Bewegen, bzw. anfassen fremden Eigentums

3 Antworten

Irgendwie kommt mir die Frage komisch vor. Aber Ok, ziehe doch die seinerzeit gegeben Zustmmung zurück, ist rechtlich möglich und warte ab was passiert. Mehr kann zu der Frage am Sonntag um 14:25 Uhr, zumindest aus meiner Sicht nicht sagen/schreiben.

Nö.
Rechtsanwalt.
Du zahlst ja Miete - und da gehört auch der Respekt gegenüber den anderen Mietern dazu.
Da muss mangleich einen Riegel vorschieben - sonst erlaubt die sich schon ganz bald ganz andere Dinge.

Wehrt euch!

Du hast bestimmt eine Menge Nachbarn im 2 Familienhaus !

Mickes34 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 17:52

Von Nachbarn in Nachbarhäusern natürlich.