Darf ich zurückschlagen?
Also ich hatte gerade eine Diskussion mit meinem Bruder, denn er hat mir erzählt dass er Mao wieder eine Schlägerei in der Schule hatte. Er hat gesagt, dass der junge auf ihn zugelaufen ist und ihn dann hart geschubst hat aber nicht so dass er auf den Boden fiel oder verletzt wurde. Dann hat mein Bruder ihn DIREKT zurückgeschlagen und auch noch auf die Schläfe, sodass der junge fast umgekippt ist. Meine Frage lautet jetzt: Durfte mein Bruder überhaupt zurückschlagen? Denn er wurde eigentlich nur geschubst. Zählt das schon als Selbstverteidigung? Mein Bruder hätte ja zurück schubsen können und nicht gleich einschlagen. Und er behauptet auch dass er das dürfte weil ein Lehrer mal gesagt hätte: "Sobald jemand Hand auf dich legt ohne dein Einverständnis, darfst du dich verteidigen und zurück schlagen" stimmt das?
7 Antworten
So wie du das schilderst, war die Reaktion sicher nicht angebracht. Ich nehme an, dein Bruder kriegt dafür einen Verweis von der Schule. Wenn der andere blutet, hätten wir an unserer Schule die Polizei einschalten müssen.
Was er gemacht hat war ja keine Verteidigung, sondern Rache und die ist verboten!
Verteidigung ist es nur dann, wenn er damit weiteren Schaden gegen sich verhindert!
Bei einem rechtswidrigen Angriff ist das durchaus erlaubt.
Schubsen ist ein rechtswidriger Angriff, Handauflegen nicht.
Ein Schlag auf die Schläfe ist nach einem Schubser sicherlich keine verhältnismäßige Notwehr. Also nein, darf er nicht.....
Fraglich, was der Lehrer wirklich gesagt hat.
Auch fraglich, ob von dem Jungen (noch) eine Gefahr auging. Wenn nach Prüfung des Vorfalls eine Notwehrsituation angenommen wird, evtl. Notfallexzess, d.h. mehr Gewaltant anwendung als nötig.
Für mich hört es sich so an, als habe er die Situation als willkommenen Anlaß genommen, um mal ungehemmt zuzuschlagen.
Feines Früchtchen.