Bluttest wegen Drogen, Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt, wann weiterfahrt?
Hallo ich wurde heute von der Polizei angehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle.
Wegen Zittern hat der Polizist einen Verdacht auf Drogenkonsum (witzig...). Er hat mir angeboten, einen Test mit Urin zu machen. Den habe ich abegelehnt, da ich den schon mal vor paar Wochen hatte. Aus diesem Grund wurde ich zum Krankenhaus zur Blutabnahme mitgenommen. Der Fahrzeugschlüssel wurde beschlagnahmt.
Eine Person mit Führerschein kann den Schlüssel heute abholen. Kann ich danach weiterfahren? Meinen Führerschein haben die nicht behalten. Ich war auch nicht unter Drogen oder Alkoholeinfluss, also bin ich nüchtern.
Wie sieht das weitere Verfahren aus?
7 Antworten
Kann nicht sein.
Den Schlüssel hättest du sofort wiederbekommen.
Es wäre gar nicht zur Beschlagnahmung gekommen.
Den Schlüssel hättest du sofort wiederbekommen.
Nö, erst mal nicht. 24 h zur Gefahrenabwehr ist hier üblich, oder Fahrzeug Abholen lassen. Es steht immerhin ein Verdacht im Raum, der erst mit vorliegen des Laborbefundes entkräftet werden kann. Er selbst hätte das Ganze entspannen können, wenn er sich 2 Tropfen Pipi herausgedrückt hätte.
Hallo,
bei uns in Bayern kenn ich es so, dass der Schlüssel für 24 Stunden einbehalten wird, außer ein fahrtüchtiger Fahrzeugführer holt ihn mit deinem Einverständnis oder in deinem Beisein ab.
Auf Grund der Ausfallerscheinungen wird wohl ein Vergehen nach §316 StGB angenommen werden. Jetzt gilt es das Blutergebenis abzuwarten. Ist dieses positiv, dürfte der Füherschein beschlagnahmt werden, da mit einer Einziehung zu rechnen ist.
Ist dieser negativ, hat es für dich keine weiteren Auswirkungen.
Den habe ich abegelehnt, da ich den schon mal vor paar Wochen hatte.
Sowas versteh ich nicht. Ich mach doch lieber 10 mal so einen Test, als dass ich meinen Schlüssel abgeben muss und ich auch noch zur Blutentnahme gebracht werde?
"Auf Grund der Ausfallerscheinungen wird wohl ein Vergehen nach §316 StGB angenommen werden. "
Welche Ausfallerscheinungen?
Zittern... ich geh davon aus, dass das die Kollegen so schreiben werden.
Nein, ist mir schon klar. Aber Lust, 24 Stunden auf sein Auto zu verzichten und Blut abgenommen zu bekommen? Wohl eher auch nicht.
Aber das ist doch keine Ausfallerscheinung im Sinne von §316? Ausfallerscheinungen sind alkoholbedingte Fahrfehler? Sonst kann man ja jedem mit 0,31 Promille irgendwas andichten.
Da geb ich dir zunächst recht... und bin mir dennoch sicher, dass das Protokoll auf Ausfallerscheinungen rauslaufen wird.
Ein Beispiel? Ich hatte mal einen Kollegen, der einen Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße anhalten wollte. Der Verkehrsteilnehmer signalisiert, dass er das Anhaltesignal gesehen hat, hält aber (zu Recht) nicht mitten auf der Straße, sondern fährt erst die nächste Ausfahrt runter auf einen Pendlerparkplatz. Anschließend macht ihn der Kollege RICHTIG sau blöd von der Seite an. Der Verkehrsteilnehmer reagiert verärgert. Ich versuche die Sachlage zu besänftigen. Der Verkehrsteilnehmer ist mir gegenüber höflich.
Der Verkehrsteilnehmer nahm Schmerztabletten, bei denen in der Packungsbeilage stand, dass sie zu Ausfallerscheinungen führen KÖNNTEN!
Kollege schreibt folgendes ins Protokoll: Ausfallerscheinungen, da verspätete Anhaltung, extreme Stimmungsschwankungen - von aggressiv zu freundlich.
Das Ganze geht vor Gericht, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter machen deutlich, dass das auf §316er rausläuft. God damn it! Ich war zum Glück auch geladen und hab MEINE Sicht der Dinge geschildert. Ist dann eingestellt worden, nachdem "sich die Polizeibeamten uneins sind".
Der Typ hatte KEINERLEI (körperliche) Ausfallerscheinungen... und jetzt stellen wir uns die gleiche Situation vor, wenn er noch gezittert hätte? ...
in letzter Zeit hatte ich 6 ´´allgemeine Verkehrskontrollen´´. Jedes Mal direkt ohne Grund nach Drogen gefragt und diese Tests gemacht, mit der Begründung, dass ich gezittert habe (ich habe schon immer leichtes Händezittern), andere Hinweise gab es nicht. Ich konsumiere nicht und sehe nicht iwie auffälig aus, trotzdem jedes Mal Urintest und so. Auf sowas habe ich keine Lust mehr, deswegen habe ich diesen erstmal verweigert.
