Freund in Haft.Was kann ich tun?

8 Antworten

Hallo ich grüße dich.. ich hatte genau das selbe problem mit meinem freund.. vor über einem jahr hat mein freund in haft gesessen wegen einer nicht bezahlter geldstrafe. er hat damals 3 monate im offenen vollzug gesessen. vorher war er einpaar tage in u-haft bis er dann verlegt wurde. die ersten 3 wochen hatten wir gar keinen kontakt.. danach durfte er mich mal anrufen.. später habe ich ihn auch besucht..

wenn du die komplette geldstrafe übernimmst (was ich damals nicht konnte) dann kommt er natürlich raus.. geh am besten zur polizei und erkundige dich.. die helfen dir bestimmt wünsche dir viel erfolg

juergen04  22.01.2012, 15:12

Polizei hat damit nun überhaupt nichts zu tun. Die Strafvollstreckung wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführt.

entenschwalbe  22.01.2012, 15:16
@juergen04

ich habe nur von erkundigen gesprochen..

ALso erstens mal, da er wegen einer Strafe sitzt, ist U-Haft schon mal ausgeschlosen. Es sei denn er hat noch was angestellt von dem Du nicht´s weist. Zweitens - Verlegung: Wenn er zur Zeit z.B. bei der Polizei einsitzt wird er noch verlegt. Sobald eine Zelle / Bett gefunden ist. Ob sich die Staatsanwaltschaft mit der Zahlung einverstanden erklärt kannst Du nur bei Gericht (das den Haftbefehl erlassen hat ) erfragen. Aber da der Gute ja Volljährig ist, muss er das schon alleine oder über seinen bevollmächtigten Anwalt machen. Auskünfte in einem laufenden Verfahren werden nur bevollmächtigten Personen erteilt.

fs112  22.01.2012, 15:25

Gerichte erlassen bei Strafsachen keine Haftbefehle.

tipsie69  22.01.2012, 16:09
@fs112

Die Staastanwaltschaft nmuss bei einem Richter einen HAftbefehl beantragen. Und der Richter arbeitet bei Gericht !

fs112  22.01.2012, 20:13
@tipsie69

ja - bei U-Haftsachen; nein bei Strafhaften. Und was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe, hm...?

Terezza  23.01.2012, 00:02
@fs112

natürlich erlassen gerichte bei strafsachen haftbehle, z.b. wenn eine haftstrafe zum festen termin nicht agetreten wird, geht ein haftbefehl raus, vom gericht! immer vom Gericht bzw Richter!

Nach deiner Schilderung ist zu vermuten, daß dein Freund eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen der nicht bezahlten Geldstrafe verbüßt. In diesem Fall wäre die Haft mit Bezahlung der Geldstrafe sofort beendet. Das kannst du selbst auch veranlassen. Ruf am besten bei der Staatsanwaltschaft (Vollstreckungsabteilung) an, nenne die Daten deine Freundes und frag nach, was du genau machen mußt. Könnte aber auch sein, daß es um eine neue Sache geht, in der U-Haft angeordnet wurde. In diesem Fall müßtest du bei der Staatsanwaltschaft (Ermittlungsabteilung) anrufen und eine Besuchserlaubnis beantragen. Die bekommst du auch problemlos, wenn du nicht in der Sache irgendwie mit drin hängst.

Terezza  22.01.2012, 23:58

perfekte antwort! DH!

wenn er wegen einer nicht bezhalten geldstrafe sitzt, dann sitzt er in strafhaft. wenn du das aktenzeichen hast, kannst du das geld bezahlen und er kommt wieder frei. wende dich dafür ans zuständige amtsgericht. vermutlich sitzt er im nächgelegenen knast ein. er muß dich auf seiner besucherliste eintragen, dann kannst du ihn besuchen. wart ab, ob und was er schreibt.

Wenn es U-haft ist kannst du ihn die ersten 2 Wochen nicht sehen.Dann kannst du einen Besucherschein beim Richter beantragen.Du brauchst nur beim Gericht anrufen.Alles weitere erledigen dann die Mitarbeiter.Wenn er in Strafhaft ist kannst du ihn 2 mal im Monat besuchen.Dazu rufst du dann direkt bei der Haftanstalt an,und besprichst einen Besuchstermin.

juergen04  22.01.2012, 15:11

Nicht ganz korrekt. Es gibt keine 2-Wochen-Frist. Und für die Erteilung einer Besuchserlaubnis ist eher die ermittelnde Staatsanwaltschaft zuständig, weil dort ja besser beurteilt werden kann, welcher Besuch "unbedenklich" ist. Das kann aber - je nach Bundesland - auch anders geregelt sein.