Überbrückungsgeld (Strafvollzug)
Ich habe mich im Internet zu dem oben genannten Punkt belesen und des öfteren gelesen, dass das erarbeitete Überbrückungsgeld erst bei der Haftentlassung ausgezahlt wird. Ein kleiner Anteil fließt in das Hausgeld des Häftlings. Meine Frage: ist es möglich, dass der Häftling während seiner Haft Geld raus schickt? Bspw. an seine Kinder, um wenigstens im Ansatz sich um den Umterhalt kümmern zu können?
2 Antworten
es gibt im prinzip drei konten in einem.
-eins ist das ü-geld-konto, da wird geld für die zeit nach der entlassung vom lohn angespart. dieses geld kann nicht gepfändet werden.
-eins ist das eigengeld-konto, z.b. eingezahlte gelder von draussen gehen erstmal darauf.
-und dann das hausgeld-konto, da geht der teil vom lohn drauf, der nicht auf das ü-geld-konto kommt. das hausgeld steht im prinzip zur freien verfügung, z.b. für den einkauf. man kann hierauf geld vom eigengeld-konto umbuchen lassen, meistens aber nicht mehr als 90 € pro monat.
nun zu der eigentlichen frage:es ist auf jeden fall möglich, geld nach draussen zu überweisen. auf jeden fall vom hausgeld-konto, das ja zur freien verfügung steht. von welchem konto allerdings der unterhalt abgebucht werden kann, weiss ich auch nicht. aber da gibt es regelungen für. am besten einfach mal beim sozialarbeiter oder der abteilungsleitung der betreffenden jva nachfragen, die wissen das (hoffentlich) ganz genau.
ja das ist möglich