Ich verstehs tatsächlich trotzdem nicht. Es ist doch schneller der Test gemacht, als sich dann ins Krankenhaus fahren zu lassen und seinen Schlüssel abzugeben (ich mein das gar nicht böse, sondern ernst: Ich verstehe es nicht. Klar ist es doof, ständig unschuldig kontrolliert zu werden, aber dann versuch ich doch die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten?
Wenn Du irgendwann so viele Kontrollen hättest und immer sofort wie ein Drogenkonsumierer behandelt wirst, würdest du das auch vielleicht auch verstehen. Diese Test habe ich am Anfang mitgemacht, aber irgendwann ist Schluss. Es ist mein Recht, so einen Test abzulehnen. Nicht ohne Grund brauchen die Polizisten einen richterlichen Beschluss für eine Blutabnahme, für den Urintest nicht.
Klar ist es dein Recht, den Test abzulehnen.
Nicht ohne Grund brauchen die Polizisten einen richterlichen Beschluss für eine Blutabnahme
Das stimmt nicht ;-) Gefahr im Verzug, da das Blutergebnis sich ändern könnte, das können wir (ja, wir, ich bin einer von denen) selber anordnen.
würdest du das auch vielleicht auch verstehen.
Ja, kann tatsächlich sein, ich steh nur auf der anderen Seite. Für mich ist das halt eher was Mathematisches:
Test machen, negativ => 5 Minuten und Ciao.
Test nicht machen, Blutentnahme => 60 Minuten und dann nicht mal den Fahrzeugschlüssel haben.
Aber wie gesagt, ich steck nicht drin, kann sein, dass ich an deiner Stelle auch so handeln würde. Deswegen frag ich ja - ehrlich interessiert - nach.
Ja, so ist es. Für Dich ist es ja ´´nur´´ Deine Arbeit. Und für mich immer wieder Ärger, da ich wegen Nichts direkt auf Drogen kontrolliert werde und dabei ein unangenehmes Gefühl bekomme. Auf jeden Fall danke für die Unterhaltung.
Und wie gesagt, anfangs hatte ich die Tests mitgemacht. Kann man ja verstehen, dass die Polizisten einen Verdacht haben können. Aber wenn man 6 Mal in 2 Monaten ´´allgemeine´´ Verkehrskontrolle hat und wenn man an einem Polizeifahrzeug vorbeifährt und sofort im Spiegel sieht, dass die hinter Dir umdrehen, dann ist man schon genervt. Wenn ich jetzt Polizeifahrzeug im Rückspiegel sehe, halte ich direkt an, müssen die wenigstens kein Blaulicht und so mehr anmachen :)
Jup, danke für deine Ansicht der Dinge. Wünsche dir weiterhin alles Gute (und vielleicht als Trost: Man kennt seine "Kunden" irgendwann... also über Früh oder Spät werden die Kollegen wissen, dass du nicht zum kontrollieren bist :-))
Ja, genau auch das ist mein Ziel, da wir in einer Kleinstadt wohnen und ich denke, langsam kennen mich schon alle Polizisten hier. Nie wird was gefunden, von daher, habe ich bald meine Ruhe :)
Es hat auch nicht jeder Lust sich an einer Straße an den Rand zu stellen und in einen Becher zu pinkeln.
Den habe ich abegelehnt, da ich den schon mal vor paar Wochen hatte
Der Zusammenhang erschließt sich mir jetzt nicht. Was hat ein vor ein paar Wochen gemachter Urintest mit dieser aktuellen Kontrolle zu tun? Du könntest jetzt einen machen auf der Hinfahrt nach irgendwo, und auf der Rückfahrt wieder. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sondern sichert nur einen aktuellen Verdacht ab.
Wenn ich nichts zu verbergen habe, dann wäre mir meine Lebenszeit zu schade, 2-3 Stunden zu verbrauchen wegen eines Bluttestes. Dann pinkel ich eben auf den Teststreifen und gut ist. Du wärst übrigens der vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeugs durch einen Urintest zuvorgekommen. Jetzt musst du eben mit den Konsequenzen leben. Das kommt davon, wenn Oberschlaue vermeintlich ihre Rechte kennen und darauf pochen. Der Polizei ist das sowas von wurscht, die sind eh im Dienst.
Ich weiß, dass kein Zusammenhang zwischen der letzten Kontrolle und der jetztigen entsteht. Mir geht es um die Anzahl der Kontrollen. Bei einer normalen mit dem Urintest wird es meistens nicht mal irgendwo gemeldet. Mit der kh Geschichte und so wird das immer dokumentiert. Somit kann man vielleicht irgendwann damit was machen, da es nicht sein kann, dass man nur wegen Zittern alle zwei Wochen auf Drogen überprüft wird.
