Fristen für Arbeitszeiten/Dienstplan?
Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem: Morgen müsste ich wieder arbeiten, aber ich habe noch immer keine Nachricht bekommen, wie meine Dienstzeit morgen sein wird. In der Vergangenheit wusste man spätestens Freitag, wie man in der darauffolgenden Woche arbeiten muss (was ich auch schon viel zu spät fand, wegen der Planung von Terminen oder Freizeit), aber das finde ich langsam echt sch.. Die möglichen Arbeitszeiten wären in einer Spanne von 12 Stunden (7-19 Uhr), heißt es geht jetzt nicht um eine halbe Stunde die man eventuell „länger bleiben“ müsste, sondern um die Planung des gesamten Tages.
Das Thema der Zeiten wurde schon angesprochen, aber da wird sich nichts ändern. Es kann ja einen Tag vorher noch passieren, dass Personal krank wird und sich abends schon für den nächsten Tag abmeldet. Das heißt für mich, dass es in Zukunft so weiterlaufen wird. Ich habe auch schon gehört, dass die Dienstzeiten erst 22-23 Uhr für den nächsten Tag rausgegeben werden, da schlafe ich aber schon! Sehe es nicht ein mich wachzuhalten, nur um die Zeiten zu erfahren. Habe einen weiten Weg bzw bin ich auf die Öffis angewiesen und bin da leider überhaupt nicht flexibel.
Im Internet habe ich schon von den 4 Tagen im Voraus Bescheid wissen gelesen (Arbeit auf Abruf). Greift das immer?
Schönen 1. Tag im neuen Jahr und liebe Grüße!
Betrieb ist seit dem letzten Freitag vor Weihnachten geschlossen und öffnet auch erst morgen wieder. Es gibt eine Whatsappgruppe in der die Zeiten irgendwann im Laufe des Tages zugeschickt werden. Alle anderen Kollegen haben auch keine Dienstzeit für morgen oder für nächste Woche.
4 Antworten
Im Internet habe ich schon von den 4 Tagen im Voraus Bescheid wissen gelesen (Arbeit auf Abruf). Greift das immer?
Es gibt viele Arbeitnehmer, die bekommen ihre Schicht-/Dienst-/Arbeitspläne mehrere Wochen oder sogar Monate im Voraus. Die sind dann gültig und können vom AG einseitig nur in absoluten Notfällen (wenn z.B. die Existenz des Betriebs auf dem Spiel steht) geändert werden.
Mit Bekanntgabe der Arbeitszeit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht.
In Betrieben in denen Arbeitseinsätze nicht länger im Voraus geplant werden, bzw. werden können, greift der § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz der die "Arbeit auf Abruf" regelt.
Dein AG kann also nicht erwarten, dass er heut pfeift und Du morgen auf der Matte stehst. Es ist auch nicht erlaubt und zumutbar, dass Du erst am späten Abend erfährst, wann Du am Folgetag arbeiten musst. Auch ein AN hat ein "Recht auf Freizeitplanung".
So kurzfristige Ansagen sind für mich Rufbereitschaft und da muss die Zeit bezahlt werden, was bei Dir ja nicht der Fall ist.
Für die Berechnung der "Vier-Tage-Frist" gelten übrigens die Vorschriften dder §§ 186 ff.BGB. Das bedeutet, der Tag an dem man Dir den Arbeitseinsatz mitteilt, sowie der Tag an dem Du arbeiten musst, zählen nicht zu diesen vier Tagen Mindestankündigungsfrist.
Warum schaust Du denn überhaupt am späten Abend noch nach, ob und wie Du arbeiten musst? Du bist dazu nicht verpflichtet.
Wenn Du Dich nicht wehren willst/kannst, such Dir umgehend einen anderen Arbeitgeber. Was hier passiert ist rechtswidrig.
Allerdings wird Dein Chef das weiter so handhaben, wenn er damit immer durchkommt.
Naja es ist halt bei WhatsApp und irgendwann bin ich auch online. Ich habe die Gruppe schon auf stumm geschaltet, weil mich das absolut stört, aber trotzdem kommen ja Nachrichten rein. Wenn ich austreten würde, würde ich wichtige Informationen nicht bekommen.
