Gibt es Ärger, wenn ich an meinen freien Tagen nicht ans Telefon gehe?
Hallo, ich arbeite in einer Seniorenwg mit einem Vertrag über 130 Stunden im Monat, zur Zeit sind wohl viele Kollegen krank und deswegen muss ständig jemand einspringen.
Ich habe am 24.Januar in der Firma angefangen und seit gestern meinen 2.freien Tag seitdem ich da angefangen habe, Hätte am 1.und 2. frei gehabt, bin aber eingesprungen in der Nachtschicht, hätte dann am 6.und 7. frei gehabt, bin dort wieder eingesprungen, hatte also nach der Nachtschicht auch keinen freien Tag, nun habe ich endlich mal 3 Tage frei und das wollten sie mir schon wieder weg nehmen.
Büro hat mich gestern angerufen und auf die Mailbox gesprochen, ob ich einspringen könnte, habe mich nicht zurückgemeldet, hab das nicht eingesehen, will meine freien Tage ja auch mal genießen und nach 16 Tagen Dienst, finde ich steht mir das auch zu. Heute haben Sie wieder angerufen und raufgesprochen, habe mich aber wieder nicht zurückgemeldet. Die setzen einem am Telefon so unter Druck das man auf jeden Fall einspringt.
Muss ich jetzt mit der Kündigung rechnen? Weil ich gestern und heute nicht rangegangen bin. Bin ich verpflichtet ranzugehen an meinen freien Tagen?
Es steht darüber nix im Arbeitsvertrag und es gibt auch keinen Bereitschaftsdienst.
2 Antworten
Wenn du frei hast, hast du frei. Wenn der Arbeitgeber von dir verlangt, auch außerhalb deiner Arbeitszeit erreichbar zu sein, muss er dir diese Zeiten auch vergüten. Ganz davon abgesehen, ,müsste er dir dann auch einen Teil deiner Telefonkosten zahlen. Niemand kann dich zwingen überhaupt ein Telefon zu haben.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, an freien Tagen vor dem Telefon zu sitzen und auf die Anrufe deines Arbeitgebers zu warten. Du kannst auch drei Tage bei deiner Schwester in Timbuktu gewesen sein. Das hat den ArbG aber nicht zu interessieren. Frei ist frei. Andernfalls muss der ArbG eben eine Rufbereitschaft einführen und diese entsprechend entlohnen.
Eine Kündigung ist innerhalb der ersten 6 Monate einer neuen Beschäftigung aber nunmal leider immer ohne Angabe von Gründen möglich.