Ärtzliche Attestpflicht, Schule Baden-Württemberg, Eintrag ins Zeugnis?
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Luis und ich bin 17 Jahre und habe eine Frage, welche sich auf das Schulrecht bezieht. Ich besuche ein Wirtschaftsgymnasium in Baden-Württemberg. Nun zum Fall: Mir wurde heute eröffnet, dass ich ab sofort, also für die nächsten 2 Jahre bis zum Abitur unter Attestpflicht stehe, dass heißt, die Schule möchte jedes mal, wenn ich krank bin eine ärtzliche Bescheinigung von mir und die Entschuldigung meiner Erziehungsberechtigen reicht nicht mehr aus. Da ich Privatkrankenversichert bin, könnte es bedeuten dass ich eine gewissen Selbstbeteiligung habe, d. h. ich müsste noch dafür zahlen wenn ich zum Arzt gehe. Genauere muss ich im Versicherungsvertrag noch nachschlagen. Nun aber meine Frage: Ist es gerechtfertigt, dass ich jedes mal eine ärztliche Bescheinigung brauche, auch wenn mich dies Geld kosten könnte? Kann die Schule dies fordern? Zu meinen Fehlzeiten, übermäßig häufig habe ich nicht gefehlt, ich war vom Arzt 6 Tage krank geschrieben, habe dadurch auch 2 Klassenarbeiten verpasst, war 3 Tage wegen Führerscheinprüfungen nicht in der Schule (aber auch nicht den ganzen Tag) und habe ~5 Tage/teilweise auch Stundenweise gefehlt, von meinen Eltern entschuldigt. Bei der Durchsichtung des Klassenbuchs fiehl mir auch, dass anderen, mit teilweise mehr Fehlzeiten keine ärztliche Attestpflicht bekommen haben. Ein Verdacht um Umgehung der Klassenarbeiten ist denke ich nicht gerechtfertigt, da ich außer bei der Fehlzeit welche vom Arzt entschuldigt wurde keine Arbeiten verpasst habe. Desweiten bekomme ich einen Eintrag im Zeugnis: "Fehlt häufig, stets enschuldigt" . So ein Eintrag wird angeblich ab 15 Fehlzeiten vergeben (Fehlzeiten können Tage aber auch Stunden sein, es wird einfach das fernbleiben von der Schule gezählt). Nicht jeder bekommt so einen Eintrag ab 15 Fehlzeiten, sondern nur diejenigen, bei denen es in der Klassenkonferenz beschlossen wurde.
Mich würde interessieren, ob die Schule das darf oder nicht, und wie ich mich gegebenenfalls dagegen wehren kann, gegen diese Attestpflicht und diesen Eintrag im Zeugnis.
Vielen Dank für ihre Hilfe!
4 Antworten
Soweit ich informiert bin, ist es üblich, in den höheren Jahrgängen, ein ärztliches Attest beibringen zu müssen, damit die Krankschreibung überhaupt wirksam ist.
Das halte ich für ein Gerücht. Es wird alle, oder keinen treffen!!
Dass eine Attestpflicht besteht, wenn eine bestimmte Anzahl Fehlzeiten erreicht wurde, stimmt schon. Das war am Gymnasium meines Sohnes nicht anders. Dass es jedoch im Zeugnis steht, auch wenn Attest und Entschuldigung vorlag, ist mit etwas befremdlich. Das gilt meiner Erinnerung nach doch eher für unentschuldigtes Fehlen... .
Allerdings wundere ich mich über 3 Fehltage wegen Führerscheinprüfung... . Die theoretische Prüfung war bei meinem Sohn samstags, die praktische nachmittags. Er fehlte wegen Führerschein keine Minute. Davon abgesehen wird man für die Prüfung befreit, wenn man dafür einen Antrag beim Direx stellt... . Aber wozu 3 Tage???
Vielleicht war das ausschlaggebend, dass sie dir nicht so ganz glauben... . Dann hat sich´s mit der Attestpflicht schnell. - Die anderen mit mehr Fehlzeiten hatten vielleicht jedesmal ein Attest...?
Um eine ernstzunehmende Antwort zu bekommen, müsstest du einen Rechtsanwalt fragen. - Den Führerschein hast du ja jetzt, dann braucht´s ja nur noch die Krankmeldung. So oft wirst du schon nicht krank sein, bzw. überlegst es dir in Zukunft, ob es nicht doch geht. So eine Bescheinigung vom Arzt kostet um die 5€.
Das mit dem Eintrag würde ich nochmal ansprechen. Das denke ich, ist nicht angebracht, wenn du deinen Fall ehrlich geschildert hast.
Soweit ich weiß ist die Schule dazu berechtigt, ja. Vor allem in höheren Jahrgängen, da sich Schüler ab 18 ja selbst entschuldigen können/könnten.
Mal so ein Tipp am Rande:
Es macht sich nie gut Arzt falsch zu schreiben, das wirst du in deinem Alter spätestens nach den ersten Bewerbungen merken.
Und wo hat er "Arzt" falsch geschrieben?
Da:
Ärtzliche Attestpflicht...
...aber wen juckt denn das, das ist doch völlig nebensächlich!
Sorry, das habe ich gerade schnell getippt und habe wohl ein paar Fehler übersehen. Hast du auch eine Lösung zur gestellten Frage?
Ja, das ist im Ermessen der Schule. Der Arbeitgeber kann auch ab dem ersten Fehltag einen Attest verlangen, alles andere ist nur Entgegenkommen.
Wenn allerdings Schüler unterschiedlich behandelt werden, kannst du eine Klage mit einem spezialisierten Anwalt versuchen.
Attest: Substantiv, [das]
Es heißt also "ein" Attest. Wenn du schon klugscheißen willst, dann sei doch bitte selbst fehlerfrei =)
Bis jetzt ging es immer so, nur wurden jetzt vereinzelt Leute rausgesucht und diese müssen jetzt immer ein Attest beilegen.