Soweit ich weiß gelten die 4 Tage Vorlaufzeit immer.
danach sind nur Änderungen mit deiner Zustimmung möglich.
du hast ja auch ein Recht auf freizeitplanung. Und bist kein leibeigener.
hier gibt es aber Leute im Forum, die das besser erklären können und vor allem die Stellen im Gesetz zur Hand haben, um das auch zu belegen.
ich würde das auch dem Chef mal so sagen. Der wird dann nicht erfreut sein, und vermutlich wird es dann ungemütlicher für dich. Ich finde aber trotzdem, man kann nicht alles mit sich machen lassen.
In §12 des TZBfG ist eine Ankündigungsfrist von 4 Kalendertagen vorgegeben. Allerdings dürfen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigene Absprachen getroffen werden. Dies ist dann im Vertrag festgehalten. Die Frist von 4 Tagen bertrifft auch Änderungen im bereits bekanntgegeben Dienstplan.
Ob allerdings jemand krank wird, hat nichts damit zu tun, das ist Planung des Arbeitgebers und darf die anderen Angestellten nicht benachteiligen. Dann muss der AG sich Personal leihen oder ähnliches.
Wenn die Arbeitszeiten feststehen kann es schon sein das sie nochmal am selben Tag geändert werden, man hat selten eine Wahl. Habe mich einmal quer gestellt und es direkt „zu spüren“ bekommen. Das ist tatsächlich an der Tagesordnung. Bin jetzt auch dabei Bewerbungen zu schreiben, wenn ich das hier so lese ..
Die Frist von 4 Tagen bertrifft auch Änderungen im bereits bekanntgegeben Dienstplan.
Mit einem einmal bekanntgegeben Dienstplan hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht "verbraucht"; er darf ihn dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers ändern - von tatsächlichen Notfällen abgesehen.
Warum rufst du nicht einfach auf der Arbeit an und fragst nach?
Das macht mein Mann immer....
Weil wir seit kurz vor Weihnachten geschlossen haben.
Und keine Nummer vom Chef?
Das ist natürlich blöd. Geh einfach so, wie es geplant war- solange du nichts anderes hörst, bleibt es so wie besprochen.
Dann wende Dich doch einfach an den, der den Dienstplan in Eurer WhatsApp-Gruppe postet.
Was ist denn besprochen? 7-19 Uhr ist die Spanne, in der ich arbeiten könnte. Ich gehe doch nicht 2 1/2 Stunden mit Pech früher zur Arbeit, nur weil der Dienstplan noch nicht raus ist..
Der Chef schreibt den Dienstplan und das Handy ist aus.
Handy ist leider aus bzw. verständlicherweise aus, der Chef hat ja auch Urlaub. Ist das Diensthandy.
Trotzdem würde ich ihm schon mal eine Nachricht schicken. Wann er sie liest, kann Dir ja - zumindest rechtlich gesehen - egal sein.
Außerdem kann man sich solche Nachrichten (z.B. indem man den Flugmodus einschaltet) auch durchlesen, ohne dass sie als gelesen markiert werden. Diese Möglichkeit wird gerade bei so etwas gerne mal genutzt.
Und so kann er Dir wenigstens nicht vorwerfen: "Ach, hab ich ganz vergessen, aber warum haben sie sich denn nicht wenigstens einfach mal selbst gemeldet?", falls Du womöglich gar keine Dienstplaninfo mehr rechtzeitig kriegen solltest.
Bei der Gelegenheit kannst Du ihn dann ja auch gleich mal höflich, aber bestimmt, auf die 4-Tage-Frist hinweisen.
Danke für die Antwort!
Ich war schon woanders angestellt und da habe ich teilweise den Dienstplan für eine geringere Zeitspanne 4-6 Wochen im Voraus bekommen. Freunde und Familie sind auch verdutzt, weil sie die Dienstzeiten schon längst haben (selber Bereich, anderer Betrieb) oder es nicht kennen, dass es so spontan ist. Ich denke aber, wenn ich das noch einmal anspreche und die Fristen nenne, wird sich trotzdem nichts ändern. Es könnte ja passieren das jemand am Sonntag bzw in dem Fall heute Abend in die Gruppe schreibt; ich komme morgen nicht.