Nach Zwangsräumung - kann man die Einlagerungsfrist der Möbel verlängern?
Es geht hier und jetzt nicht um das Warum und Wieso, ich will nur noch retten was zu retten ist. Ich habe vor 3Wochen eine Zwangsräumungmeiner Wohnung gehabt und der GV hat mir eine Frist von einem Monat eingeräumt um meine nun eingelagerten Sachen auszulösen, gegen Bezahlung der Kosten. Trotz aller Bemühungen habe ich bisher keine Wohnung gefunden und auch keine andere Möglichkeit meine Möbel und persönlichen Sachen unterzubringen. Kann ich die Frist für die Einlagerung nun verlängern? Vielleicht indem ich die Kosten für die Verlängerung bei der Spedition, die die Sachen eingelagert hat selbst bezahle? Ich habe nur noch eine Woche Zeit.
3 Antworten
nja also ich hab da eine mandantin gehabt die genau diesen fall hatte, die hat insgesamt glaube 1 Jahr ihre möbel gelagert gegen gebühr.
Ruf da morgen mal direkt bei der Spedition oder dem Lager an und frage dort konkret was das pro WOCHE und was das pro MONAT kostet. Evtl kannst du zu deiner sicherheit direkt hin und nen halb oder anno Vertrag abschließen und bist safe für die zeit auf monatsbasis.
- mein beileid, mal abgesehen vom wieso und warum - bleib stark!
- das wird schon wieder .. ist wie im sport, da verknackt man sich auch mal das bein und kann eine weile nicht gehen, aber muss gerade sprinten.., das geht schon vorbei
Du klärst jetzt erstmal deine persönlichen Gegenstände und dann hast du ja diesen "Beratungsschein" und weist ja dann wie das alles funktioniert und dann wirst du als nächstes noch mal zu dem bösen Sozialamt gehen und dort hast du dann dieses mal eine bessere Argumentation warum die dir "Eingliederungshilfe, oder etwas anderes" genehmigen müssen.
- bitte schaue mal einfach im Internet nach "Verein zur Prävention der Obdachlosigkeit"
Das habe ich auch vor, mit der Spedition reden. Meine Angst ist nur, dass der GV auf der Frist besteht und mir einen Strich durch die Rechnung macht. Mit ihm hatte ich schon öfter zu tun, er ist von der sehr unangenehmen Sorte. Die Räumung war ihm offensichtlich eine Genugtuung.
Ich bekomme von einem Freund in absehbarer Zeit einen größeren Geldbetrag zur Verfügung gestellt um erst einmal eine neue Bleibe zu finden und den "Umzug" zu finanzieren. Eigentlich sollte ich das Geld heute bekommen, es verzögert sich nun aber noch um eine Woche, deshalb bin ich gerade so im Zugzwang.
Und ich möchte meine Sachen unbedingt retten, es sind keine wertvollen Sachen im herkömmlichen Sinne, aber für mich sind sie mein Leben, meine Lebensgeschichte sozusagen. Selbst restaurierte Sachen, unzählige Bücher, Geschenke, Erinnerungen usw. Auch Möbel meiner Tochter, die nicht mehr bei mir wohnte, sind noch dabei.
ich kann dich gut verstehen, persönliche gegenstände sind einfach nicht zu ersetzen.
In einer Woche, kann man aber auch zum beispiel direkt morgen früh zum amtsgericht fahren und eine rechtsberatung erbitten und dann kann man damit zu einem anwalt gehen und dort dann erstmal um aufschub der frist bitten und dann hat man schon mal ein paar tage mehr luft ;)
man kann auch morgen zu der spedition fahren, mit den leuten direkt reden und fragen ob die dinge umgelagert werden können oder so ähnlich und man einfach selber was anmieten könnte und so fort.
man könnte aber auch heute versuchen zu schlafen und erstmal einen kleinen strich unter die letzen tage ziehen und morgen ausgeschlafen einen masterplan hacken und umsetzen ;)
Den Gedanken mit der Beratungsbeihilfe und dem Anwalt hatte ich auch schon. Hoffentlich finde ich auch einen, der mir so kurzfristig hilft.
Zu den Ämtern habe ich gar kein Vertrauen mehr, dort habe ich im Vorab um Hilfe gebeten, als ich die fristlose Kündigung bekam. Meine Wohnung sei zu groß und zu teuer, man ließ mich nicht einmal einen Antrag auf ein Darlehen stellen. Ich solle mir eine neue Wohnung suchen. Wie das mit Mietschulden gehen sollte, konnte mir auch keine von den Damen sagen. Deshalb auch mein Entschluss, das Ganze irgendwie anders zu regeln.
