Fristlose Kündigung Gewerbemietvertrag?
Grüße erstmal,
also ich habe seid 3 Jahren ein Einzelhandel.
Dadurch, dass ich von mehreren Schuldner insgesamt 20000 Euro zu bekommen habe, diese Gelder, aber noch nicht ankamen und beim Inkasso abgegeben wurden, bin ich mit meiner Mietzahlung in Rückstand geraten.
Nun habe ich eine Fristlose Kündigung vom Mieter erhalten, weil der offene Betrag zwei Bruttomieten übersteigt.
nun zu meiner Frage, normalerweise wollte ich den Laden demnächst verkaufen, für eine Ablösesumme von 10000.
ist es nun immer noch möglich, dass ich den Laden gegen eine Ablöse abgebe und damit meine Mietkosten begleiche, bis zu der Frist an dem ich den Laden abgeben muss ?
es wäre sehr ärgerlich, wenn ich den Laden nicht verkaufen könnte.
Vielen dank im voraus und Lg
6 Antworten
Bei einem gewerblichen Mietvertrag gibt es nicht so einen umfänglichen Schutz des Mieters, wie bei Wohnraummietverträgen - hier kann vieles vertraglich vereinbart werden, was bei Wohnraummietverträgen unwirksam wäre.
Bei gewerblichen Mietverträgen kann sogar schon eine rückständige Miete ausreichen, um zu kündigen (das kommt auf den Einzelfall an, und wie stark der Vermieter von der Nichtzahlung betroffen ist - so der Bundesgerichtshof - BGH).
Die Waren haben ja grundsätzlich nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
Die Waren kannst Du selbstverständlich verkaufen, solange der Vermieter sein ggf. vertraglich vereinbartes Pfandrecht nicht geltend macht; bei Geschäftsräumen dürfen aber jene Gegenstände nicht gepfändet werden, die zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlich sind.
Der Vermieter muß aber keinen Mietvertrag mit dem Käufer der Ware abschließen...
Du kannst den Laden nur noch mit Zustimmung deines Vermieters verkaufen. Die fristlose Kündigung ist wirksam.
Wenn der Vermieter akzeptiert, dann geht alles.
Was steht in der frist? Dass er die Kündigung dann zurück nehmen würde oder dass er dann zum Gericht läuft?
Der Vermieter müsste deinen Käufer als Neumieter akzeptieren.
Sonst kannst du das Gebäude räumen und fertig ist es.
Das größte Problem dürfte der Vermieter sein, der jetzt richtig Oberwasser hat.
Er wird vielleicht den Laden zu ganz anderen Konditionen vermieten wollen. Also nicht einfach ein Nachmieter akzeptieren.
Deine Position ist schwach (miserabel hoch drei).
Du kannst ja kaum bis gar nicht mit jemanden über eine Ablöse verhandeln.
Wenn der Vermieter einen neuen Mieter gefunden hat, diktiert er die Preise. Wahrscheinlich zeigt er Null Interesse überhaupt etwas als Ablöse anzubieten. Vielleicht ist er aus einer ganz anderen Branche.
Und die Kündigung war ja fristlos.
Viel Glück
Wenn du diesen Laden gemietet hast, bist du auch an die vereinbarte Mietdauer gebunden.
Also wenn der Vermieter theoretisch meinen Nachmieter akzeptiert, könnte ich die Ware noch bis zur Räumungsfrist verkaufen ?
darüberhinaus hatte ich eine Zahlungsfrist bis zum 3. erhalten und wollte Geld leihen um die Miete zu decken