Mietvertrag: Räume einer Whg. nur mit Genehmigung tauschen
Hi,
in einem Mietvertrag steht unter § 5 Benutzung des Mietgegenstandes, Nutzungsänderung, Untervermietung, Wohnungstausch folgendes:
" einzelne Räume können nur mit Genehmigung des Vermieters getauscht werden."
Ist diese Klausel rechtens?? Ich verstehe sie so, dass man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss, wenn man zB Schlafzimmer und Arbeitszimmer tauschen möchte (die komplette, eigene EInrichtung)
MfG
6 Antworten
" einzelne Räume können nur mit Genehmigung des Vermieters getauscht werden."
So eine merkwürdige Klausel ist mir auch noch nicht untergekommen. Das damit gemeint ist das man den VM um Erlaubnis bitten muß das Schlaf- als Arbeitszimmer zu nutzen kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre auch nicht rechtens. Es geht den VM nichts an wie der Mieter welche Räume, mal von Bad und Küche abgesehen, nutzt.
Das einzige was ich mir vorstellen könnte was mit dieser Klausel gemeint ist, daß bei Vermietung an eine WG, wo jedes Mitglied einen separaten Vertrag mit dem VM hat, nicht ohne Erlaubnis hin- und hergetauscht werden darf. Was einem Wohnungstausch gleich käme.
Es geht doch um einen "normalen" Wohnungsmietvertrag nach deutschem Mietrecht? Oder evtl. um einen Mietvertrag in einem z. B. Studentenwohnheim?
mit 3 leuten wird eine wg gegründet und ALLE 3 unterschreiben nur EINEN mietvertrag.
Dann ist es egal wer welche Räume wie nutzt und geht den Vermieter auch nichts an. Außer natürlich ein Raum/Zimmer z. B. soll zur Küche umgewandelt werden. Das wäre dann eine Art Nutzungsänderung, besser gesagt bauliche Veränderung. Die bedarf natürlich der Zustimmung/Genehmigung des Vermieters.
allerdings ist der ganze vertrag meines erachtens nicht extra auf eine WG zugeschnitten sondern wird allgemein für jede art von mieter verwendet
Ausgesprochene WG-Mietverträge gibt es auch nicht. Ihr seid lediglich 3 gleichberechtigte Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag. Das Ihr selbst Euch als "WG" bezeichnet ist unwichtig. Jedenfalls für den Vertrag und den Vermieter.
Eine etwas seltsame Klausel, aber sie macht unter Umständen durchaus Sinn.
Ich glaube nicht, dass sie verhindern soll, dass man aus einem Schlafzimmer ein Kinderzimmer macht, oder das Schlafzimmer auch als Arbeitszimmer nutzt.
Aber es könnte ja auch jemand auf die Idee kommen, ein Wohnzimmer nicht zu brauchen, dafür eine möglichst große Küche, die man nebenher als Wohnzimmer nutzt, und das viel zu kleine Badezimmer dafür in die Küche zu verlegen. Das wäre mit erheblichen baulichen Veränderungen verbunden, und würde eigentlich eh einer Genehmigung bedürfen.
Vielleicht nicht die sinnigste Erklärung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter es durch irgendeine Klausel verbieten kann, dass der Mieter im Flur (natürlich seiner Wohnung :-) nächtigt, und sein Schlafzimmer als "Bücherei" einrichtet.
Nacht zur Tag mache ist gemeint!
Folgende Situation 12 Mietparteien 3 Etagen 3 Küchen übereinander 3 Whz und 3 K. Zimmer alle jeweils übereinander.
Neuer Mieter im 3 Stock, Mutter Tochter mit Freund. Tochter u. Freund benutzen das Schlafzimmer als Wohnschlafzimmer beide sind nicht Berufstätig aber einiges Über 20 Jahre Alt was zur folge hat das sie zum Teil einen sehr unregelmäßigen schlaf habe, Poltern laute Trittgeräusche 1 1/2 bis 3 Stunden hin und her laufen am Stück. Teilweise mit Straßenschuhe.
Wir werden mitten in der Nacht aus den schlaf gerissen weil irgend was über den Boden Geschoben oder Gezogen wird oder ein Schwerer Gegenstand knallt auf den Boden nachts um 3 Uhr. Die machen den Tag zur Nacht.
Ich denke da würde die Absprache um eine Nutzungsänderung Sinn machen, oder?
Diese Klausel dürfte unwirksam sein, da Sie den Mieter in seinerpersönlichen Lebensgestalltung einschränkt. Wozu diese Klausel gedacht ist, ist ziemlich klar. Der Vermieter möchte damit verhindern, dass z.B: das Wohnzimmer des einen über dem Schlafzimmer (Kinderzimmer) des anderen liegt. Somit soll verhindert werden, das ein Mieter durch Lärm aus der Wohnung des anderen gestört wird. Auch vorhandene Heizungssteuerungen (Raumthermostat) könnten die Idee hinter dieser Klausel erklären.MfG
Zu schnell geschrieben. Ich habe jetzt erst gesehen, dass es sich um eine WG handelt. Hier könnte der Sinn hinter der Klausel sein, dass der Vermieter jedem Bewohner genau sein Zimmer zuordnen kann um spätere Forderungen an genau diesen zu stellen (Theoretisch). MfG
damit ist gemeint, wenn mieter A in das zimmer von B einziehen möchte und umgekehrt. warum allerdings der vermieter darüber in kenntiss gesetzt werden will übersteigt meinen horizont. vieleicht steht es auch einfach nur darin, weil irgendjemand diesen satz mal in die vorlage geschrieben hat....
Habe ich noch nie gehört. Diese Klausel. Frag doch mal den Vermieter, der muss das doch wissen, was damit gemeint ist.
es ist ein "normaler" Wohnungsmietvertrag - mit 3 leuten wird eine wg gegründet und ALLE 3 unterschreiben nur EINEN mietvertrag. allerdings ist der ganze vertrag meines erachtens nicht extra auf eine WG zugeschnitten sondern wird allgemein für jede art von mieter verwendet