Bleibt mein Freund in U Haft?
Hallo, mein Freund ist jetzt diesen Monat genaue 6 Monate in Untersuchungshaft. Er sitzt da noch, da er noch kein Geständnis oder sonstiges abgegeben hat. Die Verhandlungstermine stehen fest so das ich davon ausgehe das die Ermittlungen abgeschlossen sind. Laut gesetzt darf man nur 6 Monate in Untersuchungshaft sitzen, kommt mein Freund diesen Monat raus bis zur Verhandlung?
6 Antworten
nein die U-Haft darf auch unter bestimmten Umständen auch länger als 6 Monate andauern.
einerseits wenn eine Wiederholungsgefahr besteht bis zu 12 Monate
andererseits bei besonders aufwendigen Ermittlungen bis zu einer nicht genau definierten Dauer
Zweck der U-Haft ist auch nicht ein Geständnis zu erpressen sondern die Teilnahme an der Verhandlung sicher zu stellen bzw den reibungslosen Ablauf der Ermittlung und der Verhandlung zu garantieren (mal so als Querverweiß Zeugenbeeinflussung)
Ganz davon abgesehen von solchen Typen halt dich fern, früher oder später, sofern er schuldig ist, wird er dich mit runter ziehen
noch ist es nur U-Haft, d.h. solange kein Urteil = Unschuld... deswegen ja auch sofern er verurteilt wird. es gab/gibt auch leute die aus der U-Haft entlassen wurden weil unschuldig
Vielleicht weißt du erst was liebe ist wenn du deine eigene Familie liebst und vor jedem beschützen willst, Urteil nicht wenn du nichts weißt, wollte hier lediglich nur einen Rat haben
Aber die Tatsache, dass er keine Aussage macht, spricht nichts gutes
Der Rat ist, halte deine Augen offen
naja was soll er aussagen wenn er unschuldig ist :D , allerdings hat die antwort der fragestellerin die diskusion auch gerade beendet in dem fall :D
familie schützen ist gut, dann schütze deine familie vor kriminellen!
Er kann reden und sagen was los ist. Auch dass er es nicht getan hat. Meistens schweigen die Kriminellen
Wenn Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht, verbleibt er natürlich bis zur Verhandlung in Haft.
Da der Verhandlungstermin feststeht, ist dementsprechend Anklage erhoben worden. Warum sollte man ihn da aus der U-Haft entlassen.
Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten. https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/wie-lange-darf-die-untersuchungshaft-dauern/
Kommt also auf die Umstände an. Er kann auf jeden Fall Haftprüfung beantragen, sein Anwalt wird wissen, ob das Sinn macht.
Nee, er bleibt drin. Ist möglich. Schließlich muss er Geständnis ablegen. Vor der Verhandlung bleibt er sicher drin
Er muss überhaupt kein Geständnis ablegen.
Wenn man nicht weiß was passiert ist sollte man besser nicht sagen das es gut so ist :)
Warum macht er keinen Geständnis, wenn er nix getan hat? Das ist unlogisch. Das glaubst du selber nicht
sagt niemand das er nichts getan hat, aber der Polizei fehlen die nötigen Beweise und solange sie die nicht haben kann er nach der Verhandlung raus, was ist so schwer daran zu verstehen das man dann kein Geständnis macht ?
Beweise werden schon gefunden. Keine Sorge . Wenn er unschuldig ist, kann er endlich den Mund aufmachen.
Warum macht er keinen Geständnis, wenn er nix getan hat?
Ein Geständnis wäre dann das Dümmste was man machen kann. Denn damit bekennt man sich selbst schuldig... Wenn man nichts getan hat, wieso sollte man die Tat gestehen?
Nicht bei:
Fluchtgefahr
Verdunkelungsgefahr
Wiederholungsgefahr (Kapitalverbrechen)
.
Überweis doch die Kaution von 250.000€ und gut is.
Anscheinend ist sie blind vor Liebe