Fahren ohne Fahrerlaubnis?


24.12.2021, 23:59

Da ich hier schon einige Antworten bekomme habe bitte ich euch bitte konkret und spezifisch auf meinen Fall einzugehen! Man beachte, dass ich eine PRÜFUBESCHEINIGUNG habe und bereits eine FAHRERLAUBNIS beantragt und gezahlt habe, DIESE jedoch GELÖSCHT wurde.

danke

Standuppadler  24.12.2021, 23:51

War das Auto eines mit Schaltgetriebe als sie dich aufgehalten haben?

loft0711 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 23:54

Ja, aber die Kriterien für den b197 habe ich erfüllt, alle schaltstunden waren genehmigt und erfüllt !

Standuppadler  24.12.2021, 23:55

Wenn aber die Prüfung auf Automatik gemacht hast darfst auch nur Automatik fahren

loft0711 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 23:56

Nein, seit Anfang des Jahres gibt es den b197 damit ist die Prüfung auf Automatik erlaubt und dennoch darf man Schalter fahren. Kannst du gerne nachlesen

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Laut §22 Abs 4 FeV wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung des Führerscheins erteilt, alternativ durch Aushändigung einer amtlichen Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a FeV.

Hast du ledliglich eine normale Prüfungsbescheinigung vom TÜV erhalten, die nicht der Anlage 8a FeV entspricht und auf der daher auch nochmal ausdrücklich steht, dass sie nicht zum Fahren berechtigt, so hast du eine Straftat begangen.

loft0711 
Beitragsersteller
 25.12.2021, 00:27

DAS ist eine hilfreiche Antwort! Danke dir, leider habe ihr die prüfbescheinigung bereits an die Fahrerlaubnis Behörde abgegeben. Den Führerschein damit auch schon ausgehändigt bekommen, jedoch steht die Vorladung noch bevor.

Höchstwahrscheinlich wird es so laufen:

Du wirst zu einem Gerichtstermin vorgeladen und darfst dich dann beim Richter dazu äußern. Wenn du ihm das genau so erklärst denke ich, das du vielleicht ein Busgeld oder sowas bekommst. Irgendwo kann ich das gut verstehen und denke der Richter ebenfalls. Wir reden ja nicht über vorsätzliches Schwarzfahren. Aus deiner Sicht war der Lappen ja quasi in der Tasche.. Aber ich würde mich einfach mit einer sauberen, guten Begründung vorbereiten und gut ist. Eine Sperre oder derartiges würde in meinen Augen einfach keinen Sinn machen.

loft0711 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:58

alles klar danke für deine Antwort, klar ich werde im Gericht ( falls es soweit kommt ) einfach aussagen wie es ablief, in meinen Augen ist dies auch mehr Bürokratie die auf seitens meiner als auch des Amtes gescheitert sind. Du hast da auch recht, dass ich in meinen Augen den Führerschein schon hatte, nur noch nicht materiell. Sicherlich habe ich einen Fehler begangen und will dies auch nicht abstreiten ich kann jetzt nur noch auf Verständnis vom Richter hoffen… drück mir die Daumen ! Naja bin mir aber ehrlich gesagt nicht ganz sicher ob’s soweit kommt, da wie ich bereits hier erwähnt hatte dass der Polizist meinte es würde wohl fallen gelassen werden.

nochmals danke

mfg

Jerry3367  25.12.2021, 02:32

Ich lese in vielen anderen Antworten das dir dein Schreiben nicht die Berechtigung zum fahren gab? Ich dachte das wäre eins dieser Vorläufigen Führerscheine. Damit darf man fahren, bis der richtige Verschickt wird

marcelgr  25.12.2021, 09:18
@Jerry3367

Es war nur eine Prüfungsbescheinigung und keine vorläufige Fahrerlaubnis. Somit lag keine gültige Fahrerlaubnis vor

*FINALE ANTWORT*

der Beitrag war bei mir schon längst vergessen aber ich wollte nochmal eine finale Antwort mit Verlauf geben.

Nein, ich habe keine Strafe oder ähnliches bekommen. Ich musste lediglich erklären was passiert ist. Bürokratisch ist einfach etwas falsch verlaufen was aber nicht meine Schuld ist. Dennoch ist das hier KEIN Aufruf ohne Führerschein zu fahren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sicher ist das berechtigt.

Du musst dich immer um alles kümmern, wenn du was tust, was erlaubnispflichtig ist.

DU hättest das alles abchecken müssen.

Ist eine Straftat btw, wird Tagessätze geben oder Jugendrecht und Sozialstunden.

loft0711 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 23:53

Naja das stimmt irgendwo schon, jedoch war der Polizist der mich rausgezogen hatte sehr nett und verständnisvoll und meinte auch zu mir dass es wahrscheinlich auf nichts herauslaufen wird. Er zum Beispiel sagte selbst „das deutsche Rechtssystem ist auch nicht immer ganz logisch“. Deine Antwort hat mir nicht wirklich weiter geholfen aber danke dir dennoch :) noch frohe Weihnachten

Knochi1972  25.12.2021, 19:11
@loft0711

Eigentlich war es die Antwort des Polizisten, die nicht wirklich weiterhilft, denn eine Straftat ist es schon. Nur wird man dir keinen Vorsatz vorwerfen können, und mit ein bisschen Glück wird es trotzdem so sein, dass du mit einem blauen Auge davonkommst.

Aber Juristerei ist keine Mathematik, muss deshalb auch nicht logisch sein, aber nachvollziehbar.

loft0711 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 21:10
@Knochi1972

Danke für die Antwort,

ja bis auf gute Laune vom Richter kann ich nichts anderes hoffen, ich habe nichts zu verschweigen und werde aussagen so wie es war, vorbestraft bin ich auch nicht, das wäre meine erste Straftat, ich hoffe dies wirkt „positiv“

Knochi1972  27.12.2021, 21:13
@loft0711

Ich drücke dir die Daumen. 👍🏼

loft0711 
Beitragsersteller
 12.04.2022, 23:52
@Knochi1972

Alles gut verlaufen! Habe ihn nicht verloren danke !!

Da wurde nichts gelöscht.. sonst hättest du gar keine Prüfung fahren können.

Problem: du bist gefahren ohne das dir der Führerschein erteilt wurde..

Nach der Prüfung hättest du dir einen vorläufigen Führerschein holen sollen. Mit dem hättest du fahren können bis die Karte mit dem B197 da ist. So ist es wirklich fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen.

Auf dem Zettel steht übrigens auch drauf das du damit nicht fahren darfst..

loft0711 
Beitragsersteller
 27.12.2021, 20:59

Hi,

gelöscht, sagte mir die Frau in der Fahrerlaubnisbehörde. Darüber wurde mir aber nichts gesagt, als mir meine Fahrschule empfohlen hatte eine Automatik Prüfung abzulegen.