Autounfall auf Parkplatz (Rückwärts fahren) - wer war Schuld?
Folgendes ist passiert. der mercedes ist vor mir ohne zu blinken so halb in die Parklücke gefahren. Ich dachte, er fährt da komplett rein und ich fahre links vorbei. Doch er hielt an um noch einmal rückwärts zu fahren. Er hat nicht geschaut und ist rückwärts in mich reingefahren.
Klar hätte ich warten können, aber er muss ja wohl blinken und bevor er rückwärts fährt auch schauen...
6 Antworten
Das normale Rechtsempfinden sagt, dass der Mercedesfahrer schuld hat. Das Blinken ist dabei wohl unwichtig. Er hätte aber rückwärts schauen müssen. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass wenn esvorher hinten frei war auch nach dem Einlegen des Rückwärtsganges noch frei ist. Vor allem kann er nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer warten bis er den Motor abstellt und aussteigt.
Da ist mein Rechtsempfinden ein anderes. Auf Parkplätzen gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Außerdem muss man damit rechnen, dass der Einparkvorgang nicht in einem Zug klappt, so dass der Einparkende noch einmal zurück fahren muss. Ich denke, hier haftet Jeder zu 50 %.
Beide bekommen 50%, so der BGH und bestimmt auch Dein Berater/Makler.
Die Versicherungen kennen das Urteil.
Meine Ansicht: 50 zu 50.
Der rückwärts fahrende hat die A-Karte, da er eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen muß. Bei dir wird nur geschaut, ob du den Unfall hättest vermeiden können.
Deine Teilschuld würde ich mit <20 Prozent bewerten.
50:50