Kann meine Oma mich enterben?

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Wenn das gemeinschaftliche Testament der Großeltern,. in dem Du und Deine Schwester als Erben des überlebenden Großelternteils eingesetzt worden sind, keine Abänderungsklausel für den Überlebenden enthält, wäre dioe Großmutter (als Überlebende) nach dem Tod des Großvaters an dieses Testamenet gebunden und könnte es nicht mehr ändern. Steht aber eine Änderungserlaubnis in dem Test., kann sie es nach deren Maßgabe ändern. Wenn Dein Vater lebt, ist er pflichtteilsberechtigt; nach seinem Tod würdest Du und Deine Schwester in Bezug auf diesen Pflichtteil an seine Stelle treten.

Ja, wenn deine Oma zunächst Alleinerbin ihres Mannes war, dann geht das. Ich weiß ja nicht, wie viele Ertben es überhaupt gibt, aber es gibt einen gesetzlichen Pflichtteil, vorausgesetzt, nach dem Tod der Oma gibt es überhaupt noch etwas zu erben.

Ja, das geht. Der Pflichtanteil am Erbe kann jedoch nicht verwehrt werden, wenn Deine Mutter bzw. Dein Vater also nicht mehr lebt wärst Du und auch sonst keine direkten Nachkommen vorhanden sind wärst Du und Deine Schwester ja die direkten Erben und ihr könntet beim Tod der Großmutter auf Euren Pflichtteil am Erbe bestehen und diesen im Zweifelsfall auch einklagen.

Bei einem gemeinsamen Testament ist es nicht ohne weiteres möglich, das Testament nachträglich zu ändern. Das hängt aber vom genauen Wortlaut ab. Hast due denn das alte Testament in den Händen? Dann lass dich von einem Notar beraten.

Natürlich kann sie das. Sei ein bisschen netter zu ihr

pcmaso 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 18:46

Ich meinte nur, da es ja gemeinsam von Beiden so festgelegt wurde und nun nur einseitig geändert wurde.