Freund in u haft. Was kann ich tun?
Mein Freund ist heute überraschend von der Polizei mitgenommen worden weil ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt und Flucht Gefahr besteht. Er hat 2017 seine Exfrau bei einem Streit geschlagen und gewirgt. Er hat schon viele vorstrafen, er saß schon fast 10 Jahre im knast aber seiddem wir zusammen sind (ca 1 Jahr), hat er sich ins positive geändert. Er hat Arbeit, wir leben zusammen und haben uns vor kurzem einen Welpen geholt, wir haben einen kinderwunsch und er ist Drogen und Alkohol frei. Wir haben leider nie Post zu dem Fall bzw zur Anhörungen bekommen, da wir öfter umgezogen sind hat sie uns wahrscheinlich nie erreicht, außerdem hat er in ca 1 Monat noch eine Gerichtsverhandlung wegen einer anderen Sache, da geht es ebenfalls um körperverletzung und Wiederstand gegen Polizisten. Kann es sein das er Bis dahin mindestens noch in haft bleibt? Am Montag gehe ich sowieso zum Anwalt aber kann mir trotzdem jemand sagen wie ich ambesten vorgehe, kann man sagen wie lange eine ü haft dauert, sehe ich ihn wieder oder kann er direkt nach der u haft direkt in den "richtigen knast" kommen, wo kann ich besuch beantragen?
4 Antworten
Da wirst du wohl bis Montag warten müssen.
Hier kann das Niemand beantworten.
Was passiert entscheidet ein Richter.
Es kann sein, dasser in Haft bleibt, es kann aber auch nicht sein. Das liegt daran, was der Richter entscheidet. Reichst du, bzw die Tatsache, dass er mit dir zusammenlebt, aus oder nicht, die Fluchtgefahr zu verneinen? Weiß hier Niemand.
Er bleibt in u haft bis die Verhandlungen fertig sind ich hab damals gehört das man bei uns in u haft höchstens 1 jahr bleibt aber u haft ist beschissenste Knast in knast und ich glaube in u haft kontakt war auch nicht möglich zumindest am anfang das weiß ich nicht genau.
Hallo punika19,
ich hoffe, dass deine Frage ernst gemeint ist.
"Mein Freund ist heute überraschend von der Polizei mitgenommen worden weil ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt und Flucht Gefahr besteht."
"Er hat Arbeit, wir leben zusammen".
Dein Freund verfügt über einen festen Arbeitsplatz und über einen festen Wohnsitz. Das bedeutet, dass dein Freund die Untersuchungshaft hätte vermeiden können. Da gegen dein Freund jedoch ein Haftbefehl vorgelegen hat und dein Freund sich offensichtlich nicht freiwillig gestellt hat, hat dies einen schlechten Eindruck bei dem zuständigem Gericht hinterlassen, was dazu beigetragen hat, dass eine Untersuchungshaft angeordnet wurde.
"außerdem hat er in ca 1 Monat noch eine Gerichtsverhandlung wegen einer anderen Sache, da geht es ebenfalls um körperverletzung und Wiederstand gegen Polizisten. Kann es sein das er Bis dahin mindestens noch in haft bleibt?"
Ja. Dein Freund wird sich höchstwahrscheinlich so lange in der Untersuchungshaft befinden, bis all seine Straftaten verhandelt wurden und ein Urteil verkündet wurde. Es sei denn, es stellt sich heraus, dass dein Freund unschuldig ist. Dann erhält dein Freund Freispruch. Denn in der Untersuchungshaft gilt die Unschuld, bis das Gegenteil bewiesen wurde.
"Am Montag gehe ich sowieso zum Anwalt".
Solltest du diesen Anwalt aufsuchen, um Auskunft über die Fälle deines Freundes zu erhalten, dann muss dir gesagt werden, dass du eventuell keine Auskunft von dem Anwalt erhalten wirst. Denn sollte dieser Anwalt der Anwalt deines Freundes sein, so muss dein Freund vorerst dem Anwalt die Erlaubnis erteilen, dass der Anwalt dir Auskunft gibt.
Solltest du jedoch einen Anwalt für deinen Freund aufsuchen, dann wähle mit Bedacht. Denn nicht jede Anwältin/nicht jeder Anwalt macht ihren/seinen Job auch gut.
"kann man sagen wie lange eine u haft dauert"
Eine Untersuchungshaft darf eigentlich nur bis zu sechs Monate andauern. Nach Ablauf von sechs Monaten muss das zuständige Gericht darüber entscheiden, ob es den Prozess beginnen lässt, ob es den Untersuchungshaftgefangenen aus der Untersuchungshaft bis zu dem Prozess entlassen kann oder ob die Untersuchungshaft verlängert werden kann/darf.
"sehe ich ihn wieder oder kann er direkt nach der u haft direkt in den "richtigen knast" kommen"
Du kannst eine Besuchserlaubnis bei dem zuständigem Gericht beantragen. Diese erhältst du innerhalb von zwei Wochen. Die Besuchserlaubnis und dein Personalausweis musst du bei jedem Besuch an der Pforte der JVA vorzeigen.
Dein Freund kann und wird in die Strafhaft versetzt, wenn er ein Urteil erhalten hat.
LG, Toxic38
Wenn es um die Anklage seiner exfrau geht, kann er von der u Haft direkt zum Prozess und dann in Denkanstoß wandern