frage zum thema pflegeversicherung (Sozialversicherung)
hallo ihr lieben,
auch auf die gefahr hin mich hier komplett zum vollidioten zu machen, stelle ich euch diese frage: bei der pv ist es ja so das man 0,25% kinderlosenzuschlag zahlen muss, wenn man keine kinder hat und über 23 ist (das alleine find ich ja schon ein starkes stück). heute wurde die frage gestellt, was ist wenn das kind verstirbt. ich antwortete, dass ich mir es nicht vorstellen kann das man das dann doch bezahlen muss. das wäre ja eine doppelte "strafe". aber ganz sicher bin ich mir nicht. ich meine, es ist ja nicht immer alles so gerecht in D. vielleicht hat jemand mal in diese richtung etwas gehört und kann mich diesbezüglich aufklären.
ps: wenn es so sein sollte, wandere ich aus.
liebe grüße
3 Antworten
Der Grund, warum die Pflegeversicherung diese Beiträge gesetzt hat, liegt daran, dass die Kinder einen im Alter pflegen. Um damit die Pflegekosten im Alter zu senken. Wenn das Kind nun vorher verstirb, was unvorstellbar grausam ist, kann es sein, dass die Kosten der Pflegeversicherung steigen. Wir können nach dem demografischen Wandeln, die Pflegekosten für unsere alten Mitmenschen nicht mehr leisten. Gerade weil junge Menschen den Pflegeberuf meiden.
Da man dem Arbeitgeber zur Befreiung von diesem Zuschlag maximal nur eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen muß, ist es auch bei verstorbenen Kindern möglich, diesem Zuschlag zu entgehen. Ob das gesetzlich so korrekt ist, wage ich mal zu bezweifeln. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, daß die Kranken-/Rentenkassen bei jeder Betriebsprüfung eine Lebendprüfung sämtlicher Kinder vornehmen.
Hallo,
wenn man Vater oder Mutter eines Kindes ist, entfällt der Zuschlag für Kinderlose. Dies gilt auch, wenn das Kind verstorben ist (auch z.B. bei Totgeburten).
Ggf. reicht auch ein Stiefkind.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html -> Absatz 3 und 3a
Der Nachweis ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten vorzulegen.
Gruß
RHW