Frage zur unselbständiger Zweigniederlassung... bezüglich Steuern etc.
Hallo,
eine GbR hat ihren Hauptsitz in Mannheim. Von dort aus wird gearbeitet etc. Da viele Kunden aus Stuttgart kommen möchte man in Stuttgart einen Raum anmieten um dort für bestimmte Termine mit Kunden hinfahren zu können. Der Raum in Stuttgart soll also nur als Konferenzraum genutzt werden. Ich möchte jetzt den Raum in Stuttgart als Zweigstelle beim Finanzamt melden. Darf ich dann die Stuttgarter Adresse auch auf meinen Rechnungen verwenden, denn sie klingt einfach repräsentativer als die in Mannheim. Oder gibt das Probleme? Muss ich auch zum Finanzamt in Stuttgart und denen irgendwelche Steuern abführen oder führe ich alles weiterhin in Mannheim ab weil dort der Hauptsitz ist?
Danke euch für Eure Hilfe.
Liebe Grüße :)
1 Antwort
Als erstes musst du die Begriffe Zweigniederlassung und unselbständige Zweigstelle auseinander halten, denn das sind zwei verschiedene Dinge ! In eurem Fall wäre es eine unselbständige Zweigstelle, die du nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt in Stuttgart anmelden musst. Die Steuern zahlst du weiterhin beim Finanzamt deines Hauptsitzes.
Im Postkontakt mit Behörden solltest du unbedingt die Geschäftsadresse deines Hauptsitzes anführen. Bei anderem Schriftwechsel ist es (dank der Rechtsform GbR) egal, welche Adresse du angibst. Im Kundenkontakt kannst du also durchaus die stuttgarter Adresse angeben.