Das mit dem Schlafen, nun das klappt nicht so gut seit der Räumung. Auch weil ich derzeit keine richtige Bleibe habe. Ich schlafe in dem Laden wo ich auch arbeite, Obdachlosenunterkunft kam für mich nicht in Frage.
Ja ich arbeite noch, bis zur völligen Erschöpfung nicht selten, eben weil ich aus dem Schlamassel, in den ich mich selber gebracht habe, wieder rauskommen will und muss.
Den verknacksten Fuß hab ich auch echt, aber ich muss erst einmal weiter, Schritt für Schritt. ;)
Auf jeden Fall danke ich dir für derinen nächtlichen Beistand. :)
Ämter helfen leider nicht in solchen fällen, da muss man sein "Recht" alleine geltend machen, so müssig das ganze ist.
Ich wünsche dir da wirklich ganz viel Kraft und hoffe das du da kurzfristig etwas finden wirst.
Ich kann mich gut in deine Lage versetzen, in einem Laden irgendwo, wie im Film, zu schlafen ist bestimmt wirklich sehr beklemmend.
Bitte wende dich an die Antragstelle vom Gericht und bitte um Gerichtskostenbeihilfe und gehe am besten einfach direkt zu einem Anwalt, also nicht anrufen oder erstmal eine email schreiben, sondern direkt gucken wo einer ist, und dann dort hin fahren und erklären was du gerade erlebst. Bitte um dringende unterstützung und zeige denen dieses Papier das die dir im Gericht gegeben haben.
2 Monat ( $ 885 Abs.4Satz 1 ZPO)
Nach § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO ist der zur Räumung verurteilte Schuldner berechtigt, seine von dem Gerichtsvollzieher in Verwahrung gebrachten Sachen binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Räumung gegen Zahlung der dafür entstandenen Kosten abzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist hat der Gerichtsvollzieher die eingelagerten Sachen zu verkaufen oder zu vernichten (§ 885 Abs. 4 ZPO).
Der GV hat mir aber nur eine Frist von einem Monat gesetzt und tatsächlich hat es da wohl Gestzesänderungen gegeben. https://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/mietrechtsaenderungsgesetz-auswirkungen-der-novelle-auf-die-vollstreckung-f65720
sieh punkt 5.
Ja, hast recht; wurde geändert.
Dasselbe gilt, wenn der Schuldner die Sachen binnen einer Frist von einem Monat abfordert, ohne binnen einer Frist von zwei Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen. Sachen, die nicht verwertet werden können, sollen vernichtet werden.
Also, direkt mit der Spedition eine Vereinbarung treffen. Nachweis, dass Geld mit Sicherheit bald verfügbar sein wird, wäre hilfreich.
Ich danke euch für eure Antworten.
Heute war ich bei der Spedition und habe die Miete für den Rest des Monats gezahlt. Die kann ich beliebig verlängern, muss dann aber noch eine Sicherheit/Kaution hinterlegen. Mit meinen anderen Schulden hat das alles nix zu tun, die Sachen werden so lange gelagert wie ich die Miete dafür zahle. Die Miete selbst ist erschwinglich, die kann ich auf jeden Fall aufbringen.
Meine Sachen sind auch alle noch da, der GV hat wohl nix Pfändbares gefunden. Sogar mein Klavier kann ich behalten, auf das hatte er es nämlich abgesehen. Als ich ihm sagte, dass er dafür nicht viel bekommen wird wollte er mir nicht glauben. Nun musste er sich eines Besseren belehren lassen wie mir der Mann von der Spedition heute schmunzelnd erzählte.
Am Wochenende hab ich einen Besichtigungstermin für eine Wohnung und wenn ich die bekomme, dann kann ich zum 1.11. meine Sachen dorthin bringen lassen. Die Spedition erstellt mir ein Angebot dafür. Den Umzug kann ich dank der Hilfe dann selber finanzieren und ich habe vor, dem Vermieter 3 anstatt der üblichen 2 Kaltmieten Kaution anzubieten und 2 Monatsmieten im Voraus zu bezahlen. Jetzt heißt es nur noch hoffen und beten, dass er das Angebot annimmt und dass alles gut wird.
Dein Optimismus in Ehren. Aber nach eine Zwangsräumung dürfte in fast allen Fällen eine Schufaeintrag die Folge sein. Dort fragen die Vermieter als erstes an.