Fristlose Kündigung durch AG an falsche Wohnadresse geschickt

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Eine Kündigung, die an die wissentlich falsche Adresse geschickt wird ist nichtig. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dir zugestellt ist. Dann hast du drei Wochen Zeit dagegen KLage zu erheben. Dies kannst du schriftlich oder zur Nierderschrift beim Arbeitsgericht tun. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt. Du musst deine Arbeit anbieten und bekommst die Zeit auch noch bezahlt.

Springi65 
Beitragsersteller
 13.10.2010, 11:41

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Gehalt ist dann wohl auch bis zum Tag der Kündigung zu zahlen?

DerHans  13.10.2010, 23:48
@Springi65

Ja, so lange bis die Kündigung korrekt ausgesprochen wurde. Obe eine frist lose Kündigung korrekt ist, wäre dann die nächste Frage.

Springi65 
Beitragsersteller
 14.10.2010, 10:19
@DerHans

Denke schon, dass fristlos rechtens ist. War noch in der Probezeit.

ab Zugang beim Adressaten; das heißt hier ist sie nicht ordnungsgemäß adressiert worden (obgleich dem Artbeitgeber die korrekte Adresse ja nachweislich bekannt war), konnte demzufolge den Adressaten nicht erreichen und ist nicht zugegangen; damit sind vermutlich Fristen abgelaufen ...(was aber hier unbeachtlich bleiben kann). Die Kündigung ist zu widerholen, wenn sie rechtswirksam ausgesprochen werden soll. Denn hier ist regelmäßig schriftliche Abgabe der Erklärung vorgeschrieben - siehe Arbeitsvertrag: Änderungen bedürfen der Schriftform.

Da Du fristgerecht die Anschriftänderung mitgeteilt hast, gilt die Kündigung als nicht zugestellt und ist damit unwirksam.