Wohnung geräumt, wie lange den Haushalt aufbewahren?!

4 Antworten

Zu deiner "Idee": nein, das geht nicht, denn es ist schon anhand der Kontoauszüge beweisbar, dass ihr irgendwann mal Miete bekommen habt. Als Vermieter solltet ihr eine Rechtsschutzversicherung haben. Da ist dann so ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostenfrei für euch drin.

Frage dies mal bitte einem Anwalt für Mietrecht ! das sind so Sachen ,die man aus der Entfernung nicht klären kann .

Frohe Tage

Zuerst solltest Du zum Rathaus/Bürgerbüro gehen und dort melden, dass die Leute nicht mehr Deine Mieter sind. Aufbewahren musst Du die Sachen wohl kaum, denn sie sind ja aus freien Stücken ohne ihren Hausrat gegangen. Zur Sicherheit würde ich mich aber mal bei einem Anwalt oder beim Mieterschutzbund erkundigen. Du hast aber immerhin noch Glück im Unglück gehabt, da die Mieter selbst gegangen sind und Du kein Gericht dazu benötigt hast.

Meines erachtens hast du so ziemlich alles falsch gemacht, was du nur falsch machen konntest. Es ist nicht meine eigenes Spezialgebiet, aber ich habe das mal mit früheren Nachbarn mitbekommen. Diese waren im ganzen Haus extrem unbeliebt und jeder hat "Hurra" geschriehen, dass die vermeindlich weg waren. Die Situation war ähnlich: Die Mieten wurden nicht bezahlt, die fristlose Kündigung erfolgte. Die Mieter haben sich nicht mehr blicken lassen und bei einer "Wohnungsnachschau" entstand der Eindruck, dass sich diese bereits "vom Acker gemacht haben" - Der Vermieter hat daraufhin sofort Massnahmen ergriffen um die erheblichen Schäden, die die in der Wohnung hinterlassen haben ( Bad zerdeppert.. Elektrogeräte der Einbauküche des Vermieters verkauft uswusw ) zu beiseitigen um die Wohnung schnellstens wieder zu vermieten. Das war ein schwerer Fehler. Wie sicher herausstellte, waren die Mieter gemeinschaftlich für einige Zeit in U-Haft. Als Sie da rauskamen wollten Sie wieder ( leider zurecht ) in Ihre Wohung zurück. Ohne das Vollstreckungsprozedere ist da nämlich nichts zu wollen, weil den Mietern beim Vollstreckungsurteil noch die übliche Wiederspruchszeit eingeräumt werden MUSS. Die Räumung selbst muss in Beisein des Gerichtsvollziehers und eines neutralen Zeugen erfolgen. Das Gut wird bei einer beauftragten Spedition eingelagert und nach einer gewissen Zeit vom Gerichtvollzieher freigegeben. Was du da gemacht hast ist gar keine gute Idee. Die Mieter können jetzt nämlich ankommen und von dir eine alternative Unterkunft für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich wegen deinem Fehlverhalten einfordern. Genauso sieht es mit Wertgegenständen aus, die du von dir aus aus der Wohnung befördert hat. Die könnten jetzt ankommen und behaupten, dass da - was weiss ich - Computer und TV Geräte im Wert von 3000 Euro dabei waren... Du kannst nichts gegenteiliges beweisen und müsstest haften. Was die Wohnsitzmeldung angeht solltest du sofort zur Meldebehörde gehen und eine Abmeldung "von amts wegen" veranlassen. Nicht das der Gerichtsvollzieher versehentlich bei den neuen Mietersn pfändet.

garfield69 
Beitragsersteller
 20.12.2012, 16:04

Hallo RobertA, in U-Haft waren die nicht, bis Anfang Dezember sind die auf einem Campingplatz gewesen. Prinzipiell hast du Recht, ich darf es nicht. Aber man muß abwägen, was besser ist: Eine Räumungsklage, die mindestens 6 Monate dauert, weil die ja gar nicht zu ermitteln sind (Das mit dem Campingplatz hab ich vor einer Woche zufällig erfahren, sind die jetzt aber auch nicht mehr), der ganze Mietausfall usw., oder aber ein kleiner Mietausfall und das Riskio das die mich verklagen. Sozusagen Pest oder Cholera. Mit den beiden Vormietern haben die es übrigens genaus gemacht. Die persönlichen Dinge wurde mit zwei weiteren Zeugen raus getragen, also ist eigentlich nicht möglich das die was anderes behaupten. Was hättest du denn gemacht? Räumungsklage? Da würde ich heute noch warten, und hätte keine Mieteinnahmen. Schlau mich dochmal auf was ich hätte machen sollen?! (ohne Räumungsklage!) Gruss

Vienna1000  20.12.2012, 16:16
@garfield69

Es ist - wie gesagt - absolut nicht mein "Spezialgebiet" - Ich wollte dich eigentlich nur auf das Ganze hinweisen. Berechtigt ist allerdings die Frage "Was sonst machen?" - Wir leben jetzt bald im Jahr 2013 und trotz 1000ten teils kuriosen Gesetzen gibt es noch keinen vernüftigen Vermieterschutz. Traurig ist das.