Erbe bei Menschen mit Behinderungen?
Hallo :)
Ich habe mich im Internet schon über das Behinderten Testament und so schlau gemacht, nun ist es aber in meinem Fall so, meine Schwester, mein Bruder(geistige Behinderung, 100% schwer Behindert mit Ausweis) und ich erben. Meine Großeltern haben aber meinem Bruder nicht aus dem Testament genommen, so würde er auch erben. Er wohnt aber in einer Wohnstätte, seit kurzem. Meine Frage:Was kann man im nachhinein machen, dass der Staat nicht ALLES vom Erbe bekommt. Ich empfinde es als unfair, wenn mein Bruder nichts vom Geld sieht und dass nur weil er eine Behinderung hat...
Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
(Bitte nur Menschen die wirklich Ahnung haben und keine dummen Kommentare ).
9 Antworten
Ich verstehe die Erbeinsetzung nicht so ganz: Sind die Kinder der Großeltern also eure Eltern als vorrangige gesetzliche Erben verstorben? Die Enkel (Schwester, Bruder und Du) testamentarisch als Erben eingesetzt?
Davon unbeschadet kann man selbstverständlich auch geistig Behinderte als Erben einsetzen. Traut man dem Betreuer deines Bruders nicht, dass er das Geld ordnungsgemäß verwaltet und für den Betreuten ausgibt, können Oma und Opa ja einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der das überwacht und Rechenschaft schuldet.
G imager761
Wieso sollen die Großeltern ihre Enkel im Testament nicht auch bedenken? Das heißt doch nicht, dass die Eltern, also die Kinder der Großeltern schon tot sind. Ansonsten können die Eltern auch enterbt worden sein und die Enkel wurden an deren Stelle eingesetzt. Dann kriegen die Eltern nur den Pflichtteil (wobei "nur" natürlich auch sehr viel sein kann).
Die von thelmalouise zur Grundfrage des B-Testamentes umfangreichen Ausführungen stimmen am besten zur eigentlichen Fragestellung in allen bisherigen Antworten. Bisher wurde aber von niemanden darauf eingegangen, ob bei Fälligkeit des Erbes -wenn kein B-Testament vorliegt, - dieses nur schrittweise in der Höhe der vom Behinderten bezogenen monatlichen Sozialleistung dieses vom Betreuer verwaltete Erbe eingesetzt wird, bis dieses verbraucht ist; oder ob es in voller Höhe von der Kommune eingezogen wird (mit Ausnahme der 2600 € .-bzw seit 1.1.2017 der neu beschlossenen zulässigen 5000 €), um daraus kontinuierlich die gewährte Sozialhilfe zu finanzieren, bis das geerbte Vermögen in voller Höhe verbraucht ist. Weil das nirgends geregelt ist, wurde eigentlich das spezielle Behindertentestament erdacht.
Wenn ein Behinderter über Vermögen verfügt, muß er es für seinen Lebensunterhalt einsetzen, genau wie jeder Nichtbehinderte. Es gibt ein Schonvermögen, über das er zusammen mit seinem Betruer verfügen kann. Es ist vollkommen richtig, dass der Staat nur nachrangig zahlt. Es sind schließlich Steuergelder, die die Betreuung des Behinderten gewährleisten. Ist er vermögend, braucht er den Staat nicht.
Im Nachhinein kann man da nichts machen.
Und außerdem: dein Bruder bekommt doch das Erbe! Er ist dann nur, ja nach Art und Umfang der Erbes, nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen
Wenn die Großeltern schon verstorben sind, ist da jetzt im Nachhinein nichts mehr zu machen. Anderenfalls müsste unbedingt ein Testament mit Vorerbschaft - Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung errichtet werden, damit dein Bruder tatsächlich etwas von seinem Erbe hat.