Ist drohen und schubsen eine Strafttat?
Hallo ich habe folgendes Problem. Seit etwa einem Jahr haben wir Probleme mit unseren Nachbarn. Wir haben zwei kleine Kinder und unsere Nachbarn beschweren sich ständig das die zu laut weinen (wir werden von denen sogar Nachts angerufen wenn das Kind mal weint). Dann bbeschweren die sich noch, das ich morgens zu laut mit meinen Schuhen aus dem Haus gehe. usw. Wir haben uns nie dagegen gewährt. Heute ist das ganze eskaliert. Meine Mutter kam vorbei um eine meiner Töchter zum Schlitten fahren abzuholen. und traf dabei im Flur auf diesen Nachbarn und ha ihm die Meiung gesagt. Er hat sofort angefangen sie anzuschreien. Nachdem sie aus dem Haus war habe ich diesem Nachbar gesagt er soll meine Mutter nicht anschreien. Dieser Nachbar lief schreiend auf mich zu schubste mich in die Wohnung und drohte mir "du wirst mich noch richtig kennen lernen" ! Ich hatte solche Angst. Ich dachte er haut mir noch eine rüber. Ich kann nicht mehr ich fühle mich richtig belästigt ich hoffe jedes mal denen nicht auf dem Flur zu begegnen und sage den ganzen Tag meinen Kindern das die leise sein sollen obwohl die nicht wirklich laut sind. Kann ich den Nachbarn anzeigen. oder lohnt sich der Aufwand nicht.
14 Antworten
Ja. Eine Drohung stellt eine Straftat nach §241 des Strafgesetzbuches dar. Dafür kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Dies gilt allgemein. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts kann die Strafe von der Verwarnung, über die Erteilung von Auflagen (Arbeitsstunden, Geldstrafe, usw...) bis zum Jugendarrest reichen. Bei "Ersttätern" wird wahrscheinlich eine Verwarnung fällig.
Und Schubsen is auch ne Straftat da er dich "angegriffen" hat somit wird es ja eigentlich zur körperverletzung
geh zur Polizei und erstatte anzeige (wenn du möchtest) du bist sowieso im recht
Voll daneben... Bedrohung ist es auf keinen Fall, denn das setzt voraus, dass mit einem Verbrechen gedroht wird.
Nötigung kommt eventuell hin. Schubsen überschreitet wahrscheinlich schon die Grenze zur Körperverletzung,vor allem, wenn man gegen den Türrahmen knallt, das wird aber vermutlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Der richtige Weg geht hier über das Zivilrecht. Entweder beim Vermieter beschweren oder (falls Rechtsschutz vorhanden) Anwalt suchen und Unterlassung verlangen. Oder beides.
Das zeitigt oft mehr Wirkung, weil - wie gesagt - strafrechtlich nichts passieren wird, und die zivilrechtliche Unterlassungsklage (ggf. Schlichtungsverfahren erforderlich) schön teuer wird.
Und beim Geld hört der Spaß auch bei solchen Leuten schnell auf...
Drohung ist auf jedenfall ..wie heißt das? -.- Sträflich?
Nötigung.
strafbar ;)
Körperverletzung fängt damit an dass er dich anfasst und du es nicht willst! Also wie beschrieben! Und die Drohung war natürlich genauso blöd... geh zur Polizei!
natürlich!! das ist körperliche Belästigung, geh zur Polizei und erstatte Anzeige
Zur Polizei gehen, nützt leider garnichts. Ich hatte ein ähnliches Erlebnis: hab den Notruf gewählt, aber die nehmen die Anzeige nicht auf. Bin dann zur nächsten Polizeiwache hin: aber wenn ich keine Verletzung vorzeigen kann, war's keine Straftat, da können oder wollen sie nichts machen und schicken Dich nach Hause. Auch die Anwälte raten mir nur zum Umzug, ich wohne seit 1 Jahr dort. Aber Straftat anzeigen würd ich trotzdem empfehle - und den Nachmieter darüber in Kenntnis setzen, damit Nachbarn wie dieser aktenkundig werden und wenn sich das häuft, weil die sich immer wieder so verhalten, dann hat vielleicht irgend jemand dann auch mal Erfolg, dagegen anzukommen. Das schafft man nicht allein.
Oh oh oh... Das ist alles mächtig falsch^^