Fremde Sachen bei Zwangsräumung?
Die Wohnung eine Freundes wurde zwangsgeräumt, da er sich nicht gekümmert hat. Die Sachen wurden eingelagert inkl. einer teuren Kameraausstattung, die noch bei ihm lag. Von der Räumung wusste ich natürlich nichts. Dürfen die die Sachen versteigern, wenn ich nachweisen kann, dass es meins ist? Müssen sie mir die Sachen herausgeben, wenn mein Freund sich nicht kümmern kann? Geld für die Einlagerung der Sachen hat er auch nicht, da er ALG2 bekommt. Das meiste ist aber Müll, außer eben meine Kamera und soweit ich es mitbekommen habe einige elektronische Geräte, die eigentlich weg können und ein Bett, das er nicht mehr braucht.
Soweit ich weiß, bekommt er selbst seine Sachen nur wieder, wenn er die Summe zahlt, was ist mit mir, da ich ja damit nichts zu tun habe? Hab ich Anspruch auf mein Eigentum? Es geht um ca. 3500€. Die Sachen waren nicht geliehen, haben sie nur nach einem Ausflug erstmal da liegenlassen.
5 Antworten
An sich hast du durchaus Anspruch auf dein Eigentum. Ich schätze aber, dass du einen sehr guten, schlüssigen und einwandfreien Beweis erbringen musst, dass es wirklich deine Kamera ist, denn natürlich liegt sonst die Vermutung nahe, dass du von deinem Freund vorgeschickt wurdest, um das einzige aus seinem Besitz, was einen wirklichen Wert hat, dort herauszuholen.
Wenn du diesen eindeutigen Beweis (z.B. Rechnung auf deinen Namen vom Kauf) hast, dann wende dich am besten direkt an den ehemaligen Vermieter. Wenn der da herumzickt, bleibt immer noch der Weg zu Polizei oder Anwalt. Aber sofern du einen unumstößlichen Beweis hat, wird dieser Vermieter wahrscheinlich einen Teufel tun und die Herausgabe verweigern, denn dann dürfte ihm ja klar sein, dass er sich dadurch noch mehr Ärger in's Haus holt.
Warum liegt so eine wertvolle Kamera bei deinem Freund rum? Eine Zwangsversteigerung kommt nicht von heute auf morgen. Das zieht sich über Wochen .
die Frage wird sich jeder stellen... warum lag die Kamera so lange bei deinem Freund rum, ohne dass du die wolltest und jetzt fällt dir ein, dass die dir gehört
Wir sind befreundet und es lag wenige Tage da, da er in einer anderen Stadt wohnt und ich die schweren Sachen beim nächsten Mal mit dem Auto mit zurück nehmen wollte. Lag da jetzt nicht ewig rum.
Das musst du mit dem Gerichtsvollzieher aushandeln. Wie willst du nachweisen, dass genau diese Kamera deine ist?
Kaufvertrag über exakt das Kamerazubehör? Das ist spezielles Zeug.
Das musst du einen Anwalt fragen, wie du da dran kommst. Sonst wird alles, was man von dem Zeug zu Geld machen kann, für die entstandenen Kosten und offenen Schulden (falls er welche hat) verwendet und du schaust in die Röhre. Also musst du wohl einen Anspruch gegen deinen "Freund" geltend machen und das kann nur ein Anwalt.
Also ich Denke ich weiß es nicht
Aber wenn du den Beweis hast das es deine ist kannst ja mal Nachfrage die werdens dir dann schon sagen. Ich denke theoretisch müsste das schon funktionieren aber man weiß ja nie wenn's um Geld geht.