Mitmieter hängen am Allgemeinstromzähler, was tun?

8 Antworten

.... ein Mieter hat lediglich Anspruch auf eine ordnungsgemäße Abrechnung und eine Kostenstelle Allgemeinstrom kann nicht verteilt werden und in unseren Hütten gibt es so eine auch nicht.

Tipp: Binde ein die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Stromdiebstahl. Die lassen prüfen kostenfrei für Dich und auch schnell. Wenn der Anwurf stimmt, knallt es auch, so meine Erlebnisse.

nehmen wir also mal an es verbraucht in 1 Jahr ~820 KWh + so 10 KWh für Kellerbeleuchtung also 830*0,26 (ungefährer Strompreis pro KWh)= ca. 53€ pp  NUR für diese behinderte Kühltruhe. Also definitiv den Vermieter informieren!! Wenn die Lampe 10KWh im Jahr verbrauchen sind das ja nur lächerliche 0,65€ pp im Jahr aber das geht zu weit!!

chrandlux 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 23:58

Meine Rechnung war zwar anfangs mit 300kw / Jahr - jetzt wie gesagt in 2 tagen + 4 kwh d.h. wir kommen wirklich auf 365*2kwh  so gesehen ists das ne wucht

lese den zähler jeden tag nun ab und notiere es mir...

ich weiss allerdings nicht was noch am allgemeinstrom hängt - bis aufs licht fällt mir allerdings nichts ein - vllt noch die betriebskosten für die zentralheizung ... 

Allgemeinstrom kann und darf nur Strom sein, der von allen genutzt wird, wie Hausflur, Kellergänge, Waschküche etc.

Diese Sondernutzung musst du nicht bezahlen. Weise den Vermieter schriftlich darauf hin, dass im Keller des Mieters........eine Kühltruhe angeschlossen ist und du nicht bereit bist, die Kosten dafür zu zahlen.

In meinem 9-Familienhaus, 4 Etagen, fallen jährlich etwa € 120,00 an Allgemeinstrom an. Damit hast du so eine ungefähre Größe über Verbrauch.

Auf keinen Fall würde ich die Pos. Allgemeinstrom bei der Jahresabrechnung akzeptieren und somit gegen die Richtigkeit der gesamten Abrechnung ein Veto einlegen.

Sie können Ihre Beteiligung an den Allgemeinstromkosten durch Hinterlegung solange verweigern, Bis durch die Installation eines eigenen Zählers oder eines Zwischenzählers der genaue Verbrauch der Kühltruhe des Mieters meßbar und auch abrechenbar wird.

Der Begriff "Allgemeinstrom" sagt eigentlich schon alles.Frag doch mal den betreffenden Mieter,ob du seine Gefriertruhe "mitnutzen" kannnst,da die Betriebskosten ja von allen(allgemein) getragen werden.