Gewerbe gleich Firma/Unternehmen?
Ich wollte fragen ob man beim Anmelden eines Gewerbes im Gewerbeamt auch gleichzeitig eine Firma/Unternehmen gründet bzw ob das später kommt oder Gewerbe und Firma/Unternehmen was unterschiedliches ist und es sich eventuell ausschließt?
4 Antworten
Wenn Du unter "Harmut BigBoss" eine Gewerbeanmeldung abgibst, hast Du ein Einzelunternehmen gegründet.
Entsprechend sind dann Steuererklärungen abzugeben und IHK, oder handwerkskammerbeiträge zu zahlen.
Die Begriffe sind etwas schlecht erklärt
Was man im Sprachgebrauch Gewerbe anmelden nennt, meint hier als Einzelperson, und dann hat man mit der Anmeldung eine Personengesellschaft gegründet, ist als "natürliche" Person der Unternehmer, mit Steuernummer und Handelsregistereintragung.
Wenn man eine Kapitalgesellschaft gründet, muss man zuerst z.B. eine GmbH gründen, mit Gesellschaftervertrag beim Notar. Dann füllt man die gleichen Formulare beim Finanzamt aus, aber als Geschäftsführer der GmbH, die GmbH .. die GmbH ist dann der Betreiber des Gewerbes.
A ist richtig Personengesellschaft ist das nicht als juristische Person agierende Unternehmen, mit mehreren Personen.
dto mit einer Person heisst Einzelunternehmen sieh wiki für die genaue Erklärung , ist der Normalfall und Eintragung funktionert wie ich beschrieben haben.
Übrigens kann sich ein Einzelunernehmen nicht mit einem Kunstnamen benennen, also nicht Meier-Frisurenwelt, sondern nur Hans Meier und als Zusatz Friseurmeister oder Haarstudio
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann teilst du nur mit, dass du eine Tätigkeit ausübst, mit der du Gewinn erzielen willst, welchen du dann auch versteuern musst.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, erwartet das Finanzamt automatisch eine Steuererklärung von dir.
Du Gründest nicht automatisch eine Firma mit der Gewerbeanmeldung. Eine Firma ist meistens eine eigenständige juristische Person wie bspw. eine GmbH oder UG.
Danke Bedeutet das also dass ich eine dieser Rechtsformen nach der Gewerbeanmeldung anmelden/gründen muss um darüber meine Tätigkeit ausführen zu dürfen?
Nein.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann hast du i.d.R. neben deinem normalen Einkommen noch ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, was du in deiner persönlichen Steuererklärung angeben musst.
Eine GmbH o.ä. kannst du gründen, um (teils extrem) Steuern zu sparen. Entgegen der persönlichen Einkommensbesteuerung von bis zu 45%, liegt die Besteuerung für Unternehmen bei um die 30%. Dazu kannst du bevor versteuert wird, noch dein Erwirtschaftetes wieder reinvestieren und es so quasi vor der Steuer schützen. Daher lohnt es sich, wenn du dein Gewerbe ernsthaft angehst, ab einem gewissen Punkt definitiv, eine Firma wirklich zu gründen.
Was erzählst du hier viel von Steuern ? Danach war nicht gefragt.
Und wenn er das Gewerbe auf seinen Namen anmeldet, dann ist es ein Einzelunternehmen. Nix juristische Person, aber trotzdem ein Unternehmen. Er muss nichts mehr weiter gründen....
Falsch ! Einer alleine kann gar keine Personengesellschaft gründen. Das müssten schon mindestens zwei Personen sein. Personengesellschaften sind GbR, OHG und KG. Wenn man als Einzelperson ein Gewerbe anmeldet, dann ist das ein Einzelunternehmen.
Ein Einzelunternehmen wird nur sehr selten (und schon gar nicht von alleine) ins Handelsregister eingetragen, nämlich nur, wenn es als e.K. geführt werden soll.