Darf ich zurückschlagen?

7 Antworten

So wie du das schilderst, war die Reaktion sicher nicht angebracht. Ich nehme an, dein Bruder kriegt dafür einen Verweis von der Schule. Wenn der andere blutet, hätten wir an unserer Schule die Polizei einschalten müssen.

Was er gemacht hat war ja keine Verteidigung, sondern Rache und die ist verboten!

Verteidigung ist es nur dann, wenn er damit weiteren Schaden gegen sich verhindert!

Bei einem rechtswidrigen Angriff ist das durchaus erlaubt.

Schubsen ist ein rechtswidriger Angriff, Handauflegen nicht.

Ein Schlag auf die Schläfe ist nach einem Schubser sicherlich keine verhältnismäßige Notwehr. Also nein, darf er nicht.....

Fraglich, was der Lehrer wirklich gesagt hat.

Auch fraglich, ob von dem Jungen (noch) eine Gefahr auging. Wenn nach Prüfung des Vorfalls eine Notwehrsituation angenommen wird, evtl. Notfallexzess, d.h. mehr Gewaltant anwendung als nötig.

Für mich hört es sich so an, als habe er die Situation als willkommenen Anlaß genommen, um mal ungehemmt zuzuschlagen.

Feines Früchtchen.