Staatsanwaltschaft möchte geld auf einmal Ratenzahlung abgelehnt...dürfen die das?
Hlo folgendes Problem....ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten trotz der mehrfach betonten Ratenzahlung...Begründung Unterlagen waren nicht in der gesetzlichen Meldefrist eingegangen.....was nicht sein kann.Ich bin Rentner und lebe von 880 Euro habe noch nie was mit der Polizei zutun gehabt...habe meine schuldzugegeben und muss eine Geldstrafe in Höhe 1600 Euro zahlen.Jetzt soll ich bis 4.5 das Geld komplett zahlen...
Wie soll ich das mit 880 Euro Rente....was passiert wenn ich es nicht zahle? Haft? Ich bin schwerbehindert....Haft wäre grausam
Kann mir da jemand einen Rat geben?
4 Antworten
Bei Pfändung. Die Pfändungsbeträge werden jedoch sowieso gestaffelt, um den Betroffenen finanziell nicht zu überfordern. Die Staffelung der Pfändungstabelle erfolgt in Zehnerschritten. Liegt das monatliches Nettoeinkommen unter 1.140 Euro, kann nicht darauf zugegriffen werden. Ihnen verbleibt damit das komplette Einkommen.
Wer von einem Strafericht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und diese nicht zahlt, kommt ins Gefängnis. Dies ist die sogenannte Ersatzreiheitsstrafe. Dabei sitzt man für jeden Tagessatz den man hätte zahlen sollen einen Tag in Haft. Da es eine Ersatzmaßnahme für die eigentlich verhängte Geldstrafe ist, besteht immer die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden. Ist das Geld hierfür jedoch nicht vorhanden oder weigert man sich, es zu bezahlen, muss man die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.
Anwälte kosten auch nur. Das kannst du m.M.n. vergessen und das Geld sparen.
Schreibe denen subitto einen Brief per Einschreiben, wegen des Datums, in dem du höflich um Fristerstreckung für die Zahlung ersuchst!
Lege dar, dass deinerseits keine verpasste Frist vorliegt und dass das ein Versäumnis sei, das du nicht nachvollziehen kannst. Begründe, dass du einen Betrag in der Höhe von EUR 1'600 bei einer monatlicher Rente von EUR 880.00 *unmöglich* in einem Betrag begleichen kannst und es kaum in ihrem (also der Staatsanwaltschaft) Interesse sein kann, mit der harten Hand des Gesetzes neue Sozialfälle zu produzieren. Die Schuld sei ja deinerseits unbestritten und es ginge nur um die Zahlungsmodalität.
Kannst auch noch einen Kontoauszug der Bank beilegen, damit sie sehen, dass keine Knete rumliegt.
Das kann so nicht sein, da paßt einiges nicht.
Was steht im Strafbefehl, als Straftat? Ist es eventuell nur ein Bußgeld? Wie hoch ist der Tagessatz und wieviele Tagessätze wurden verhängt? Wie wurde die Ratenzahlung beantragt?
Ohne diese Infos kann man nichts dazu sagen.
Da kann man nur einen Rat geben: noch heute einen Anwalt suchen.