  • Das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 09.Februar 2012, Az.: 9 C 0566/11) verneint einen Vergütungsanspruch
  • Auch das Landesgericht Berlin (Urteil vom 15.04.2005, Az.: 55 S310/04) verneint einen Vergütungsanspruch.

Ganz unabhängig davon, auch wenn man persönliche Gründe hat, ist es normalerweise möglich kurz telefonisch abzusagen. Das gebietet schon die Höflichkeit.

Ich bin mir fast sicher das du irgendwo die AGB akzeptiert hast. Wenn du ein Online-Formular ausfüllst kommst du fast nicht drum rum ^^ Dann ist das auch rechtens.

Natürlich kannst Du Termine in so einem Brautmodenoutlet auch absagen und dann darf Dir auch nichts berechnet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung