Aufstellung Mobiliar für Mietvertrag?
Guten Abend! Ist es bei einem Mietvertrag wichtig, das Mobiliar und alle technischen Geräte aufzuführen? Das Mobiliar ist allerdings Eigentum des Mieters und nicht des Vermieters. Leuchtet mir nicht ganz ein, wozu das nötig ist! Weiß jemand eine Antwort darauf?
2 Antworten
Wichtig alle mit vermieteten Gegenstände aufzuführen ist es schon, aber nicht Pflicht. Es ist nicht mal Pflicht einen schriftlichen Mietvertrag auszustellen.
Besser ist es aber und auch wichtig mit vermietete Gegenstände, z. b. die EBK mit E-Geräten, den WW-Boiler im Bad etc., aufzuführen.
Warum? Das der Mieter bei Mietende nicht behauptet die Teile würden ihm gehören und er sie einfach mit nimmt. Klingt vielleicht lächerlich, kommt aber manchmal vor.
Wichtig ist das auch um den Zustand der mit vermieteten Gegenstände zu dokumentieren. Es gibt Mieter die behaupten später das z. B. Loch in der Zimmertür war schon bei Mietbeginn vorhanden.
Der Hausrat des Mieters ist für den Mietvertrag völlig irrelevant.
das ist weder üblich noch nötig.
Im Mietvertrag werden lediglich Geräte und Möbel (z.B. Küche, Bad) aufgeführt, die Bestandteil der Mietsache sind - also bei Vertragsende nicht entfernt werden dürfen.