Frist für Ankündigung einer Parkplatzsperre?

3 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, jedoch sollte sie so sein, dass man rechtzeitig reagieren kann. Die Frage ist, ob das immer geht. Und es ist auch die Frage, wer verantwortlich ist.

Sind es Bauarbeiten an der Straße, bzw. im öffentlichen Bereich durch die Stadt oder einen Versorger, kann der Vermieter womöglich gar nichts dafür und ein Schadensersatzanspruch ihm gegenüber liefe ins Leere, wenn er womöglich auch erst ganz kurzfristig von den anstehenden Baumaßnahmen erfahren hat.

Sind es Bauarbeiten auf dem Grundstück des Hauses, ist die Frage, ob es vollständig dem Vermieter gehört oder einer Eigentümergemeinschaft, bei der es die Hausverwaltung nicht für nötig hielt, die Bewohner rechtzeitig zu informieren. In diesem Fall wäre wohl auch der Vermieter die falsche Adresse.

Wurden die Bauarbeiten aber direkt vom Vermieter veranlasst, geht es noch darum, ob es sich um eine Notmaßnahme, z. B. nach einem Wasserrohrbruch handelte oder um eine längerfristig angesetzte Maßnahme. Bei einem Notfall, ist es Schicksal, wenn man zu spät informiert wird, es sei denn, es findet sich jemand, der für die Folgen bzw. Schäden aus dem Rohrbruch verantwortlich gemacht werden kann oder z. B. eine Versicherung, die so etwas abdeckt.

War es eine längerfristige Maßnahme, darf man getrost davon ausgehen, dass der Vermieter es so hätte organisieren können, dass man als Bewohner bzw. Parkplatznutzer wenigstens 3 Tage, besser noch eine Woche vorher informiert wird.

Wie kann man Termine nun trotzdem halten? Taxi, ÖPNV, Mietwagen

Sobald durch unangemeldete Baumaßnahmen eine Mietsache nicht genutzt werden kann, wird der Verursacher gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Der betroffene Mieter muss den finanziellen Schaden allerdings nachweisen.

Auf Basis § 320 BGB ist die Mietzahlung für die unbenutzbare Mietsache solange einzustellen (Verweigerungsrecht) wie deren Unbenutzbarkeit gegeben ist.

Ich vermute mal das da die Regelung gilt einen angemessenen Zeitraum als Frist zu setzten. Was als angemessen gilt ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wie lange wurde den vorher Bescheid gesagt? Für genauerer Auskunft wären ein paar Eckdaten nicht schlecht.

melinaschneid  19.07.2016, 19:40

Das ist definitiv zu kurz. Solange ist man ja unter Umständen mal locker unterwegs wenn man nach der Arbeit noch Termine hat oder anderweitig nicht Zuhause ist. Sprich du hättest nichtmal die Möglichkeit dein Auto raus zu fahren. was sagt den der Vermieter dazu? Bist du im Mieterschutzbund? Dann könntest du da mal nachfragen.

Tranquizzle 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 19:35

Sorry, es wurde genau 14,5 Stunden vorher informiert.