Ich hatte mal einen Kollegen, bei dem wurde immer Alkohol festgestellt, wenn er ins Röhrchen pusten musste. Allerdings hatte er nachweislich immer nichts getrunken. Sein Problem war, dass sein Körper beim Verzehr von Obstsäften oder ganzem Obst eine chemische Reaktion in Gang setzte, bei der der Atem nach Alkohol roch, bzw. die Röhrchen Alc anzeigten, und zwar über dem erlauben Maß für Fahrzeuglenker. Er trug dann ein Attest bei sich, welches auf diesen äußerst seltenen Umstand hinwies. Ab da hatte er Ruhe.
Also: Geh zum Arzt, und lass dir attestieren, dass du eben immer zitterst, was quasi eine Nervenerkrankung ist. Das hältst du beim nächsten Mal dem Polizisten unter die Nase.
1. Die Beschlagnahme war aufgrund Polizeirecht zur Gefahrenabwehr. Eine etwaige FS-Beschlagnahme hätte damit nichts zu tun.
2. Die Blutprobe ist im Rahmen eines Strafverfahrens gemacht worden. Du bist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Wenn dir der Beamte vor der Blutabnahme Fragen gestellt hat, müsstest du eigentlich darüber belehrt worden sein. Da der FS aber in deinem Besitz geblieben ist, kannst du ohne Probs weiter Autofahren. Die Schlüssel sollte dennoch jemand anderes abholen.
Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit dar und keine Straftat.
Zittern?
Ist für mich kein alkoholbedingter Fahrfehler.
Zitat Fragesteller: >>Ich war auch nicht unter Drogen oder Alkoholeinfluss, also bin ich nüchtern.<<
Wie und warum kann jemand, der im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle lediglich sein Recht wahrnimmt, die Teilnahme an einem Urin-Schnelltest abzulehnen, Beschuldigter in einem Strafverfahren sein?
Heißt das, jeder der mit Zittern in einer Kontrolle auffällt, ist ein Straftäter oder automatisch unfähig ein Fahrzeug sicher zu führen?
Ich weiss nicht, ob und was der Polizeibeamte außer des Zittern festgestellt hat. Wenn er aber der Überzeugung ist, dass eine Trunkenheits- oder Drogenfahrt stattgefunden hat, dann wird eingeleitet und gezapft.
Was i.d.R. eine Owi ist, bei Cannabis & Co.
Und... wird daa Bußgeldverfahren nicht eingeleitet?
Doch, du hattest dich aber noch nicht zu meiner Aussage geäußert, dass Zittern keine Ausfallerscheinung darstellt und es deswegen kein Strafverfahren ist.
Vielleicht erleuchtet uns der Fragesteller, ob es sich um eine Owi oder ein Strafverfahren handelt.
Wie lang wird denn bei euch der Schlüssel in so einem Fall in Verwarnung genommen? Bei uns 24 Stunden.
Ich habe eine Info bekommen, den Schlüssel kann ich morgen selber abholen, heute nur mit einer anderen Person, die in Besitz eines Führerscheines ist.
Jup, das deckt sich ja mit meiner Aussage. 24 Stunden oder eine Begleitperson. Genau deswegen hab ich dich ja auch gefragt, wieso du nicht einfach den Test gemacht hast. ICH würde mir den Stress auf jeden Fall sparen wollen... aber das haben wir ja schon geklärt :-)
Ich konsumiere nicht
Wie kann man dann den Urintest verweigern?
Das ist nicht nachzuvollziehen, denn du hättest danach direkt weiterfahren dürfen.
Irgendwas Auffälliges müssen entweder du oder dein Fahrzeug an sich haben, wenn du innerhalb von wenigen Wochen bereits sechs Mal kontrolliert wurdest ;-)
Viele Grüße
Michael
"Wie kann man dann den Urintest verweigern?"
Aus dem selben Grund wieso man eine Hausdurchsuchung verweigert? Weil es sein Recht ist.
Schön blöd, wenn man wirklich nichts "verbrochen" oder "zu verbergen" hat.
Das unsinnige und überflüssige Resultat sieht man hier.
Ja, aber so ist halt das Gleichgewicht. Du würdest also einer Hausdurchsuchung nicht widersprechen? Ich hab allerhand private und auch intime Dinge Zuhause, die keinen was angehen.
Einen einfachen Urintest mit einer Hausdurchsuchung zu vergleichen entbehrt jeder Logik.
Naja, je nachdem wie unangenehm es einem ist.
doch. Schlüssel wurde beschlagnahmt, da er einen Verdacht hat und die Blutergebnisse stehen natürlich nicht sofort zur Verfügung.