Ex droht Eigentum zu entsorgen.
Hallo liebe Community. Ich bin jetzt seit ca. 2 Monaten von meinem ExFreund getrennt. Er wohnt ca. 60 km weit von mir weg. Einige Sachen von mir konnte ich bereits mit meiner Schwester abholen kommen, da ich nicht mobil bin und meine Schwester aus beruflichen gründen ganz in der nähe hin musste. Ein paar sachen hat er vergessen weil er sie in seinem Saustall nicht auffinden konnte. Vor einigen Wochen dann, hatte eine Freundin die in der selben Stadt wohnt Geburtstag. Da konnte ich zusammen mit einem Freund hinfahren. Ich hab davor mehrmals versucht an dem Tag einen termin abzumachen, aber er meinte er hätte keine Zeit. Anmerkung: er ist arbeitslos. An dem genannten Tag hab ich ihn auch mehrmals versucht anzurufen ohne Erfolg. Den Tag danach meinte er ich hätte ja vorbei kommen können.
Ich war jetzt schon 2x da um meine Sachen abzuholen und er hat es nicht hinbekommen mir meine Sachen zu übergeben. Ich bin nicht mobil und kann nicht immer da hinfahren wie ihm es passt. Jetzt droht er mir wenn ich bis wochenende nicht vorbei komme wirft er alles in den Müll.
Ich glaube solangsam das es ihm nicht darum geht meine Sachen loszuwerden sondern mir eins reinzuwürgen.
Habt ihr nen Tipp für mich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf er das?
2 Antworten
Er darf deine Sachen nicht entsorgen! Da du mehrmals versucht hast, diese abzuholen und er sich aber selbst quergestellt hat, ist er selber schuld.
Wenn er etwas entsorgen sollte, verletzt er dein Recht auf Eigentum und ist, meines Wissens nach, in der Pflicht, dir diese wieder zu ersetzen. Du solltest aber sicher sein, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, dass du beweisen kannst, dass du alles nötige getan hast, um deine Sachen schnellstmöglich von ihm abzuholen.
Sozialstunden sind sicherlich eine nette Hilfe für solche Früchtchen die ein Gericht dann als Strafe auferlegen kann. Gewonnen ist dann für ihn die Erfahrung dass er nicht machen kann was ihm in den Kram passt.
Ich danke dir für deine schnelle, kurze und informative Antwort!
Schreib ihn an (Einschreiben) bezüglich "Herausgabe Deines Eigentums"(Dinge benennen...), schlage dafür mehrere Termine vor und setze ihm eine Frist zur Antwort, die Dir selbst genügend Zeit einräumt, um für den so vereinbarten Termin den Transport zu organisieren.
Sollte er dann die Sachen entsorgen oder den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen... könntest Du "rechtliche Schritte" gegen ihn einleiten, hättest dann einen dafür notwendigen Nachweis (Einschreiben....)
Ich bin der gleichen Meinung. Aber: was nutzt es denn im Recht zu sein, wenn er die Sachen trotzdem wegschmeißt. Verklagen, mit all den Rechtsanwaltskosten? Wenn er arbeitslos ist, kann er möglicherweise überhaupt nichts bezahlen, was ist dann gewonnen? Es wäre besser, es nicht darauf ankommen zu lassen.