Darf mein Fahrlehrer rechtlich gesehen meinen Führerschein einbehalten, wenn noch nicht ganz gezahlt wurde(mit Absprachen?

8 Antworten

Also das darf er garantiert nicht. Allerdings worüber sollte es sich in diesem Fall lohnen zu diskutieren, wenn die Angelegenheit sowieso am Wochenende - also in ca. 48 Stunden erledigt ist.

Butterbrot1505 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 09:46

Da ich mit meinem Vater eigentlich Morgen in den Urlaub fahren wollte und da es eine längere Strecke ist, wollten wir uns diese teilen....

wilees  03.08.2017, 09:50
@Butterbrot1505

Die Fahrschule hat den Führerschein unabhängig von ausstehenden Forderungen herauszugeben. In einem solchen Fall besteht kein "erweitertes Pfandrecht".

Ein Führerschein ist ein personenbezogenes Dokument.

Deine Mutter hat in diesem Fall Recht. Die Fahrschule hat kein Recht auf ein "Pfand" wie deinen Führerschein (ein personenbezogenes Dokument das nicht ohne weiteres zurückgehalten werden darf). Sie haben einen Vertrag mit dir oder deinen Eltern, dieser reicht als rechtliche Grundlage um das Geld einzufordern er braucht also nicht deinen Führerschein einzubehalten. Ich würde definitiv noch einmal mit ihm reden (oder dein Vater falls du dich nicht traust).

Hallo.

Bei den Örtlichen Fahrschulen wirst du nicht von der Fahrschule  mitgenommen wenn der Führerschein nicht bezahlt ist.

Rechtlich darf er das Dokument nicht einbehalten, wenn das so abgesprochen wurde, will ich keinem was unterstellen.
Aber einmal hü und dann hot ist auch nicht richtig.
Absprachen sollte man auch einhalten. Es entsteht nur Ärger. Wenn ich was Zusage, halte ich mich daran.
Recht hin oder her.

Auch wenn das Verhalten des Fahrlehrers nachvollziehbar ist, rein rechtlich darf er es auf gar keinen Fall.

Selbstjustiz in einem Rechtsstaat auf gar keinen Fall erlaubt, schon gar nicht ein "wenn du mir X nicht gibst, bekommst du dein Y nicht zurück. Das Verhalten des Fahrlehrers kann als Nötigung und Unterschlagung gewertet werden.

Da es ja die Pflicht gibt, den Führerschein bei einer Fahrt mitzuführen, darf er auch gar nicht als Pfand behalten werden. Dann gibt es noch den §1204 BGB, den ich mal auf normaldeutsch übersetzte: Ein Pfand ist zwar möglich, aber der Gläubiger darf nur Sachen als Pfand nehmen, die dazu geeignet sind sie zu verkaufen und so die Forderung zu begleichen. Einen Führerschein kann man aber nicht an andere Personen verkaufen, da sie nun mal personalisiert sind.

Bitte den Fahrlehrer unter Erklärung der Rechtslage um die Herausgabe des Führerscheins, wenn es dich dennoch weigert ,so kannst du mit Hilfe der Polizei das Dokument bekommen.

Der Fahrlehrer darf den Schein nicht behalten.

Hat dir nicht der Experte den Ausweis in die Hand gedrückt?