Fristlose Kündigung durch AG an falsche Wohnadresse geschickt
Mein AG (Zeitarbeitsfirma) hat mir fristlos während der Probezeit angeblich am 7.10. oder 8.10.2010 gekündigt. Dies habe ich nach telefonischen Kontakt bei der Personaldisponentin erfahren. Sie haben mir lt. ihrer Aussage die Kündigung an meine alte Wohnadresse geschickt. Somit habe ich nichts erhalten. Ich habe meine aktuelle Wohnanschrift mit Kopie Anmeldebescheinigung bereits Anfang September bei dieser Firma abgegeben und sie liegt auch in meiner Akte vor. Meine Frage ist nun, ab welchem Datum ist die Kündigung rechtswirksam? Müssen sie mir nun eine neue Kündigung mit späterem Datum zusenden?
3 Antworten
Eine Kündigung, die an die wissentlich falsche Adresse geschickt wird ist nichtig. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dir zugestellt ist. Dann hast du drei Wochen Zeit dagegen KLage zu erheben. Dies kannst du schriftlich oder zur Nierderschrift beim Arbeitsgericht tun. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt. Du musst deine Arbeit anbieten und bekommst die Zeit auch noch bezahlt.
Ja, so lange bis die Kündigung korrekt ausgesprochen wurde. Obe eine frist lose Kündigung korrekt ist, wäre dann die nächste Frage.
Denke schon, dass fristlos rechtens ist. War noch in der Probezeit.
ab Zugang beim Adressaten; das heißt hier ist sie nicht ordnungsgemäß adressiert worden (obgleich dem Artbeitgeber die korrekte Adresse ja nachweislich bekannt war), konnte demzufolge den Adressaten nicht erreichen und ist nicht zugegangen; damit sind vermutlich Fristen abgelaufen ...(was aber hier unbeachtlich bleiben kann). Die Kündigung ist zu widerholen, wenn sie rechtswirksam ausgesprochen werden soll. Denn hier ist regelmäßig schriftliche Abgabe der Erklärung vorgeschrieben - siehe Arbeitsvertrag: Änderungen bedürfen der Schriftform.
Da Du fristgerecht die Anschriftänderung mitgeteilt hast, gilt die Kündigung als nicht zugestellt und ist damit unwirksam.
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Gehalt ist dann wohl auch bis zum Tag der Kündigung zu zahlen?