Führerschein in anderem Landkreis machen
Hallo, ich möchte meinen Führerschein A(Erweiterung) in einem anderen Landkreis machen. Den Antrag muss ich jedoch in meinem Landkreis abgeben. Jetzt ist es so, dass der Fahrlehrer sagt, das es geht und schon in mehreren Landkreisen bei ihm funktioniert hatte. Die Führerscheinstelle in meinem Ort solle die Daten bearbeiten und den Führerschein dann zu seinem Landkreis schicken. So das ich die Theorie und Praxisprüfung dann auch in seinem Landkreis ablegen kann. Er kennt schließlich auch die Prüfer und die Lieblingsstrecken der Prüfer.
Jetzt ist es aber so, das sich meine Stadt quer stellt und meint, ich müsse die Theorie und Praxisprüfung in meiner Stadt absolvieren. Weil der Führerschein ja an den TÜV in meiner Stadt übergeben wird. Wer hat nun Recht? Sind Führerscheinstellen wirklich so penibel?
Also es ist echt zum ko** en, wenn Fahrschulen Stadtgebunden sind. Oder verbietet der Bundestag per Gesetz den Fahrschulwettbewerb unter Landkreisen?
4 Antworten
es ist einfach ZWECKMÄSSIG den FS in dem landkreis zu machen, in dem die fahrschule ihren sitz hat: schliesslich wissen die lehrer wo die diversen prüfer gern entlangfahren und "typische fehler" abprüfen (z.b. das anfahren am berg) in bestimmten fällen ordnen die führerscheinstellen (so wie bei mir) auch einen prüfungsort an. ich mußte z.b. wegen eingetretener behinderung den fs mit einem speziellen fahrzeug neu machen und bekam als auflage, dass das in der nächsten grossstadt zu geschehen hätte.
Die Prüfungen müssen am Wohnort absolviert werden, alternativ ist auch der Ausbildungsort, Schulort oder der Ort in dem du arbeitest zulässig. (bzw. wenn dort keine Prüfungen stattfinden, dann natürlich in dem nächsten Ort, der Prüfort ist) Andere Ort müssten vorab mit der Führerscheinstelle geklärt werden. Hintergrund ist u.a., dass du z.B. nicht in einer Großstadt wohnen sollst und den Führerschein aber in irgendeiner Kleinstadt machen sollst, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen und wo du vermutlich später nie wieder fahren wirst.
Siehe hier Der § 17 Abs. 3 FeV
(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
Also es ist nun rausgekommen, das ich doch in einem anderen Landkreis meine Prüfungen machen kann. Jedoch muss ich die Bögen von meinem Landkreis benutzen, weil nur diese im System bearbeitet werden können. Ebenso MUSS ich das Geld in Bar bringen. Bei anderen Kreis soll man es überweisen. Ebenso MUSSTE ich den TÜV (evtl auch Adresse) eintragen bei dem ich meine Prüfungen absolvieren möchte. Obwohl kein Feld für diesen TÜV eintrag vorhanden ist. Ansonsten wird es automatisch an den TÜV vom Landkreis geschickt.
Letztendlich hatte mir ein weiteres Gespräch mit einem Kollegen von der Führerscheinstelle es erzählt. Also man sieht nicht alle Beamten sind gleich informiert. Ist nun mal Menschlich. Danke euch allen.
Mein Wohnort hat trotz Begründung 44,30€ verlangt und begründet, es sei eine Fine, da ich angeblich eine leichtere Prüfung erschleiche.