Frührente nach Oberschenkelamputation?

4 Antworten

Wenn er in den letzten 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge nachweisen kann, hat er Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Sonst ist nur die originäre Sozialhilfe möglich.

Rente für schwerbehinderte Menschen gibt es nicht vor dem 63. Lebensjahr.

Anders sieht es aus, wenn Erwerbsminderung vorliegt. Bei einem Restleistungsvermögen von unter 3 Std. täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, bei unter 6 Std. ist die Voraussetzung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente gegeben. Wenn dein Vater vor 1960 geboren ist, hat er auch bei Berufsunfähigkeit einen Anspruch auf Teilrente.

Die örtlichen Begebenheiten und Arbeitsmöglichkeiten im Umfeld spielen bei der Beurteilung keine Rolle.

Es ist sehr tragisch, wenn man ein Bein verliert. Aber das heißt nicht, dass man nicht mehr arbeiten kann. Auch Rollstuhlfahrer sind nicht selten vollbeschäftigt.

Hallo mangosd1337,

Sie schreiben:

Frührente nach Oberschenkelamputation?
s geht hier um meinen Vater, ihm musste leider das rechte Bein amputiert werden.
Er ist 58 Jahre alt, war bereits vor der Amputation arbeitslos und wird auch jetzt keine Arbeit mehr annehmen können.

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Die Arbeitslosigkeit an und für sich hat keine Auswirkung auf eine Frührente!

2018 - 58 = ca. 1960 geboren!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

Aber Achtung:

Die DRV agiert oft mit sogenannten Verweisungsberufen, so daß dieser Vertrauensschutz nicht immer greift und im speziellen Einzelfall eine Mogelpackung darstellen kann!

====

Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit für Menschen, welche vor dem 2.1.1961 geboren sind:

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist,

hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit,

wenn die Leistungsfähigkeit

im allgemein anerkannten 

und ausgeübten Beruf auf Dauer,

auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Dies müßen Sie in Ihrer eigenen Krankenakte glasklar

und sehr detailliert nachweisen!

Sollte dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutreffen,

könnten Sie bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt

- eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

 und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente

- wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt anpeilen!

Stichwort:

"Arbeitsmarkt-Rente!"

Ich betone "anpeilen",

weil die DRV hier sehr oft mit sogenannten Verweisungsberufen kontert

und den Betroffenen das Leben schwer macht!

Deshalb ist es erfolgversprechender,

wenn Sie Ihre Hausaufgaben machen

(und für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV)

und in Ihrer eigenen Krankenakte

glasklar und sehr detailliert nachweisen können,

daß Ihre Leistungsfähigkeit

auch für leichte Tätigkeiten 

am allgemeinen Arbeitsmarkt

dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,

abgesunken ist!

=====================================================

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente:

Auf dem DRV-Rentenkonto müßen mindestens 60 Beitragsmonate (5 Jahre) , davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre) nachgewiesen werden!

=====================================

Medizinische Voraussetzungen volle Erwerbsminderungsrente:

Aus der eigenen Krankenakte muß im Detail ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

========================================

Medizinische Voraussetzungen teilweise Erwerbsminderungsrente:

Aus der eigenen Krankenakte muß im Detail ersichtlich sein, warum, wieso, weshalb die Leistungsfähigkeit (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

====

Bei der Gesamtbetrachtung sollte nicht nur die Amputation gesehen werden, sondern logischerweise auch die psychische Seite der Medaille!

====

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis und dessen Bewilligung voraus, sowie mindestens 35 Versicherungsjahre oder gleichwertige Zeiten auf dem DRV-Rentenkonto!

Auch das Geburtsjahr spielt eine Rolle mit:

Mit Geburtsjahr 1960 Start mit 61 Jahren + 4 Monaten und bis zu 10,8 % lebenslange Rentenkürzung!

Mit Geburtsjahr 1960 Start mit 64 Jahren + 4 Monaten ohne Abzüge!

Siehe hierzu ab Seite15 unter folgendem DRV-Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

====

Fazit:

Das A&O bei der ganzen Sache ist im Endeffekt der Inhalt der eigenen Krankenakte, denn die meisten Verfahren werden nach Aktenlage beurteilt und entschieden!

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

https://youtu.be/lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das kann dir nur ein Gutachter beantworten. Er wird die Frührente beantragen müssen, dann wird die Rentenkasse ein Gutachten und oder Arztbriefe wollen und dann entscheidet die Rentenkasse.

So wie es sich anhört sollte das aber kein Problem darstellen.

DerHans  05.02.2018, 11:46

Eine "Frührente" gibt es nicht. EM-Rente bedingt dass in den letzten 60 Monaten 36 Pflichtbeiträge geleistet wurden.

Leylakind  05.02.2018, 16:08
@DerHans

Äh dann wundere ich mich warum ich mit 30 Berentet wurde wenn es das nicht gibt?

okieh56  17.03.2018, 17:18
@Leylakind

Es gibt die "Frührente" nicht als offizielle Bezeichnung einer vorzeitigen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern nur im allgemeinen Sprachgebrauch. Insofern kann man keine Frührente beantragen oder beziehen.

Wenn du mit 30 Jahren berentet wurdest, handelt es sich um eine Erwerbsminderungsrente (bzw. bei Rentenbeginn vor 2001 um eine EU/BU-Rente).